Kapitel XI: Arbeitslosigkeit

Sicherungssysteme

Anwendungsbereich

Vollarbeitslosigkeit

Leistungen

Leistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

Teilarbeitslosigkeit

Besteuerung

 

 

 

TopSicherungssysteme

Versicherung: Beitragsbezogene Leistung für Arbeitssuchende (contribution-based Jobseeker’s Allowance).

Beitragsunabhängige Leistung für Arbeitssuchende (income-based Jobseeker’s Allowance; siehe Tabelle XII.2).

TopAnwendungsbereich

Alle Arbeitnehmer, ausgenommen verheiratete Frauen, die sich vor April 1977 entschieden haben, der Versicherung nicht beizutreten.

TopVollarbeitslosigkeit

1. Grundbedingungen

Der Arbeitslose:

darf nicht willentlich arbeitslos sein;

muß arbeitsfähig sein;

muß für Arbeit bei einem Arbeitgeber verfügbar sein;

muß aktiv nach einer Anstellung oder einer selbständigen Tätigkeit suchen;

muß Antrag auf beitragsabhängige JSA gestellt haben.

2. Anwartschaftszeit

Arbeitslosenversicherung:

Entrichtete Beiträge in einem der beiden Steuerjahre, auf die sich der Antrag bezieht, müssen dem 25fachen Mindestbeitrag dieses Jahres entsprechen.

In beiden Steuerjahren entrichtete oder angerechnete Beiträge in einer Höhe von mindestens dem 50fachen Mindestbeitrag dieses Jahres.

3. Höchstalter

Männer: 65 Jahre;

Frauen: 60 Jahre.

4. Einkommen

Keine Einkommensbedingung für den Bezug der beitragsbezogenen JSA (Leistung für Arbeitssuchende).

5. Karenz

3 Tage.

TopLeistungen

1. Tage, für die eine Leistung in Frage kommt

Wöchentliche Leistung (also für 7 Tage). Die Leistung entfällt bei Einkünften ab einer bestimmten Höhe oder bei einer entgeltlichen Beschäftigung von 16 oder mehr Stunden in der Woche.

2. Dauer der Leistung

Begrenzt auf 182 Tage je Zeitraum der Arbeitslosigkeit.

3. Bezugslohn

Siehe oben, Anwartschaftszeiten.

4. Lohngrenze

Vom früheren Einkommen unabhängige Pauschalleistung.

5. Satz

Alleinstehend im Alter von 25 o. m. Jahren:

GBP 49,15 (ECU 74) pro Woche.

Alleinstehend im Alter von 18 bis 24 Jahren:

GBP 38,90 (ECU 58) pro Woche.

6. Familienzuschläge

Keine Familienzuschläge zur beitragsbezogenen JSA (Leistung für Arbeitssuchende).

TopLeistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

 

1. Maßnahmen

Keine Maßnahmen.

2. Voraussetzungen

Entfällt.

3. Sätze

Entfällt.

TopTeilarbeitslosigkeit

1. Definition

Jeder Tag der Arbeitslosigkeit, an dem die Person normalerweise arbeiten würde.

2. Voraussetzungen

Siehe "Vollarbeitslosigkeit".

3. Beträge

Siehe "Vollarbeitslosigkeit".

4. Kumulation

Entfällt.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Geldleistungen

Die beitragsbezogene Leistung für Arbeitssuchende ist steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Steuerpflichtig bis zu einem Höchstbetrag der individuellen Beihilfe (Personal Allowance) entspricht (siehe Satz). Wird die einkommensabhängige Leistung an Paare ausgezahlt, entspricht der Höchstbetrag dem Satz für Paare, d.h. GBP 77,15 (ECU 116). Betreffend die einkommensabhängige JSA Leistung , siehe Informationen in Tabelle XII.2.