Gesetz über die Allgemeine Soziale Sicherheit von 1962 und Änderungen.
Für das öffentliche Rentensystem besteht Versicherungspflicht. Es gilt für die gesamte Bevölkerung.
Alle Einwohner zwischen 16 und 65 Jahren sowie behinderte Kinder unter 16 Jahren.
Keine Ausnahmen.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25% .
Behinderte Kinder bis zu 16 Jahren.
25% .
Erwerbsunfähigkeitsrente (förtidspension):
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum Alter von 65 Jahren.
Pflegegeld (vårdbidrag):
Leistung für Eltern, die ein behindertes Kind unter 16 Jahren versorgen.
Behindertenbeihilfe (handikappersättning):
Leistung an behinderte Personen ab dem Alter von 16 Jahren, bei denen vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Behinderung eintrat, aufgrund derer sie besondere Hilfe benötigen oder besondere Aufwendungen zu tragen haben.
Grundrente bei Erwerbsunfähigkeit:
Aufenthaltsdauer/Wohnsitz.
Zusatzrente bei Erwerbsunfähigkeit:
mindestens 3 Jahre Einkommen, das im Zusatzrentensystem (allmän tilläggspension, ATP) mit einem Anspruch auf Rente verbunden ist.
Pflegegeld (vårdbidrag):
Wohnsitz in Schweden.
Behindertenbeihilfe (handikappersättning):
Wohnsitz in Schweden.
Vom Grad der Erwerbsminderung abhängige Leistungen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente (förtidspension) wird je nach Invaliditätsgrad gewährt, die Leistungshöhe kann 100%, 75%, 50% oder 25% betragen. Monatliche Höchstbeträge:
Erwerbsunfähigkeitsrente des allgemeinen Systems: SEK 2.730 (EUR 288)
Erwerbsunfähigkeitsrente des Zusatzsystems: SEK 11.830 (EUR 1.249)
Pflegegeld (vårdbidrag): SEK 7.583 (EUR 801).
Behindertenbeihilfe (handikappersättning): SEK 2.093 (EUR 221) monatlich.
Kein Bezug zum Einkommen, vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängige Pauschalleistungen.
Personen, die erwerbsunfähig werden, erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente (förtidspension). Der Betrag wird auf der Grundlage der erworbenen und der bis zum normalen Rentenalter hinzugerechneten Rentenpunkte berechnet.
Ehepartner
Kinder
Ehepartner:
Als Übergangsregelung wird ein Zuschlag für Ehefrauen (hustrutillägg) an Frauen der Jahrgänge 1931 bis 1934 gezahlt.
Kinder:
Ein Kinderzuschlag (barntilägg) ist an Personen zu zahlen, die im Dezember 1989 bezugsberechtigt waren. Zahlbar für jedes Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
Vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängige feste Beträge.
Einkünfte, die den 7,5-fachen Grundbetrag (basbelopp) übersteigen, werden bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt.
Vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängige feste Beträge.
Eine Pflegebeihilfe (assistansersättning) erhalten Personen mit schweren funktionellen Störungen, die mehr als 20 Stunden pro Woche persönliche Pflege oder Hilfe benötigen.
Wohngeldzulage für Rentner (bostadstillägg):
90% der Wohnkosten zwischen SEK 100 (EUR 11) und SEK 4.000 (EUR 422) pro Monat. Die Zulage ist einkommensabhängig.
Der Grundbetrag (basbelopp) wird jährlich entsprechend der Preisentwicklung angepaßt.
Eine Kumulierung mit der Behindertenbeihilfe (handikappersättning) ist möglich. Das Pflegegeld (vårdbidrag) wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt.
Keine.
Hilfsmittel werden von den örtlichen Gesundheitsbehörden gestellt. Eine Kombination von Berufstraining und Teilinvalidenrente ist möglich.
Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig. Ausgenommen hiervon sind die Wohnzulage (bostadstillägg), die Behindertenbeihilfe (handikappersättning) und der Teil des Pflegegeldes (vårdbidrag), mit dem spezielle Kosten gedeckt werden.
Wenn das Renteneinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, finden spezielle Steuerfreibeträge Anwendung. Dies heißt, daß das Renteneinkommen steuerfrei ist, solange lediglich die Grundrente (folkpension) zzgl. des Rentenzuschlags (pensionstillskott) bezogen wird. Bei höherem Renteneinkommen wird der spezielle Steuerfreibetrag um 65% des über die Grundrente zzgl. Rentenzuschlag (gleich Mindestrente) hinausgehenden Teils gekürzt. Dies bedeutet, daß bei einem Renteneinkommen über SEK 109.000 (EUR 11.511) kein spezieller Steuerfreibetrag Anwendung findet.
Keine Beitragspflicht für Rentenempfänger.