Gesetz über die Allgemeine Soziale Sicherheit von 1962 mit Änderungen.
Alle Einwohner.
Keine Pflichtgrenze.
Alle Einwohner.
Keine Sonderbestimmungen.
Keine Wartezeit.
Von Beginn der Krankheit an.
Unbegrenzt.
Zulassung
Alle approbierten Ärzte können von der Krankenversicherung (sjuk- och föräldraförsäkring) zugelassen werden.
Vergütung
Bei den öffentlichen Gesundheitsbehörden angestellte Ärzte beziehen ein festes Einkommen.
Private Vertragsärzte, die einer regionalen Behörde angegliedert sind, werden nach einer Gebührenordnung honoriert, die nach Verhandlungen zwischen der Regierung und der Ärztekammer festgelegt wird.
Öffentliche Krankenhäuser, die von den regionalen Gesundheitsbehörden eingerichtet werden.
Privatkliniken: die regionalen Gesundheitsbehörden können Vereinbarungen mit den Privatkliniken treffen.
Freie Arztwahl im öffentlichen Gesundheitswesen sowie unter den privaten Vertragsärzten, die einer regionalen Behörde angegliedert sind.
Der Patient zahlt einen Teil der Kosten. Den restlichen Teil erhalten private Ärzte von den regionalen Gesundheitsbehörden.
Der Versicherte zahlt zwischen SEK 100 (EUR 11) und SEK 140 (EUR 15) je Arztbesuch.
Für eine fachärztliche Behandlung beträgt die Selbstbeteiligung SEK 120 (EUR 13) bis SEK 250 (EUR 26).
Notfälle: zwischen SEK 120 (EUR 13) und SEK 300 (EUR 32). Keine Zuzahlung für Personen unter 20 Jahren.
Freie Wahl unter den regionalen öffentlichen Krankenhäusern und den zugelassenen privaten Einrichtungen.
Die Selbstbeteiligung beträgt höchstens SEK 80 (EUR 8,45) je 24 Stunden.
Siehe "Krankenhauspflege".
Siehe "Krankenhauspflege".
Bis zum Alter von 20 Jahren ist eine Zahnbehandlung im öffentlichen Bereich kostenlos.
Seit dem 1. Januar 1999 gilt ein neues System der Leistungen zur zahnärztlichen Versorgung mit freier Honorarbildung für Zahnärzte.
Für die Basisbehandlung zahlt die Versicherung einen Festbetrag an den Zahnarzt, die übrigen Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Die Versicherungsleistung entspricht 30% des für 1998 geltenden Tarifs.
Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine Kostenobergrenze, bis zu der die Versicherung den doppelten Satz des Festbetrages für die Basisbehandlung abzüglich SEK 3.500 (EUR 370) zahlt und der Rest zu Lasten des Patienten geht.
Der Patient trägt sämtliche Kosten bis einschließlich SEK 400 (EUR 42).
Kosten zwischen SEK 401 (EUR 42) und SEK 1.200 (EUR 127) werden zu 50% erstattet.
Kosten zwischen SEK 1.201 (EUR 127) und SEK 2.800 (EUR 296) werden zu 75% erstattet.
Kosten zwischen SEK 2.801 (EUR 296) und SEK 3.800 (EUR 401) werden zu 90% erstattet.
Kosten über SEK 3.800 (EUR 401) werden vollständig erstattet.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Hilfsmittel von den regionalen Behörden gestellt.
Erstattung von Beförderungskosten unter bestimmten Voraussetzungen.
Für die Selbstbeteiligung gelten Höchstgrenzen. Innerhalb von 12 Monaten ist die Selbstbeteiligung des Patienten an den Kosten für Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für die ärztliche Versorgung auf höchstens SEK 900 (EUR 95) begrenzt. Für Arzneimittel beträgt die Selbstbeteiligung innerhalb von 12 Monaten höchstens SEK 1.300 (EUR 137).