Kapitel XIII: Soziale Sicherung der Selbständigen

1. Landwirte

2. Handwerker und Gewerbetreibende

 

1. Landwirte

I. Krankheit - Sachleistungen

II. Krankheit - Geldleistungen

III. Mutterschaft - Sachleistungen

IV. Mutterschaft - Geldleistungen

V. Invalidität

VI. Alter

VII. Hinterbliebene

VIII. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

IX. Familienleistungen

 

TopI. Krankheit - Sachleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle III.

Selbständige haben Zugang zu den Leistungen der Gesundheitsfürsorge wie alle anderen Einwohner.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle III.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle III.

4. Zuständiger Träger

Nationaler Gesundheitsdienst (NHS).

5. Mitgliedschaft

Alle Einwohner.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle III.

7. Mitversicherung von Familienangehörigen

Ja, siehe Tabelle III.

8. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine besonderen Bedingungen.

Art und Höhe der Leistungen

Erstversorgung, ambulante und stationäre Behandlung sind kostenlos beim NHS, ausgenommen sind besondere Versorgungswünsche des Patienten oder zusätzliche Behandlung, die klinisch nicht erforderlich ist. Zu Einzelheiten siehe Tabelle III.

9. Finanzierung

Finanzquellen

82,1 % Allgemeine Steuereinnahmen;

12,2 % Beiträge;

4,8 % Gebühren;

0,9 % Sonstige.

Zahlen von 1995/96

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopII. Krankheit - Geldleistungen

1. System

Allgemeines System mit Sonderregeln.

Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit für Selbständige der Beitragsklasse 2, jedoch kein Arbeitgeber-Krankengeld.

2. Zuständigkeit

Sonderregeln für alle Selbständigen innerhalb des allgemeinen Systems.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle IV.

4. Zuständiger Träger

Leistungsbehörde.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für Versicherungspflichtige.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle IV.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

Art und Höhe der Leistungen

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

Beginn und Dauer

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Nationaler Versicherungsträger. Umlageverfahren.

Beiträge

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern leisten Selbständige Sozialversicherungsbeiträge auf folgender Basis:

Beiträge der Klasse 2 betragen pauschal GBP 6,15 (ECU 9,2) pro Woche.

Selbständige mit einem Einkommen von weniger als GBP 3.480 (ECU 5.219) im laufenden Jahr können sich von der Beitragszahlung befreien lassen.

Beiträge der Klasse 4 sind zusätzlich zu Klasse 2 als Prozentsatz (6,0%) des Einkommens zwischen unterer und oberer Einkommensgrenze (GBP 7.010 (ECU 10.514) und GBP 24.180 (ECU 36.265) p.a.) zu entrichten.

Diese Zahlungen ergeben keinen zusätzlichen Anspruch auf Klasse 2: Sie dienen dazu, die Kosten für Leistungen an Selbständige gerechter aufzuteilen.

TopIII. Mutterschaft - Sachleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle V.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle V.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle V.

4. Zuständiger Träger

Siehe Tabelle I.

5. Mitgliedschaft

Siehe Tabelle V.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle V.

7. Mitversicherung von Familienangehörigen

Siehe Tabelle V.

8. Leistungen

Siehe Tabelle V.

9. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe Tabelle II.

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopIV. Mutterschaft - Geldleistungen

1. System

Allgemeines System für Selbständige (siehe Tabelle V), soweit sie Mitglied sind.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle V.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle V.

4. Zuständiger Träger

Beitragsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtmitgliedschaft für alle Beitragspflichtigen.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle V.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

Art und Höhe der Leistungen

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V.

Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

Beginn und Dauer

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe "Krankheit - Sachleistungen".

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopV. Invalidität

1. System

Allgemeines System mit Sonderregeln bzgl. Versicherungsleistungen und -beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VI.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VI.

4. Zuständiger Träger

Beitragsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtversicherungsbeiträge für alle Versicherungspflichtigen.

6. Wartezeit

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine.

Art und Höhe der Leistungen

Siehe Tabelle VI.

Beginn und Dauer

Siehe Tabelle VI.

Anpassung

Siehe Tabelle VI.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Leistungen bei dauernder Arbeitsunfähigkeit - wie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit bei II.

Beiträge

Beitragsfreie Leistungen, staatlich finanziert.

Siehe Tabelle II.

TopVI. Alter

1. System

Allgemeines System. Sonderregeln bzgl. Leistungen und Beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VII.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VII.

4. Zuständiger Träger

Leistungsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für alle Versicherungspflichtigen.

6. Wartezeit

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Kein allgemeiner Anspruch auf einkommensabhängige Rente.

Allgemeine Altersgrenze

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Vorgezogene Alters- grenze

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Art und Höhe der Leistungen

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Anpassung

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Altersrente wie Leistungen bei Krankheit.

Beitragsunabhängige Altersrente vom Staat finanziert.

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopVII. Hinterbliebene

1. System

Allgemeines System.

Sonderregeln bzgl. Leistungen und Beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VIII.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VIII.

4. Zuständiger Träger

Leistungsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für Versicherungspflichtige.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle VIII.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine

Art und Höhe der Leistungen

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

Kein Anspruch auf einkommensabhängige Leistungen.

Dauer

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

Anpassung

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe "Krankheit - Geldleistungen".

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopVIII. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

 

1. System

Für Selbständige kein Anspruch auf Leistungen wegen Beeinträchtigungen aufgrund von Berufsunfällen oder Berufskrankheiten.

Anspruch auf andere Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit wie bereits in dieser Tabelle beschrieben.

2. Zuständigkeit

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

3. Gesetzliche Grundlage

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

4. Zuständiger Träger

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

5. Mitgliedschaft

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

6. Wartezeit

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

7. Leistungen

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

Beiträge

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

TopIX. Familienleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle X.

Keine Sonderregeln für Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle X.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle X.

4. Zuständiger Träger

Siehe Tabelle X.

5. Mitgliedschaft

Siehe Tabelle X.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle X.

7. Leistungen

Art und Höhe der Leistungen

Siehe Tabelle X.

Dauer

Siehe Tabelle X.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe Tabelle II.

Beiträge

Siehe Tabelle II.

2. Handwerker und Gewerbetreibende

I. Krankheit - Sachleistungen

II. Krankheit - Geldleistungen

III. Mutterschaft - Sachleistungen

IV. Mutterschaft - Geldleistungen

V. Invalidität

VI. Alter

VII. Hinterbliebene

VIII. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

IX. Familienleistungen

 

TopI. Krankheit - Sachleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle III.

Selbständige haben Zugang zu den Leistungen der Gesundheitsfürsorge wie alle anderen Einwohner.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle III.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle III.

4. Zuständiger Träger

Nationaler Gesundheitsdienst (NHS).

5. Mitgliedschaft

Alle Einwohner.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle III.

7. Mitversicherung von Familienangehörigen

Ja, siehe Tabelle III.

8. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine besonderen Bedingungen.

Art und Höhe der Leistungen

Erstversorgung, ambulante und stationäre Behandlung sind kostenlos beim NHS, ausgenommen sind besondere Versorgungswünsche des Patienten oder zusätzliche Behandlung, die klinisch nicht erforderlich ist. Zu Einzelheiten siehe Tabelle III.

9. Finanzierung

Finanzquellen

82,1 % Allgemeine Steuereinnahmen;

12,2 % Beiträge;

4,8 % Gebühren;

0,9 % Sonstige.

Zahlen von 1995/96.

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopII. Krankheit - Geldleistungen

1. System

Allgemeines System mit Sonderregeln.

Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit für Selbständige der Beitragsklasse 2, jedoch kein Arbeitgeber-Krankengeld.

2. Zuständigkeit

Sonderregeln für alle Selbständigen innerhalb des allgemeinen Systems.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle IV.

4. Zuständiger Träger

Leistungsbehörde.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für Versicherungspflichtige.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle IV.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

Art und Höhe der Leistungen

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

Beginn und Dauer

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wie in Tabelle IV. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Krankengeld.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Nationaler Versicherungsträger. Umlageverfahren.

Beiträge

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern leisten Selbständige Sozialversicherungsbeiträge auf folgender Basis:

Beiträge der Klasse 2 betragen pauschal GBP 6,15 (ECU 9,2) pro Woche.

Selbständige mit einem Einkommen von weniger als GBP 3.480 (ECU 5.219) im laufenden Jahr können sich von der Beitragszahlung befreien lassen.

Beiträge der Klasse 4 sind zusätzlich zu Klasse 2 als Prozentsatz (6,0 %) des Einkommens zwischen unterer und oberer Einkommensgrenze (GBP 7.010 (ECU 10.514) und GBP 24.180 (ECU 36.265) p.a.) zu entrichten.

Diese Zahlungen ergeben keinen zusätzlichen Anspruch auf Klasse 2: Sie dienen dazu, die Kosten für Leistungen an Selbständige gerechter aufzuteilen.

TopIII. Mutterschaft - Sachleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle V.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle V.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle V.

4. Zuständiger Träger

Siehe Tabelle I.

5. Mitgliedschaft

Siehe Tabelle V.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle V.

7. Mitversicherung von Familienangehörigen

Siehe Tabelle V.

8. Leistungen

Siehe Tabelle V.

9. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe Tabelle II.

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopIV. Mutterschaft - Geldleistungen

1. System

Allgemeines System für Selbständige siehe Tabelle V), soweit sie Mitglied sind.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle V.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle V.

4. Zuständiger Träger

Beitragsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtmitgliedschaft für alle Beitragspflichtigen.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle V.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

Art und Höhe der Leistungen

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V.

Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

Beginn und Dauer

Mutterschaftsbeihilfe wie in Tabelle V. Kein Anspruch auf Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe "Krankheit - Sachleistungen".

Beiträge

Siehe Tabelle V.

TopV. Invalidität

1. System

Allgemeines System mit Sonderregeln bzgl. Versicherungsleistungen und -beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VI.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VI.

4. Zuständiger Träger

Beitragsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtversicherungsbeiträge für alle Versicherungspflichtigen.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle VI.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine Sonderbestimmungen.

Art und Höhe der Leistungen

Siehe Tabelle VI.

Beginn und Dauer

Siehe Tabelle VI.

Anpassung

Siehe Tabelle VI.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Leistungen bei dauernder Arbeitsunfähigkeit - wie bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit bei II.

Beiträge

Beitragsfreie Leistungen, staatlich finanziert.

Siehe Tabelle II.

TopVI. Alter

1. System

Allgemeines System. Sonderregeln bzgl. Leistungen und Beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VII.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VII.

4. Zuständiger Träger

Leistungsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für alle Versicherungspflichtigen.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle VII.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Kein allgemeiner Anspruch auf einkommensabhängige Rente.

Allgemeine Altersgrenze

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Vorgezogene Alters- grenze

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Art und Höhe der Leistungen

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

Anpassung

Altersgrundrente: siehe Tabelle VII.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Altersrente wie Leistungen bei Krankheit.

Beitragsunabhängige Altersrente vom Staat finanziert.

Beiträge

TopVII. Hinterbliebene

1. System

Allgemeines System.

Sonderregeln bzgl. Leistungen und Beiträgen für versicherte Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle VIII.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle VIII.

4. Zuständiger Träger

Leistungsamt.

5. Mitgliedschaft

Pflichtbeiträge für Versicherungspflichtige.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle VIII.

7. Leistungen

Besondere Bedingungen

Keine.

Art und Höhe der Leistungen

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

Kein Anspruch auf einkommensabhängige Leistungen.

Dauer

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

Anpassung

Basisleistungen für Witwen: siehe Tabelle VIII.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe "Krankheit - Geldleistungen".

Beiträge

Siehe Tabelle II.

TopVIII. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

 

1. System

Für Selbständige kein Anspruch auf Leistungen wegen Beeinträchtigungen aufgrund von Berufsunfällen oder Berufskrankheiten.

Anspruch auf andere Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit wie bereits in dieser Tabelle beschrieben.

2. Zuständigkeit

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

3. Gesetzliche Grundlage

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

4. Zuständiger Träger

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

5. Mitgliedschaft

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

6. Wartezeit

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

7. Leistungen

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

Beiträge

Kein Sicherungssystem für Berufsunfälle oder Berufskrankheiten.

TopIX. Familienleistungen

1. System

Allgemeines System. Siehe Tabelle X.

Keine Sonderregeln für Selbständige.

2. Zuständigkeit

Siehe Tabelle X.

3. Gesetzliche Grundlage

Siehe Tabelle X.

4. Zuständiger Träger

Siehe Tabelle X.

5. Mitgliedschaft

Siehe Tabelle X.

6. Wartezeit

Siehe Tabelle X.

7. Leistungen

Art und Höhe der Leistungen

Siehe Tabelle X.

Dauer

Siehe Tabelle X.

8. Finanzierung

Finanzquellen

Siehe Tabelle II.

Beiträge

Siehe Tabelle II.