Kapitel X: Familienleistungen

Gesetzgebung

Kindergeld

Sonstige Leistungen

Sonderfälle

Besteuerung

Gesetzgebung

 

 

 

TopGesetzgebung

1. Erstes Gesetz

2. Grundlegende Gesetze

Gesetz von 1958.

Königlicher Erlaß Nr. 20 vom 23. Dezember 1959.

Präsidialerlaß 527/1984.

Präsidialerlaß 412/1985.

TopKindergeld

1. Erstes berechtigtes Kind

Erstes Kind.

2. Altersgrenzen

Normal: 18 Jahre.

Studium: 22 Jahre.

Behinderte: Keine Begrenzung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 18. Lebensjahres festgestellt wurde.

3. Monatsbeträge

Bei einem Bruttoeinkommen der Familie bis zu GRD 2.400.000 (ECU 7.691):

1 Kind: GRD 1.620 (ECU 5,20).

2 Kinder: GRD 5.560 (ECU 18).

3 Kinder: GRD 12.060 (ECU 39).

4 Kinder: GRD 14.300 (ECU 46).

Für jedes folgende Kind zusätzlich GRD 2.500 (ECU 8).

4. Abstufung nach Familieneinkommen

Progressive Minderung entsprechend dem Anstieg des Bruttofamilieneinkommens. Übersteigt das Einkommen GRD 3.000.000 (ECU 9.614) pro Jahr, gelten folgende Kindergeldsätze:

1 Kind: GRD 1.120 (ECU 3,60).

2 Kinder: GRD 3.620 (ECU 12).

3 Kinder: GRD 6.860 (ECU 22).

4 Kinder: GRD 9.580 (ECU 31).

Für jedes folgende Kind zusätzlich GRD 2.500 (ECU 8).

5. Abstufung nach Alter

Keine Abstufung nach Alter.

TopSonstige Leistungen

1. Geburtsbeihilfe

Siehe Tabelle V "Mutterschaft".

2. Leistungen an Alleinerziehende

Erhöhung des Kindergeldes um GRD 1.250 (ECU 4) für jedes Kind, wenn ein Elternteil verwitwet, Invalide oder Soldat ist, sofern seine Hinterbliebenenrente einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Diese Leistung wird unabhängig vom Geschlecht des Alleinerziehenden gewährt.

3. Sonderleistungen für behinderte Kinder

Beihilfe für Elternteil mit behindertem Kind: GRD 1.250 (ECU 4) monatlich.

4. Wohnungsund Umzugsbeihilfen

Keine.

5. Sonstige Leistungen

Leistungen für Mütter, die nicht berufstätig sind oder die mit einem Soldaten oder einem Gefangenen verheiratet sind.

Leistungen für griechische Emigranten, die nach Griechenland zurückkehren.

Monatliche Sonderleistungen für Großfamilien:

GRD 500 (ECU 1,60) für das 3. Kind.

GRD 750 (ECU 2,40) für das 4. Kind.

GRD 1.000 (ECU 3,20) für das 5. Kind.

TopSonderfälle

1. Arbeitslose

Normales Kindergeld, falls 50 Arbeitstage im vorausgegangenen Jahr.

Normales Kindergeld für Personen, die während mindestens zwei Monaten Arbeitslosengeld erhalten haben, Personen, die nicht fähig sind, während zwei Monaten durchgehend zu arbeiten und für Frauen, die wegen Mutterschaftsurlaub während zwei Monaten nicht gearbeitet haben.

2. Rentenempfänger

Anspruch auf Rentenzuschläge (siehe entsprechende Tabellen und vorstehend "Beihilfe für Familien mit nur einem Elternteil").

3. Waisen

Siehe Tabelle VIII "Hinterbliebene".

Der Unterhaltspflichtige erhält einen Zuschlag von GRD 1.250 (ECU 4) monatlich.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Geldleistungen

Leistungen sind grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.

Steuerbefreiung: Siehe Tabelle IV "Krankheit Geldleistungen".

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Siehe Tabelle IV "Krankheit Geldleistungen".

TopGesetzgebung

1. Erstes Gesetz

2. Grundlegende Gesetze

Gesetzesvertretende Verordnung von 1954.