Kapitel XI: Arbeitslosigkeit

Sicherungssysteme

Anwendungsbereich

Vollarbeitslosigkeit

Leistungen

Leistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

Teilarbeitslosigkeit

Besteuerung

 

 

 

TopSicherungssysteme

Ab dem 1. Januar 1998 nur noch Arbeitslosenversicherung, die sich aus 2 Elementen zusammensetzt:

allgemeine Unterstützung (ersetzt die Arbeitsmarkthilfe),

einkommensabhängiges Arbeitslosengeld auf freiwilliger Basis.

TopAnwendungsbereich

Die allgemeine Unterstützung erhalten Personen im Alter von 20 Jahren, die

nicht selbst versichert sind;

die Anspruchsvoraussetzungen in der Arbeitslosenversicherungskasse (12 Monate Mitgliedschaft) noch nicht erfüllen;

die Wartezeit (Erwerbstätigkeitsvoraussetzung) erfüllen oder

die Ausbildungsvoraussetzung erfüllen.

Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld erhalten Personen, die

selbst versichert sind, d.h. Mitglied in einer Arbeitslosenversicherungskasse sind, und

die Voraussetzungen in bezug auf Mitgliedschaft und Erwerbstätigkeit erfüllen.

TopVollarbeitslosigkeit

1. Grundbedingungen

Der Arbeitslose muß

unfreiwillig arbeitslos sein,

beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sein,

arbeitsfähig und auch in sonstiger Hinsicht bereit sein, eine geeignete Arbeit anzunehmen (langfristige Tätigkeit von mindestens 17 Stunden pro Woche).

2. Anwartschaftszeit

Für den erstmaligen Bezug der Unterstützung bzw. des Arbeitslosengeldes muß der Arbeitslose:

6 Monate erwerbstätig gewesen sein (mindestens 70 Stunden pro Monat) oder

während eines fortlaufenden Zeitraumes von 6 Monaten mindestens 450 Stunden erwerbstätig gewesen sein, und zwar mindestens 45 Stunden je Monat (Erwerbstätigkeitsvoraussetzung);

eine Ausbildung abgeschlossen haben und darüber hinaus beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet oder innerhalb der 10 Monate nach Abschluß der Ausbildung mindestens 90 Tage erwerbstätig gewesen sein (Ausbildungsvoraussetzung).

Für den Bezug des einkommensabhängigen Arbeitslosengeldes muß der Arbeitslose außerdem mindestens 12 Monate Mitglied in einer Arbeitslosenversicherungskasse gewesen sein.

Für einen erneuten Bezug der Unterstützung bzw. des Arbeitslosengeldes muß der Arbeitslose erwerbstätig gewesen sein oder folgende, gleichgestellte Voraussetzungen erfüllen:

abgeschlossene Ausbildung im Rahmen einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder abgeschlossene, staatlich bezuschußte berufliche Wiedereingliederung;

abgeschlossene, speziell bezuschußte Ausbildung;

Beurlaubung mit Inanspruchnahme der Elternleistung oder Ableistung der Wehrdienstpflicht (bis zu 2 Monaten);

vorübergehende, bezuschußte Beschäftigung oder vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst;

Bezug der Hilfe für den Start in die Selbständigkeit.

3. Höchstalter

64 Jahre.

4. Einkommen

Keine Einkommensbedingung.

5. Karenz

5 Tage.

TopLeistungen

1. Tage, für die eine Leistung in Frage kommt

5 Wochentage.

2. Dauer der Leistung

Arbeitslosenversicherung:

unter 57 Jahre: 300 Tage

ab 57 Jahre: 450 Tage

3. Bezugslohn

Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld:

Berechnungsgrundlage ist normalerweise das frühere, durchschnittliche Tagesarbeitsentgelt. Für Selbständige wird das versteuerte Einkommen der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.

Allgemeine Unterstützung:

Nicht einkommensabhängig.

4. Lohngrenze

Versicherung:

SEK 15.950 (ECU 1.827) pro Monat oder

SEK 725 (ECU 83) pro Tag.

5. Satz

Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld:

80% des zugrunde gelegten Arbeitsentgelts; mindestens SEK 240 (ECU 27), höchstens SEK 580 (ECU 66) pro Tag.

Allgemeine Unterstützung:

SEK 240 (ECU 27) pro Tag.

6. Familienzuschläge

Keine.

TopLeistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

 

1. Maßnahmen

Keine vorgezogene Rente möglich.

Wenn vor Vollendung des 64. Lebensjahres Anspruch auf Altersrente besteht, kann ein gekürzter Satz der Arbeitslosenleistungen gewährt werden.

2. Voraussetzungen

Arbeitslose, die eine Altersrente beziehen, erhalten Arbeitslosenleistungen bis zu einer Grenze von höchstens 65% des früheren Einkommens.

Arbeitslose, die den vollen Satz der Erwerbsunfähigkeitsrente oder 100% Krankenleistungen beziehen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen.

3. Sätze

Der Tagessatz des Arbeitslosengelds wird vor Auszahlung um die Höhe der Altersrente gekürzt. Die Leistungen werden um 1/260 der Jahresrente gekürzt.

TopTeilarbeitslosigkeit

1. Definition

Teilarbeitslosigkeit liegt dann vor, wenn eine Person im Vergleich zu ihrer früheren wöchentlichen Arbeitszeit (bevor sie arbeitslos wurde) weniger arbeitet, als es ihr Wunsch ist.

2. Voraussetzungen

Ein Arbeitsloser, der auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung ist, hat nur dann Anspruch auf Arbeitslosenleistungen, wenn er bereit ist, mindestens 3 Stunden täglich und durchschnittlich mindestens 17 Stunden pro Woche zu arbeiten. Der Leistungsanspruch muß alle 6 Monate neu geprüft werden.

3. Beträge

Die Leistungen werden entsprechend einer speziellen, von der Regierung herausgegebenen Tabelle gezahlt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der allgemeinen Unterstützung wird in der Regel proportional zur Arbeitszeitverkürzung berechnet.

4. Kumulation

Renten: Kumulierung ist gestattet, jedoch werden die Leistungen bei gleichzeitigem Bezug von Rente gekürzt.

Krankengeld: Wenn der volle Satz des Krankengeldes bezogen wird (100%), besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld/Unterstützung; andernfalls wird die Leistung entsprechend einer Tabelle gekürzt.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Geldleistungen

Sowohl das einkommensabhängige Arbeitslosengeld als auch die allgemeine Unterstützung sind voll steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Keine Steuerermäßigung.