Sachleistungen (ohne Krankenanstalten):
Beiträge und sonstige Einnahmen (z.B. Selbstbehalte).
Krankenanstalten:
Beiträge und Beteiligung des Staates.
Versicherungsleistungen: Beiträge.
Die Entgeltfortzahlung für Angestellte erfolgt durch den Arbeitgeber.
Allgemeine Budgetmittel.
Beiträge und Beteiligung des Staates.
Beiträge und Beteiligung des Staates.
Beiträge und Beteiligung des Staates.
Beiträge und Beteiligung des Staates.
Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus:
Überwiegend aus Steuern finanziert; daneben Direktleistungen von Gebietskörperschaften an ihre Beschäftigten.
Karenzgeld und Sondernotstandshilfe:
Beiträge und Beteiligung des Staates.
In Österreich gibt es keinen generellen Globalbeitrag. Die Versicherungszweige "Krankheit - Sach- und Geldleistungen", "Invalidität, Alter, Hinterbliebene", "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" und "Arbeitslosigkeit" sind unabhängig voneinander organisiert und erheben jeweils eigene Beiträge.
Krankenversicherung:
Arbeiter:
7,90% grundsätzlich, davon:
3,95% Arbeitnehmer
3,95% Arbeitgeber.
Angestellte:
6,90%, davon:
3,40% Arbeitnehmer
3,50% Arbeitgeber.
Freie Arbeitnehmer:
6,50%, davon:
3,25% Arbeitnehmer
3,25% Arbeitgeber.
Bemessungsgrenze:
ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,
ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.
Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.
Krankenversicherung:
Beitrag ist in den unter "Sachleistungen" aufgeführten Beträgen enthalten.
Entgeltfortzahlungsgesetz:
2,1% Arbeitgeber.
Keine Beiträge.
Beitrag zu "Invalidität" ist in dem unter "Alter, Hinterbliebene" aufgeführten Beitrag enthalten.
22,80%, davon:
10,25% Arbeitnehmer
12,55% Arbeitgeber.
Bemessungsgrenze:
ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,
ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.
Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.
1,40% Arbeitgeber
Bemessungsgrenze:
ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,
ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.
Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.
6%, davon:
3% Arbeitnehmer
3% Arbeitgeber.
Bemessungsgrenze:
ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,
ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.
Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus
Keine Beiträge, finanziert aus Steuern.
Karenzgeld, Sondernotstandshilfe:
Beitrag ist in dem unter "Arbeitslosigkeit" aufgeführten Beitrag enthalten.
Keine.
Keine.
Keine.
Keine.
Keine.
Keine.
Keine.
Keine.
Beteiligung aus Steueraufkommen an der Krankenanstaltenfinanzierung.
50% der Kosten für Jugendlichenuntersuchungen werden vom Bund getragen.
70% der Aufwendungen für das Wochengeld werden vom Familienlastenausgleichsfonds ersetzt.
Allgemeine Budgetmittel.
Siehe unter "Alter, Hinterbliebene".
Ausfallhaftung des Bundes (100% des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen) und Ersatz des gesamten Aufwandes an Ausgleichszulage sowie Pflegegeld:
Beiträge84%,
Bundesmittel16%.
ATS 60 Mio. (EUR 4,36 Mio.) für die Unfallversicherung der Schüler und Studenten aus dem Familienlastenausgleichsfonds sowie Ersatz des Aufwandes an Pflegegeld, sofern die Pflegebedürftigkeit nicht durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit verursacht wurde.
ATS 2,5 Mrd. (EUR 182 Mio.) Bundesbeitrag (auch zur Finanzierung von Individual- und Betriebsförderungen).
Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus:
Finanzierung durch den Staat und teilweise durch eine zweckgebundene Steuer.
Karenzgeld:
70% der Aufwendungen werden vom Familienlastenausgleichsfonds getragen.
Sondernotstandshilfe:
1/3 der Ausgaben wird von den Kommunen refundiert.
Primäre Kostentragung durch die Bundesländer (in manchen Bundesländern bzw. für manche Aufgaben: durch Sozialhilfeverbände) und unterschiedliche Refinanzierung durch die Kommunen zur Abdeckung der nicht durch Rückgriff getragenen Kosten.
Umlageverfahren.
Umlageverfahren.
Umlageverfahren.