Kapitel I: Finanzierung

Österreich I

Finanzierungsprinzip

Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber: Prozentsätze und Bemessungsgrenzen

Weitere besondere Beiträge

Beteiligung des Staates

Finanzierungssysteme langfristiger Leistungen

 

 

 

TopFinanzierungsprinzip

1. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen

Sachleistungen (ohne Krankenanstalten):

Beiträge und sonstige Einnahmen (z.B. Selbstbehalte).

Krankenanstalten:

Beiträge und Beteiligung des Staates.

2. Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen

Versicherungsleistungen: Beiträge.

Die Entgeltfortzahlung für Angestellte erfolgt durch den Arbeitgeber.

3. Pflege

Allgemeine Budgetmittel.

4. Invalidität

Beiträge und Beteiligung des Staates.

5. Alter, Hinterbliebene

Beiträge und Beteiligung des Staates.

6. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Beiträge und Beteiligung des Staates.

7. Arbeitslosigkeit

Beiträge und Beteiligung des Staates.

8. Familienleistungen

Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus:

Überwiegend aus Steuern finanziert; daneben Direktleistungen von Gebietskörperschaften an ihre Beschäftigten.

Karenzgeld und Sondernotstandshilfe:

Beiträge und Beteiligung des Staates.

TopBeiträge der Versicherten und Arbeitgeber: Prozentsätze und Bemessungsgrenzen

1. Globalbeiträge für mehrere Versicherungszweige

In Österreich gibt es keinen generellen Globalbeitrag. Die Versicherungszweige "Krankheit - Sach- und Geldleistungen", "Invalidität, Alter, Hinterbliebene", "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" und "Arbeitslosigkeit" sind unabhängig voneinander organisiert und erheben jeweils eigene Beiträge.

2. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen

Krankenversicherung:

Arbeiter:

7,90% grundsätzlich, davon:

3,95% Arbeitnehmer

3,95% Arbeitgeber.

Angestellte:

6,90%, davon:

3,40% Arbeitnehmer

3,50% Arbeitgeber.

Freie Arbeitnehmer:

6,50%, davon:

3,25% Arbeitnehmer

3,25% Arbeitgeber.

Bemessungsgrenze:

ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,

ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.

Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.

3. Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen

Krankenversicherung:

Beitrag ist in den unter "Sachleistungen" aufgeführten Beträgen enthalten.

Entgeltfortzahlungsgesetz:

2,1% Arbeitgeber.

4. Pflege

Keine Beiträge.

5. Invalidität

Beitrag zu "Invalidität" ist in dem unter "Alter, Hinterbliebene" aufgeführten Beitrag enthalten.

6. Alter, Hinterbliebene

22,80%, davon:

10,25% Arbeitnehmer

12,55% Arbeitgeber.

Bemessungsgrenze:

ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,

ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.

Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.

7. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

1,40% Arbeitgeber

Bemessungsgrenze:

ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,

ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.

Wenn für freie Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen vereinbart sind, beträgt die Bemessungsgrenze ATS 49.700 (EUR 3.612) monatlich.

8. Arbeitslosigkeit

6%, davon:

3% Arbeitnehmer

3% Arbeitgeber.

Bemessungsgrenze:

ATS 42.600 (EUR 3.096) monatlich,

ATS 85.200 (EUR 6.192) Sonderzahlungen jährlich.

9. Familienleistungen

Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus

Keine Beiträge, finanziert aus Steuern.

Karenzgeld, Sondernotstandshilfe:

Beitrag ist in dem unter "Arbeitslosigkeit" aufgeführten Beitrag enthalten.

TopWeitere besondere Beiträge

1. Krankheit und Mutterschaft

Keine.

2. Pflege

Keine.

3. Invalidität

Keine.

4. Alter, Hinterbliebene

Keine.

5. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Keine.

6. Arbeitslosigkeit

Keine.

7. Familienleistungen

Keine.

8. Sonstige Beiträge zur sozialen Sicherheit im allgemeinen

Keine.

TopBeteiligung des Staates

1. Krankheit und Mutterschaft: Sachleistungen

Beteiligung aus Steueraufkommen an der Krankenanstaltenfinanzierung.

50% der Kosten für Jugendlichenuntersuchungen werden vom Bund getragen.

2. Krankheit und Mutterschaft: Geldleistungen

70% der Aufwendungen für das Wochengeld werden vom Familienlastenausgleichsfonds ersetzt.

3. Pflege

Allgemeine Budgetmittel.

4. Invalidität

Siehe unter "Alter, Hinterbliebene".

5. Alter, Hinterbliebene

Ausfallhaftung des Bundes (100% des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen) und Ersatz des gesamten Aufwandes an Ausgleichszulage sowie Pflegegeld:

Beiträge84%,

Bundesmittel16%.

6. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

ATS 60 Mio. (EUR 4,36 Mio.) für die Unfallversicherung der Schüler und Studenten aus dem Familienlastenausgleichsfonds sowie Ersatz des Aufwandes an Pflegegeld, sofern die Pflegebedürftigkeit nicht durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit verursacht wurde.

7. Arbeitslosigkeit

ATS 2,5 Mrd. (EUR 182 Mio.) Bundesbeitrag (auch zur Finanzierung von Individual- und Betriebsförderungen).

8. Familienleistungen

Familienbeihilfe und Mutter-Kind-Paß-Bonus:

Finanzierung durch den Staat und teilweise durch eine zweckgebundene Steuer.

Karenzgeld:

70% der Aufwendungen werden vom Familienlastenausgleichsfonds getragen.

Sondernotstandshilfe:

1/3 der Ausgaben wird von den Kommunen refundiert.

9. Allgermeine beitragsunabhängige Mindestsicherung

Primäre Kostentragung durch die Bundesländer (in manchen Bundesländern bzw. für manche Aufgaben: durch Sozialhilfeverbände) und unterschiedliche Refinanzierung durch die Kommunen zur Abdeckung der nicht durch Rückgriff getragenen Kosten.

TopFinanzierungssysteme langfristiger Leistungen

1. Invalidität

Umlageverfahren.

2. Alter, Hinterbliebene

Umlageverfahren.

3. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Umlageverfahren.