Versicherung: Beitragsbezogene Leistung für Arbeitssuchende (contribution-based Jobseekers Allowance).
Beitragsunabhängige Leistung für Arbeitssuchende (income-based Jobseekers Allowance; siehe Tabelle XII.2).
Alle Arbeitnehmer, ausgenommen verheiratete Frauen, die sich vor April 1977 entschieden haben, der Versicherung nicht beizutreten.
Der Arbeitslose:
darf nicht willentlich arbeitslos sein;
muß arbeitsfähig sein;
muß für Arbeit bei einem Arbeitgeber verfügbar sein;
muß aktiv nach einer Anstellung oder einer selbständigen Tätigkeit suchen;
muß Antrag auf beitragsabhängige JSA gestellt haben.
Arbeitslosenversicherung:
Entrichtete Beiträge in einem der beiden Steuerjahre, auf die sich der Antrag bezieht, müssen dem 25fachen Mindestbeitrag dieses Jahres entsprechen.
In beiden Steuerjahren entrichtete oder angerechnete Beiträge in einer Höhe von mindestens dem 50fachen Mindestbeitrag dieses Jahres.
Männer: 65 Jahre;
Frauen: 60 Jahre.
Keine Einkommensbedingung für den Bezug der beitragsbezogenen JSA (Leistung für Arbeitssuchende).
3 Tage.
Wöchentliche Leistung (also für 7 Tage). Die Leistung entfällt bei Einkünften ab einer bestimmten Höhe oder bei einer entgeltlichen Beschäftigung von 16 oder mehr Stunden in der Woche.
Begrenzt auf 182 Tage je Zeitraum der Arbeitslosigkeit.
Siehe oben, Anwartschaftszeiten.
Vom früheren Einkommen unabhängige Pauschalleistung.
Alleinstehend im Alter von 25 o. m. Jahren:
GBP 49,15 (ECU 74) pro Woche.
Alleinstehend im Alter von 18 bis 24 Jahren:
GBP 38,90 (ECU 58) pro Woche.
Keine Familienzuschläge zur beitragsbezogenen JSA (Leistung für Arbeitssuchende).
Keine Maßnahmen.
Entfällt.
Entfällt.
Jeder Tag der Arbeitslosigkeit, an dem die Person normalerweise arbeiten würde.
Siehe "Vollarbeitslosigkeit".
Siehe "Vollarbeitslosigkeit".
Entfällt.
Die beitragsbezogene Leistung für Arbeitssuchende ist steuerpflichtig.
Steuerpflichtig bis zu einem Höchstbetrag der individuellen Beihilfe (Personal Allowance) entspricht (siehe Satz). Wird die einkommensabhängige Leistung an Paare ausgezahlt, entspricht der Höchstbetrag dem Satz für Paare, d.h. GBP 77,15 (ECU 116). Betreffend die einkommensabhängige JSA Leistung , siehe Informationen in Tabelle XII.2.