Kapitel IV: Mutterschaft

Geltende Rechtsgrundlage

Anwendungsbereich

Bedingungen

Leistungen

Besteuerung und Sozialabgaben

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Gesetz über die Allgemeine Soziale

Sicherheit von 1962 und Änderungen.

Gesetz über die Elternversicherung (föräldraförsäkring) von Januar 1974 und Änderungen.

TopAnwendungsbereich

1. Sachleistungen

Alle Einwohnerinnen.

2. Geldleistungen

Alle Arbeitnehmerinnen und selbständigen Frauen haben Anspruch auf Schwangerschaftsgeld (havandeskapspenning) vor der Entbindung.

Alle abhängig beschäftigten und selbständigen Eltern (Männer und Frauen) haben Anspruch auf Elterngeld (föräldrapenning) und zeitweilig auf eine Elternleistung (tillfällig föräldrepenning).

TopBedingungen

1. Sachleistungen

Wohnsitz in Schweden.

2. Geldleistungen

Das Schwangerschaftsgeld (havandeskapspenning) wird an werdende Mütter gezahlt, die in der letzten Schwangerschaftsphase nicht mehr in der Lage sind, ihren üblichen Aufgaben nachzukommen.

Für den Anspruch auf Elterngeld muß der Elternteil vor Antragstellung mindestens 180 Tage ununterbrochen versichert gewesen sein. Für den Bezug einer Geldleistung, die über den Betrag von SEK 60 (EUR 6,34) pro Tag (Mindestsatz) hinausgeht, ist ein durchgängiger Versicherungszeitraum von 240 Tagen vor der Entbindung Voraussetzung.

Die zeitweilige Elternleistung wird dann gezahlt, wenn das Kind krank ist und ein Elternteil oder die Person, die normalerweise für das Kind sorgt, sich beurlauben lassen muß, um das Kind zu versorgen.

TopLeistungen

1. Sachleistungen

Freie Mutterschaftsvorsorge. Krankenhausversorgung siehe Tabelle II "Krankheit - Sachleistungen".

2. Geldleistungen

Kategorie und Dauer

Schwangerschaftsgeld (havandeskapspenning) wird für höchstens 50 Tage gewährt und wird 60 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin zahlbar.

Elterngeld wird für 450 Tage gewährt. Die Mutter kann es 60 Tage vor dem errechneten Geburtstermin, einer der beiden Elternteile bis zum 9. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, können sie die Tage, an denen die Leistung gezahlt wird, auch unter sich aufteilen. Davon ausgenommen sind jeweils 30 Tage, die speziell für den Vater bzw. die Mutter vorgesehen sind.

Die zeitweilige Elternleistung kann höchstens an 60 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden, und zwar bis das Kind 12 Jahre alt ist. (In einigen Fällen ist eine Verlängerung der Leistung möglich).

Der Vater hat in Zusammenhang mit der Geburt Anspruch auf 10 Sondertage, an denen die zeitweilige Elternleistung gezahlt wird.

Betrag

Die Leistung entspricht dem Krankengeld (sjukpenning), nämlich 85% des Einkommens, das mit einem Anspruch auf Krankengeld verbunden ist.

TopBesteuerung und Sozialabgaben

1. Besteuerung von Geldleistungen

Leistungen sind voll steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Keine Steuerermäßigung.

3. Sozialabgaben von Geldleistungen

Néant.