Kapitel VII: Alter

Geltende Rechtsgrundlage

Grundprinzipien

Anwendungsbereich

Ausnahmen von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Bedingungen

Leistungen

Rentenanpassung

Teilrente

Kumulierung mit Lohn

Besteuerung

Sozialabgaben von der Rente

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Gesetz von 1992 über Sozialbeiträge und Sozialleistungen und die gemäß diesem Gesetz erlassenen Vorschriften.

Rentengesetz 1995.

TopGrundprinzipien

Beitragsabhängiges, staatliches Altersrentensystem (Contributory State Retirement Pension Scheme) (für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben), das sich aus einer pauschalen Grundrente (Basic Pension), einer entgeltbezogenen Zusatzrente (SERPS) sowie einem entgeltbezogenen, proportionalen Altersruhegeld (Graduated Retirement Benefit) zusammensetzt. Gewisse Personen ab 80 Jahren erhalten eine beitragsunabhängige, staatliche Rente (siehe Tabelle XII.2). Als Ersatz für die Leistungen des SERPS können wahlweise freiwillige Zusatzrentensysteme eingesetzt werden.

TopAnwendungsbereich

Grundrente (Basic Pension):

Alle Arbeitnehmer und Selbständigen (ausgenommen einige verheiratete Frauen, die sich vor April 1977 gegen eine Mitgliedschaft in der Versicherung entschieden haben), die über die geforderte Anzahl von Jahren ausreichende Beiträge gezahlt haben.

Proportionales Altersruhegeld (Graduated Retirement Benefit):

Alle Arbeitnehmer, die zwischen dem 6. April 1961 und dem 5. April 1975 "proportionale" (d.h. entgeltbezogene) Beiträge gezahlt haben.

Staatliche, entgeltbezogene Rente (State Earnings Related Pension SERPS): Rente aufgrund von Einkünften, die seit April 1978 aus einer abhängigen Beschäftigung erzielt wurden und für die die vollen Beiträge zwischen der unteren und der oberen Einkommensgrenze entrichtet wurden.

TopAusnahmen von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer mit einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von weniger als GBP 62 (ECU 93) oder für Selbständige mit Jahreseinkünften unter GBP 3.480 (ECU 5.219)

TopBedingungen

1. Wartezeit

Grundrente:

Im allgemeinen müssen mindestens 10 Jahre lang Beitragszahlungen erfolgt sein.

Proportionales Altersruhegeld:

Für den Anspruch auf mindestens 1 "Einheit" der proportionalen Rente müssen zwischen April 1961 und April 1975 genügend "proportionale" (entgeltbezogene) Beiträge gezahlt worden sein [mit jeder Beitragszahlung von GBP 7,50 (ECU 11) (Männer) bzw. GBP 9 (ECU 13) (Frauen) entsteht der Anspruch auf 1 Einheit].

SERPS:

Hierzu ist ein "Mehreinkommen" erforderlich, d.h. seit April 1978 müssen mindestens in einem Jahr Einkünfte erzielt worden sein, die über der unteren Einkommensgrenze lagen.

2. Bedingungen für den Bezug einer vollen Rente

Grundrente:

Geleistete oder angerechnete Beiträge für 90% des "Arbeitslebens" [d.h. für die Zeit zwischen dem Alter von 16 und 65 (Männer) bzw. 60 Jahren (Frauen)]. Im allgemeinen bedeutet dies, daß für den Anspruch auf die volle Rente 44 Jahre (Männer) bzw. 39 Jahre (Frauen) lang Beiträge gezahlt oder angerechnet worden sein müssen.

3. Gesetzliche Altersgrenzen

Regelaltersrente

Männer: 65 Jahre.

Frauen: 60 Jahre (ab 2010 bis 2020 stufenweise Anhebung auf 65 Jahre).

Vorzeitiger Rentenbezug

Keine vorgezogene Altersrente.

Rentenaufschub

Aufschub möglich, jedoch höchstens um 5 Jahre (Männer bis zur Vollendung des 70. und Frauen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres).

TopLeistungen

1. Bestimmende Faktoren

Grundrente:

Versicherungsdauer.

Zusatzrente (SERPS):

Höhe des Arbeitsentgelts.

Proportionales Altersruhegeld:

Höhe der Beiträge, die zwischen 1961 und 1975 gezahlt wurden.

2. Berechnungsmethode bzw. Rentenformel

Grundrente: Pauschalbetrag von GBP 61,15 (ECU 76) pro Woche (anteilige Rente, falls die Wartezeit nicht erfüllt wird, jedoch mindestens ein Viertel dieser Jahre nachgewiesen werden kann).

Proportionales Altersruhegeld:

GBP 0,811 (ECU 1,20) pro Woche je Beitragszahlung von GBP 7,50 (ECU 11) (Männer) bzw. GBP 9 (ECU 13) (Frauen).

Mindestsatz für persönlich gezahlte Beiträge: GBP 0,811 (ECU 1,20) pro Woche.

Höchstsätze: Männer GBP 6,97 (ECU 10,0), Frauen GBP 5,83 (ECU 8,70) pro Woche.

Zusatzrente (SERPS):

Jährliche Zuwachsrate von 1,25%, basierend auf dem durchschnittlichen, indexgebundenen Mehreinkommen (nach 1978) zwischen der unteren und der oberen Einkommensgrenze.

3. Referenzeinkommen bzw. Berechnungsgrundlage

Zusatzrente (SERPS):

Berechnung anhand des durchschnittlichen, indexgebundenen Mehreinkommens (nach 1978) zwischen der unteren und der oberen Einkommensgrenze.

4. Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten

Grundrente:

Die Anzahl der Jahre (nach 1978), die für die häusliche Betreuung von Kindern bzw. von kranken oder behinderten Menschen aufgebracht wurden (Sicherung der häuslichen Pflichten = Home Responsibilities Protection/HRP) werden von der Anzahl der Jahre in Abzug gebracht, die für den Anspruch auf die volle Rente erforderlich sind. Jedoch müssen trotz Berücksichtigung der HRP-Jahre für den Rentenanspruch mindestens 20 Jahre nachgewiesen werden. Neben den HRP-Jahren werden Beiträge für Zeiten der Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie Männern Beiträge für die Zeit zwischen 60 und 65 Jahren angerechnet.

5. Zuschlag für Unterhalts- berechtigte:

Ehepartner

Grundrente: GBP 37,35 (ECU 56) pro Woche.

Proportionales Altersruhegeld, Zusatzrente (SERPS): keine Zuschläge.

Kinder

Grundrente:

Zuschlag je Kind mit Anspruch auf Kindergeld (Child Benefit): GBP 11,20 (ECU 17) pro Woche. Zuschlag von GBP 9,90 (ECU 15) je Kind, das den höheren Kindergeldsatz erhält.

Proportionales Altersruhegeld, Zusatzrente (SERPS): keine Zuschläge.

6. Besondere Zulagen

Weihnachtsgeld: GBP 10 (ECU 15) (pauschal) einmal jährlich.

Alterszulage: ab Vollendung des 80. Lebensjahres werden zusätzlich zur Grundrente wöchentlich GBP 0,25 (ECU 0,4) gezahlt.

7. Mindestrente

Grundrente:

Anspruch auf mindestens 25% der vollen Rente, d.h. auf GBP 15,30 (ECU 23), falls mindestens 10 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Beitragsunabhängige Mindestrente siehe Tabelle X.II.

8. Höchstrente

Grundrente:

Anspruch auf die volle Rente (100%), d.h. auf GBP 62,45 (ECU 94), falls während 44 Jahren (Männer) bzw. 39 Jahren (Frauen) Beiträge gezahlt wurden.

Zusatzrente (SERPS):

GBP 120,11 (ECU 180) pro Woche.

9. Vorgezogene Rente

Keine vorgezogene Altersrente.

10. Aufgeschobene Rente

Grundrente: Bei einem Aufschub erhöht sich die Rente um etwa 7,5% pro Jahr.

Proportionales Altersruhegeld: siehe Grundrente.

SERPS-Rente: siehe Grundrente.

TopRentenanpassung

Mindestens einmal jährlich gesetzliche Anpassung an die Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus.

TopTeilrente

Teilrenten sind nicht vorgesehen.

TopKumulierung mit Lohn

Die Fortsetzung oder Aufnahme einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit im rentenfähigen Alter hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Rentenleistungen

Grundrente, Zusatzrente (SERPS) und proportionales Altersruhegeld sind als Einkommen steuerpflichtig, Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder sind jedoch steuerfrei.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Grundrente, Zusatzrente (SERPS) und proportionales Altersruhegeld:

In der Regel progressive Besteuerung des Bruttoeinkommens nach Abzug persönlicher und sonstiger Freibeträge.

Persönliche Jahresfreibeträge pro Person:

bis 65 Jahre: GBP 4.045 (ECU 6.067).

65 bis 74 Jahre: GBP 5.220 (ECU 7.829).

ab 75 Jahre: GBP 5.400 (ECU 8.099).

Zusätzliche Freibeträge für Verheiratete und Alleinerziehende:

bis 65 Jahre: GBP 1.830 (ECU 2.745).

65 bis 74 Jahre: GBP 3.185 (ECU 4,777).

ab 75 Jahre: GBP 3.225 (ECU 4.837).

TopSozialabgaben von der Rente

Keine.