Kapitel III: Krankheit - Geldleistungen

Vereinigtes Königreich III

Geltende Rechtsgrundlage

Berechtigte

Bedingungen

Karenztage

Leistungen

Besteuerung und Sozialabgaben

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Gesetz von 1992 über Sozialbeiträge und Sozialleistungen (Social Security Contributions and Benefits Act).

Gesetz von 1994 über die soziale Sicherheit (Social Security (Incapacity for work) Act).

TopBerechtigte

1. Anwendungsbereich

Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Short-term Incapacity Benefit, IB):

Arbeitnehmer (ausgenommen verheiratete Frauen, die sich vor April 1977 für eine Befreiung entschieden haben).

Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay, SSP): Nur Arbeitnehmer.

2. Versicherungspflichtgrenze

Keine Pflichtgrenze, aber Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge auf Einkommen oberhalb der Grenze von GBP 485 (EUR 682) pro Woche oder unterhalb der Grenze von GBP 64 (EUR 90) pro Woche.

TopBedingungen

Unfähigkeit zur Ausübung der normalen Beschäftigung, in der Regel durch den Hausarzt bescheinigt. Für die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (short-term incapacity benefit) erfolgt ein allgemeiner Erwerbsfähigkeitstest ("all work" test) nach 28 Wochen oder in der ersten Woche, falls die letzte Beschäftigung nicht ausreicht, um die Berufsfähigkeit ("own ocupation" test) festzustellen (siehe Tabelle V).

Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay): Die Einkünfte des Arbeitnehmers vor der Krankheit müssen mindestens der Untergrenze für Beitragszahlungen an die Nationale Versicherung entsprochen haben.

Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (Short-term Incapacity Benefit): In einem beliebigen Steuerjahr müssen ausreichende Versicherungsbeiträge tatsächlich entrichtet worden sein; ferner müssen für zwei maßgebliche Steuerjahre, in der Regel die beiden letzten Steuerjahre vor dem Anspruch, ausreichende Beiträge entrichtet oder angerechnet worden sein.

Arbeitnehmer müssen die Beitragsvoraussetzungen erfüllen, wenn sie nach dem Ende des Bezugs des Gesetzlichen Krankengeldes (Statutory Sick Pay) die Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (Short-term Incapacity Benefit) beantragen.

Arbeitnehmer, die für weniger als 28 Wochen Anspruch auf Gesetzliches Krankengeld haben, können für die restliche Zeit bis zum Ende der 28 Wochen einen reduzierten Satz der Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit erhalten. Danach kann der höhere Satz für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und anschließend nach medizinischer Begutachtung die Leistung für andauernde Erwerbsunfähigkeit (long-term incapacity benefit) gewährt werden.

TopKarenztage

3 Tage.

TopLeistungen

1. Dauer der Leistungen

Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay): Wird vom Arbeitgeber bei mindestens 4-tägiger Krankheit bis zu maximal 28 Wochen bezahlt oder

Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Short-term incapacity benefit): Höchstens 52 Wochen während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Unterer Satz in den ersten 28 Wochen, höherer Satz ab der 29. Woche. Anschließend ersetzt durch Leistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (long-term incapacity benefit).

2. Höhe der Leistungen

Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay):

Wöchentliche Leistung GBP 57,70 (EUR 81). Bei Lohn unter GBP 64 (EUR 90): Keine Leistungen. Keine Familienzulage.

Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Short-term incapacity benefit):

in zwei Stufen: unterer Satz von wöchentlich GBP 48,80 (EUR 69) für die ersten 28 Wochen, danach höherer Satz von GBP 57,70 (EUR 81). Ab Rentenalter bis zu GBP 62,05 (EUR 87) pro Woche.

Zulagen:

Ehepartner ab 60 Jahren oder Erwachsener mit unterhaltsberechtigtem Kind GBP 30,20 (EUR 42) oder, falls der Antragsteller das Rentenalter erreicht hat, GBP 37,20 (EUR 52).

Kinderzulage: GBP 9,90 (EUR 14) für das erste Kind, GBP 11,30 (EUR 16) für jedes weitere Kind. Diese Zulage wird zusammen mit dem höheren Leistungssatz (ab der 29. Woche) gewährt, oder ab dem ersten Tag, falls der Berechtigte das Rentenalter erreicht hat.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Siehe oben Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay).

4. Andere Leistungen

Keine weitere Leistungen.

TopBesteuerung und Sozialabgaben

1. Besteuerung von Geldleistungen

Das Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay) unterliegt der Besteuerung.

Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (short -term incapacity benefit):

Der untere Leistungssatz ist steuerfrei. Der höhere Leistungssatz unterliegt der Besteuerung.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

In der Regel progressive Besteuerung des Brutto-Einkommens nach Abzug von persönlichen und anderen Freibeträgen:

Steuerfreibetrag pro Person und Jahr:

Unter 65 Jahre:

GBP 4.195 (EUR 5.899)

Zwischen 65 und 74 Jahren:

GBP 5.410 (EUR 7.608)

75 Jahre und älter:

GBP 5.600 (EUR 7.875)

Zuschlag für Ehepaare und Alleinerziehende:

unter 65 Jahren:

GBP 1.900 (EUR 2.672)

Zwischen 65 und 74 Jahren:

GBP 3.305 (EUR 4.648)

75 Jahre und älter:

GBP 3.345 (EUR 4.704)

Diese zusätzlichen Freibeträge für verheiratete Paare und Alleinerziehende sind auf eine Steuererleichterung von 15% begrenzt.

3. Sozialabgaben von Geldleistungen

Das gesetzliche Krankengeld (Statutory Sick Pay) wird als Einkommen behandelt, von dem die in Tabelle I aufgeführten Beiträge zu entrichten sind.