Kapitel II: Krankheit - Sachleistungen

Griechenland II

Geltende Rechtsgrundlage

Berechtigte

Bedingungen

Organisation

Leistungen

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Juni 1951.

Gesetz Nr 1902/92 zuletzt geändert durch Gesetz Nr 2676/99 vom 5.1.1999.

TopBerechtigte

1. Anwendungsbereich

Alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer und diesen Gleichgestellte.

Rentenempfänger.

Arbeitslose.

2. Versicherungspflichtgrenze

Keine Pflichtgrenze.

3. Anspruchsberechtigte Familienmitglieder

Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder des Versicherten.

4. Sonderbestimmungen für Rentenempfänger

Keine Sonderbestimmungen.

TopBedingungen

1. Wartezeit

50 beitragspflichtige Arbeitstage im vorausgegangenen Jahr bzw. in den ersten 12 Monaten innerhalb der letzten 15 Monate vor Krankheitsbeginn.

2. Beginn der Kostenübernahme

Von Beginn der Krankheit an.

3. Dauer der Kostenübernahme

Unbegrenzt.

TopOrganisation

1. Ärzte

Zulassung

Alle vom Versicherungsträger (IKA) angestellten Ärzte.

Vergütung

Vergütung der Ärzte durch den Versicherungsträger.

2. Krankenhäuser

Öffentliche Krankenhäuser, private Vertragskliniken und Krankenhäuser des Versicherungsträgers (IKA).

TopLeistungen

1. Arztwahl und Vergütung des Arztes

Freie Arztwahl besteht nicht. Der Versicherte läßt sich von dem örtlich zuständigen Arzt des Versicherungsträgers behandeln. Keine Honorierung durch den Versicherten.

2. Kostenbeteiligung des Patienten

Keine Selbstbeteiligung.

3. Krankenhauspflege

Der Versicherte hat Anrecht auf Unterbringung in einem öffentlichen Krankenhaus, in einer vom Versicherungsträger bestimmten Vertragsklinik oder in einem IKA-Krankenhaus.

Keine Kosten für den Versicherten im Falle einer Aufnahme im Krankenhaus.

4. Sanatorium

Siehe "Krankenhauspflege".

5. Kuraufenthalt

Teil der Kosten zu Lasten des Versicherten.

6. Zahnbehandlung

Siehe ärztliche Behandlungskosten, jedoch 25% Selbstbeteiligung für Prothesen.

7. Arzneimittel

Selbstbeteiligung von 25% für ärztlich verordnete Arzneimittel.

Beteiligung von 10% für verschriebene Medikamente gegen bestimmte Krankheiten (Parkinson, Paget-Krankheit, Morbus Crohn etc.).

Beteiligung von 10% an Medikamenten für Rentner, die die Mindestrente beziehen.

Keine Selbstbeteiligung bei Arbeitsunfällen, für Medikamente während der Schwangerschaft und bei chronischen Krankheiten (Krebs, Diabetes etc.).

8. Prothesen, Brillen, Hörgeräte

Selbstbeteiligung begrenzt auf maximal 25%.

9. Sonstige Leistungen

Bestimmte unterschiedliche Leistungen wie z.B. unter bestimmten Voraussetzungen Erstattung der Transportkosten für Patienten aus entlegenen Gebieten.