1. Arbeitslosenversicherung.
2. Arbeitslosenhilfe.
Alle versicherten Arbeitnehmer.
Bezieher von Invaliditätsrenten für den Fall, daß die Leistungen wegen verbesserten Gesundheitszustands eingestellt werden, so daß der Rentenberechtigte als erwerbsfähig erachtet wird.
Arbeitslosenversicherung:
Der Arbeitslose muß:
Arbeitsfähig sein und für Arbeit zur Verfügung stehen;
Bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sein;
Er darf nicht Empfänger einer Invaliditäts- oder Altersrente sein.
Arbeitslosenhilfe:
Gleiche Voraussetzungen wie oben; er darf außerdem keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder die erforderliche Wartezeit für das Arbeitslosengeld noch nicht nachweisen können.
Arbeitslosenversicherung:
Nachweis von mindestens 540 Tagen entlohnte Beschäftigung und Beitragszahlungen oder gleichgestellte Situation während der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosenhilfe:
Mindestens 180 entlohnte Beschäftigungstage in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit.
Alter für den Bezug der Altersrente, falls die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Versicherung:
Keine Einkommensbedingung.
Arbeitslosenhilfe:
Durchschnittlicher Monatseinkommen bis zu 80 % des garantierten Mindestlohns in der entsprechenden Branche.
Keine Karenzfrist.
Alle Tage.
Arbeitslosenversicherung:
Allgemeine Leistungen altersabhängig:
Jünger als 25 Jahre 10 Monate
25/30 Jahre 12 Monate
30/35 Jahre 15 Monate
35/40 Jahre 18 Monate
40/45 Jahre 21 Monate
45/50 Jahre 24 Monate
50/55 Jahre 27 Monate
55 Jahre und älter 30 Monate
Erweiterte Leistungen:
50 % der oben angeführten Zeiträume.
Arbeitslosenhilfe:
Allgemeine Leistungen altersabhängig:
Jünger als 25 Jahre 10 Monate
25/30 Jahre 12 Monate
30/35 Jahre 15 Monate
35/40 Jahre 18 Monate
40/45 Jahre 21 Monate
45 Jahre und älter 30 Monate
Erweiterte Leistungen:
50 % der oben angeführten Zeiträume.
Arbeitslosenversicherung:
Durchschnittlicher Tageslohn in den letzten 12 Monaten vor den 2 Monaten, die dem Beginn der Arbeitslosigkeit vorausgehen.
Arbeitslosenhilfe:
Mindestlohn.
Keine Grenze.
Arbeitslosenversicherung:
65 % des Bezugslohns. Höchstsatz: das Dreifache des garantierten Mindestlohns. Mindestsatz: garantierter Mindestlohn, außer der Arbeitnehmer bezieht ein niedrigeres Einkommen.
Arbeitslosenhilfe:
70 % bis 100 % des Mindestlohns je nach Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Differenzierte Leistungssätze bei der Arbeitslosenhilfe.
Vorgezogene Pensionierung von Arbeitslosen ab 60 Jahren.
Wenn die Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Gewährung der Zulage 55 Jahre oder älter sind, wird diese bis zum Alter von 60 Jahren gezahlt.
Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben.
Die Altersrente beantragt haben.
Siehe Tabelle VII "Alter".
Reduzierung der Arbeitsstunden aus konjunkturellen, wirtschaftlichen und technologischen Ursachen oder aufgrund von Naturkatastrophen, die den Betrieb betroffen haben.
Zustimmung der Arbeitnehmer.
Keine.
Kumulierung mit Leistungen bei Krankheit, Mutter- oder Vaterschaft und mit Invaliden- und Altersrenten ist nicht zulässig.
Leistungen sind nicht steuerpflichtig.
Nicht anwendbar.