Gesetz von 1993 über die soziale Sicherheit (Social Welfare Consolidation Act) mit Änderungen.
Beitragsfinanziertes Versicherungssystem.
Mit wenigen Ausnahmen alle Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Alter ab 16 Jahren.
Personen mit einem Wochenverdienst von weniger als IEP 30 (EUR 38) und Selbständige mit einem Jahreseinkommen unter IEP 2.500 (EUR 3.174).
Hinterbliebene(r) darf nicht mit einer Person in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben.
Kinder unter 18 Jahren (unter 21 Jahren bei ganztägiger Ausbildung).
Mindestens 156 Wochen versicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechender Beitragszahlung und Nachweis von:
durchschnittlich 39 entrichteten oder angerechneten Wochenbeiträgen für jedes der 3 oder 5 Beitragsjahre vor dem Tode des Partners oder, falls früher, vor Vollendung des 66. Lebensjahres, oder:
durchschnittlich 48 entrichteten oder angerechneten Wochenbeiträgen pro Jahr seit dem Beitritt zur Versicherung. Bei einem Durchschnitt von weniger als 48 (aber mehr als 24) Wochenbeiträgen wird eine gekürzte Rente gewährt.
Es reicht aus, wenn einer der beiden Ehepartner die Bedingungen erfüllt.
Hinterbliebene(r) darf nicht mit einer Person in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben.
Unter 18 Jahren (unter 21 Jahren bei ganztägiger Ausbildung).
Keine sonstigen Berechtigten.
Leistungshöhe:
Unter 66:
Beiträge (wöchentl. Weekly rate
(Durchschnitt)
48IEP 74,10 (EUR 94)
36-47IEP 73,00 (EUR 93)
24-35IEP 70,90 (EUR 90)
Über 66:
Beiträge (wöchentl. Weekly rate
Durchschnitt)
48IEP 76,10 (EUR 97)
36-47IEP 74,90 (EUR 95)
24-35IEP 72,80 (EUR 92)
Alleinlebende Hinterbliebene erhalten eine wöchentliche Zulage von IEP 6,00 (EUR 7,62).
Anmerkung: Der Höchstbetrag ergibt sich bei durchschnittlich 39 Wochen mit entrichteten Beiträgen oder nach der 3- bzw. 5-Jahres-Bedingung (siehe oben) angerechneten Beiträgen.
Wegfall der Rente.
Vollwaisen
Halbwaisen:
Der Betrag der wöchentlichen Hinterbliebenenrente wird für jedes unterhaltsberechtigte Kind unter 18 Jahren (oder unter 22 Jahren, falls in Vollzeitausbildung) um IEP 17,00 (EUR 22) erhöht. Kumulation mit Kindergeld möglich.
Vollwaisen:
Waisengeld für Kinder unter 18 Jahren (22 Jahren bei ganztägiger Ausbildung),
Wenn mindestens 26 Wochenbeiträge seitens eines Eltern- oder Stiefelternteils entrichtet wurden.
Betrag (an den Erziehungsberechtigten gezahlt):
IEP 48,60 (EUR 62) wöchentlich.
Keine.
Kein Höchstbetrag.
Im Falle des Todes eines Versicherten wird eine Leistung oder eine Rente, die der Verstorbene bezog, dem Hinterbliebenen in voller Höhe für 6 Wochen weiter gezahlt.
Die für erwachsene oder minderjährige Angehörige gewährten Zuschläge auf Leistungen und Renten werden dem Versicherten während 6 Wochen nach dem Tod dieses Angehörigen weiter gezahlt.
Sterbegeld wird beim Tod eines Versicherten, des Ehepartners des Versicherten oder eines Kindes unter 18 Jahren unter folgenden Bedingungen gewährt:
Zahlung von 26 Beiträgen seit dem Oktober 1970 oder, falls dies später liegt, der erstmaligen versicherungspflichtigen Beschäftigung;
Entrichtung oder Anrechnung von 48 Beiträgen im Beitragsjahr vor dem Tode oder von durchschnittlich 48 Wochenbeiträgen pro Jahr seit dem 1. Oktober 1970 oder, falls dies später liegt, seit dem Beginn der Erwerbstätigkeit. Wird nur ein Durchschnitt von weniger als 48 wöchentlichen Beiträgen, aber mindestens 26 Beiträgen erreicht, so wird eine gekürzte Leistung gewährt.
Leistungsbetrag:
Kind unter 5 Jahren: IEP 20 (EUR 25),
Kind von 5 bis 18 Jahren: IEP 60 (EUR 76),
Erwachsener: IEP 100 (EUR 127).
Zusätzlich zur beitragsbezogenen Hinterbliebenenrente (Widow(er)s Contributory Pension) ist für eine begrenzte Zeit der Bezug der Hälfte des persönlichen Satzes von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, Behinderung, Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft oder Adoption möglich.
Erwerbsunfähigkeitsrentner (Invalidity Pensioners) mit einem Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (Widow(er)s Contributory Pension) können für eine begrenzte Zeit anstelle der Erwerbsunfähigkeitsrente (Invalidity Pension) die Hälfte des persönlichen Satzes der Leistung bei Behinderung (Disability Benefit) erhalten.
Unter 66 Jahren:IEP 70,90 (EUR 90)
Ab 66 Jahren:IEP 72,80 (EUR 92)
Unter 66 Jahren:IEP 74,10 (EUR 94)
Ab 66 Jahren:IEP 76,10 (EUR 97)
Leistungen sind voll steuerpflichtig (Zuschläge für unterhaltsberechtigte Erwachsene und Kinder eingeschlossen).
Die Besteuerung hängt von den Jahreseinkünften, dem Alter und der Familiengröße ab. Im Steuerjahr 1998/99 sind Einkommen bis zu den folgenden Höhen steuerfrei:
Personen unter 65 Jahren:
Alleinstehende(r): IEP 4.100 (EUR 5.206)
Ehepaar: IEP 8.200 (EUR 10.412)
Personen zwischen 65 und 74 Jahren:
Alleinstehende(r): IEP 5.000 (EUR 6.349)
Ehepaar: IEP 10.000 (EUR 12.697)
Personen im Alter von 75 u. m. Jahren:
Alleinstehende(r): IEP 5.500 (EUR 6.984)
Ehepaar: IEP 11.000 (EUR 13.967)
Keine.