Kapitel XI: Arbeitslosigkeit

Sicherungssysteme

Anwendungsbereich

Vollarbeitslosigkeit

Leistungen

Leistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

Teilarbeitslosigkeit

Besteuerung

 

 

 

TopSicherungssysteme

1. Arbeitslosenversicherung.

2. Arbeitslosenhilfe.

TopAnwendungsbereich

Alle versicherten Arbeitnehmer.

Bezieher von Invaliditätsrenten für den Fall, daß die Leistungen wegen verbesserten Gesundheitszustands eingestellt werden, so daß der Rentenberechtigte als erwerbsfähig erachtet wird.

TopVollarbeitslosigkeit

1. Grundbedingungen

Arbeitslosenversicherung:

Der Arbeitslose muß:

Arbeitsfähig sein und für Arbeit zur Verfügung stehen;

Bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sein;

Er darf nicht Empfänger einer Invaliditäts- oder Altersrente sein.

Arbeitslosenhilfe:

Gleiche Voraussetzungen wie oben; er darf außerdem keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder die erforderliche Wartezeit für das Arbeitslosengeld noch nicht nachweisen können.

2. Anwartschaftszeit

Arbeitslosenversicherung:

Nachweis von mindestens 540 Tagen entlohnte Beschäftigung und Beitragszahlungen oder gleichgestellte Situation während der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosenhilfe:

Mindestens 180 entlohnte Beschäftigungstage in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit.

3. Höchstalter

Alter für den Bezug der Altersrente, falls die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Einkommen

Versicherung:

Keine Einkommensbedingung.

Arbeitslosenhilfe:

Durchschnittlicher Monatseinkommen bis zu 80 % des garantierten Mindestlohns in der entsprechenden Branche.

5. Karenz

Keine Karenzfrist.

TopLeistungen

1. Tage, für die eine Leistung in Frage kommt

Alle Tage.

2. Dauer der Leistung

Arbeitslosenversicherung:

Allgemeine Leistungen altersabhängig:

Jünger als 25 Jahre 10 Monate

25/30 Jahre 12 Monate

30/35 Jahre 15 Monate

35/40 Jahre 18 Monate

40/45 Jahre 21 Monate

45/50 Jahre 24 Monate

50/55 Jahre 27 Monate

55 Jahre und älter 30 Monate

Erweiterte Leistungen:

50 % der oben angeführten Zeiträume.

Arbeitslosenhilfe:

Allgemeine Leistungen altersabhängig:

Jünger als 25 Jahre 10 Monate

25/30 Jahre 12 Monate

30/35 Jahre 15 Monate

35/40 Jahre 18 Monate

40/45 Jahre 21 Monate

45 Jahre und älter 30 Monate

Erweiterte Leistungen:

50 % der oben angeführten Zeiträume.

3. Bezugslohn

Arbeitslosenversicherung:

Durchschnittlicher Tageslohn in den letzten 12 Monaten vor den 2 Monaten, die dem Beginn der Arbeitslosigkeit vorausgehen.

Arbeitslosenhilfe:

Mindestlohn.

4. Lohngrenze

Keine Grenze.

5. Satz

Arbeitslosenversicherung:

65 % des Bezugslohns. Höchstsatz: das Dreifache des garantierten Mindestlohns. Mindestsatz: garantierter Mindestlohn, außer der Arbeitnehmer bezieht ein niedrigeres Einkommen.

Arbeitslosenhilfe:

70 % bis 100 % des Mindestlohns je nach Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.

6. Familienzuschläge

Differenzierte Leistungssätze bei der Arbeitslosenhilfe.

TopLeistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

 

1. Maßnahmen

Vorgezogene Pensionierung von Arbeitslosen ab 60 Jahren.

Wenn die Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Gewährung der Zulage 55 Jahre oder älter sind, wird diese bis zum Alter von 60 Jahren gezahlt.

2. Voraussetzungen

Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben.

Die Altersrente beantragt haben.

3. Sätze

Siehe Tabelle VII "Alter".

TopTeilarbeitslosigkeit

1. Definition

Reduzierung der Arbeitsstunden aus konjunkturellen, wirtschaftlichen und technologischen Ursachen oder aufgrund von Naturkatastrophen, die den Betrieb betroffen haben.

2. Voraussetzungen

Zustimmung der Arbeitnehmer.

3. Beträge

Keine.

4. Kumulation

Kumulierung mit Leistungen bei Krankheit, Mutter- oder Vaterschaft und mit Invaliden- und Altersrenten ist nicht zulässig.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Geldleistungen

Leistungen sind nicht steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Nicht anwendbar.