Kapitel V: Invalidität

Niederlande V

Geltende Rechtsgrundlage

Grundprinzipien

Anwendungsbereich

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Gedecktes Risiko

Begriffsbestimmungen

Bedingungen

Leistungen

Rentenanpassung

Kumulierung mit anderen Leistungen der sozialen Sicherheit

Kumulierung mit Arbeitseinkommen

Rehabilitation

Besteuerung und Sozialabgaben

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Invaliditätsversicherungsgesetz (Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering, WAO).

Gesetz über die Invaliditätsversicherung für Selbständige (Wet arbeidsongeschiktheidsverzekering zelfstandigen, WAZ).

Gesetz über Hilfe an arbeitsunfähige junge Behinderte (Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening jonggehandicapten, Wajong).

TopGrundprinzipien

Invaliditätsversicherungsgesetz (Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering, WAO):

Leistung an Arbeitnehmer mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit im Alter unter 65 Jahren, wenn sie nach einer Erwerbsunfähigkeit von 52 Wochen in der angenommenen Beschäftigung noch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 15% aufweisen.

Gesetz über die Invaliditätsversicherung für Selbständige (Wet arbeidsongeschiktheidsverzekering zelfstandigen, WAZ):

Versicherungsleistung im Falle der Invalidität für diejenigen Personen, die keine abhängig Beschäftigten im eigentlichen Sinne sind, aber ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit beziehen.

Gesetz über Hilfe an arbeitsunfähige junge Behinderte (Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening jonggehandicapten, Wajong):

Mindestleistung für behinderte junge Menschen.

TopAnwendungsbereich

WAO:

Alle Arbeitnehmer unter 65 Jahren.

WAZ:

Selbständige, mithelfende Ehegatten und Freiberufler, Geschäftsführer bzw. Organvertreter einschließlich derjenigen mit einer wesentlichen Beteiligung.

Wajong:

Junge Behinderte und Studenten.

TopAusnahmen von der Versicherungspflicht

Keine.

TopGedecktes Risiko

TopBegriffsbestimmungen

Als völlig oder teilweise arbeitsunfähig gilt, wer infolge von Krankheit oder Behinderungen nicht mehr imstande ist, dasjenige zu verdienen, was gesunde Arbeitnehmer mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten normalerweise in seiner jetzigen oder bisherigen Beschäftigung oder in der Region verdienen. Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist unerheblich (Invalidität oder Arbeitsunfall).

TopBedingungen

1. Mindestgrad der Erwerbsunfähigkeit

WAO: 15%

WAZ: 25%

Wajong: 25%

2. Beginn und Ende der Rentengewährung

WAO:

Nach dem Zeitraum, für den Krankengeld gezahlt wird.

Anfängliche Leistung (loondewingsuitkering): Leistungsdauer abhängig vom Alter des Arbeitnehmers bei Beginn des WAO-Leistungsbezugs.

Alter bei

Beginn Dauer der

der WAO-Leistungs-

Leistunggewährung

bis 32 J.keine

33 - 376 Monate

38 - 421 Jahr

43 - 471,5 Jahre

48 - 522 Jahre

53 - 573 Jahre

586 Jahre

59 u. älterbis z. Alter v. 65 J.

Fortgesetzte Leistung (vervolguitkering): Diese Leistung kann bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.

WAZ:

Nach 52 Wochen Erwerbsunfähigkeit bis zum Alter von 65 Jahren.

Wajong:

Nach 52 Wochen Erwerbsunfähigkeit bis zum Alter von 65 Jahren.

3. Wartezeit

Keine einschränkenden Bedingungen.

TopLeistungen

1. Bestimmende Faktoren für die Rentenhöhe

WAO:

Anfängliche Leistung: Grad der Erwerbsminderung, letztes Arbeitseinkommen und Alter zu Beginn des Leistungsbezugs.

Fortgesetzte Leistung: Pauschaler Grundbetrag plus altersabhängiger Pauschbetrag.

WAZ:

Grad der Erwerbsminderung und eingetretener Einkommensverlust. Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit entspricht der Grundbetrag dem gesetzlichen Mindestlohn.

Wajong:

Grad der Erwerbsminderung und festgesetzter Grundbetrag (gesetzlicher Mindestlohn für junge Menschen).

2. Berechnungsmethode bzw. Rentenformel oder Beträge

WAO:

Anfängliche Leistung:

Tagegeld bei einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von:

15-25%:14,00% v. 100/108 x L

25-35%:21,00% v. 100/108 x L

35-45%:28,00% v. 100/108 x L

45-55%:35,00% v. 100/108 x L

55-65%:42,00% v. 100/108 x L

65-80%:50,75% v. 100/108 x L

ab 80%:70,00% v. 100/108 x L

L = Arbeitseinkommen pro Tag.

Fortgesetzte Leistung:

Für jedes Jahr, das der Empfänger bei Beginn des WAO-Leistungsbezugs über 15 Jahre alt ist, erhöht sich die Leistung zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn um jeweils 2% der Differenz zwischen dem früheren Einkommen und dem gesetzlichen Mindestlohn. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Leistungsberechnung. Der Prozentsatz der Leistung hängt vom Grad der Erwerbsminderung ab. Zusätzlich wird im Mai jeden Jahres eine Urlaubszulage von 8% gezahlt.

WAZ:

Tagegeld bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit von:

25-35%:21,00% x ML

35-45%:28,00% x ML

45-55%:35,00% x ML

55-65%:42,00% x ML

65-80%:50,75% x ML

80% und mehr:70,00% x ML

ML = Arbeitsverdienst bis maximal zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von NLG 108,24 (EUR 49) pro Tag.

Wajong:

Tagegeld bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit von:

25-35%:21,00% x MLJ

35-45%:28,00% x MLJ

45-55%:35,00% x MLJ

55-65%:42,00% x MLJ

65-80%:50,75% x MLJ

80% und mehr:70,00% x MLJ

MLJ = gesetzlicher Mindestlohn für junge Menschen.

3. Referenzeinkommen oder Berechnungsgrundlage

WAO:

Anfängliche Leistung:

Netto-Arbeitsverdienst bis zur Grenze von NLG 81.157,95 (EUR 36.828) im Jahr bzw. NLG 310,95 (EUR 141) täglich.

Fortgesetzte Leistung:

Gesetzlicher Mindestlohn.

WAZ:

Siehe "Leistungsbestimmende Faktoren".

Wajong:

Siehe "Leistungsbestimmende Faktoren".

4. Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten

Keine.

5. Zuschläge für Unterhaltsberechtigte

Ehepartner

Kinder

Keine.

6. Mindestrente

WAO:

Anfängliche Leistung:

Keine Mindestleistung.

Fortgesetzte Leistung:

Keine Mindestleistung.

WAZ:

Keine Mindestrente.

Wajong:

Keine Mindestrente.

Wenn die Invaliditätszulage und die Arbeitslosenunterstützung zusammen niedriger sind als das Existenzminimum, kann aufgrund des Zulagengesetzes (Toeslagenwet, TW) ein Zuschlag gezahlt werden (Einkommensvorbehalt). Der Höchstbetrag dieses Zuschlags beträgt 30% des Mindestlohns pro Paar, 27% des Mindestlohns für Alleinerziehende und 21% für Alleinstehende. Für Alleinstehende unter 23 Jahren gelten niedrigere Sätze.

7. Höchstrente

WAO:

Anfängliche Leistung:

Bei voller Erwerbsunfähigkeit 70% von 100/108 von NLG 310,95 (EUR 141) pro Tag.

Fortgesetzte Leistung:

Bei voller Erwerbsunfähigkeit 70% des gesetzlichen Mindestlohns plus altersabhängige Zulage.

WAZ:

Bei voller Erwerbsunfähigkeit 70% des gesetzlichen Mindestlohns.

Wajong:

Bei voller Erwerbsunfähigkeit 70% des gesetzlichen Mindestlohns für junge Menschen.

8. Sonstige Leistungen

Sterbegeld (Overlijdensuitkering):

WAO, WAZ und Wajong:

Das Sterbegeld entspricht dem Brutto-Betrag einer Monatsleistung, auf die der Verstorbene Anspruch hatte.

TopRentenanpassung

Jährlich zum 1. Januar und 1. Juli Anpassung an die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

TopKumulierung mit anderen Leistungen der sozialen Sicherheit

WAO, WAZ und Wajong:

Kürzung der Invaliditätsrente, wenn gleichzeitig wegen derselben Arbeitsunfähigkeit eine Leistung aufgrund der Gesetzgebung eines anderen Staates gewährt wird.

TopKumulierung mit Arbeitseinkommen

WAO, WAZ und Wajong:

Wenn ein Leistungsbezieher eine geeignete Beschäftigung gefunden hat, kann sein Grad der Erwerbsminderung geändert werden, was eine Revision der Leistungshöhe zur Folge haben kann.

TopRehabilitation

Reintegrationsgesetz (Wet op de (re)integratie arbeidsgehandicapten, REA):

Ein Arbeitgeber, der einen behinderten Arbeitnehmer beschäftigt oder ihm einen anderen geeigneteren Arbeitsplatz zuweist, kann eine beträchtliche finanzielle Kompensation der ihm hieraus entstehenden Kosten erhalten. Nach diesem Gesetz ist es auch möglich, behinderten Arbeitnehmern Hilfsmittel zu gewähren, die seine Arbeitsfähigkeit erhalten, wiederherstellen oder verbessern.

Behinderten-Leistungs-Gesetz (Wet voorzieningen gehandicapten, WVG):

Nach diesem Gesetz ist es möglich, Hilfsmittel zur Verbesserung der Lebenssituation zu gewähren.

TopBesteuerung und Sozialabgaben

1. Besteuerung von Rentenleistungen

Leistungen sind in der Regel voll steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Progressive Einkommensteuer. In der Regel erfolgt die Besteuerung bei Überschreitung eines bestimmten Mindesteinkommens.

3. Sozialabgaben von der Rente

WAO:

Von der WAO-Leistung sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Werkloosheidswet, WW), zur Hinterbliebenenversicherung (Algemene Nabestaandenwet, Anw), zur Versicherung gegen außergewöhnliche Krankheitskosten (Algemene wet bijzondere ziektekosten, AWBZ), zur Altersrentenversicherung (Algemene Ouderdomswet, AOW) und in bestimmten Fällen zur Krankenversicherung zu entrichten.

WAZ:

Von der WAZ-Leistung sind Beiträge zur Hinterbliebenenversicherung (Algemene Nabestaandenwet, Anw), zur Versicherung gegen außergewöhnliche Krankheitskosten (Algemene wet bijzondere ziektekosten, AWBZ), zur Altersrentenversicherung (Algemene Ouderdomswet, AOW) und in bestimmten Fällen zur Krankenversicherung zu entrichten. Ferner wird von der WAZ-Leistung ein Betrag in der Höhe des entsprechenden WW-Beitrags (Arbeitslosenversicherung) abgezogen.

Wajong:

Von der Wajong-Leistung sind Beiträge zur Hinterbliebenenversicherung (Algemene Nabestaandenwet, Anw), zur Versicherung gegen außergewöhnliche Krankheitskosten (Algemene wet bijzondere ziektekosten, AWBZ), zur Altersrentenversicherung (Algemene Ouderdomswet, AOW) und in bestimmten Fällen zur Krankenversicherung zu entrichten. Ferner wird von der Wajong-Leistung ein Betrag in der Höhe des entsprechenden WW-Beitrags (Arbeitslosenversicherung) abgezogen.