Kapitel VII: Alter

Geltende Rechtsgrundlage

Grundprinzipien

Anwendungsbereich

Ausnahmen von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Bedingungen

Leistungen

Rentenanpassung

Teilrente

Kumulierung mit Lohn

Besteuerung

Sozialabgaben von der Rente

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Volksrente:

Gesetz von 1891.

Gesetz vom 16. Mai 1984, mit Änderungen.

Zusatzrente:

Gesetz vom 7. März 1964, mit Änderungen.

Teilrente:

Gesetz vom 4. Juni 1986.

TopGrundprinzipien

Allgemeines Sicherungssystem (Volksrente) und Versicherungssystem (Zusatzrente) aufgrund einer Beschäftigung.

TopAnwendungsbereich

Volksrente:

Pflichtmitgliedschaft für alle Einwohner mit dänischer Staatsangehörigkeit.

Zusatzrente:

Pflichtmitgliedschaft für alle Arbeitnehmer im Alter von 16 bis 66 Jahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 9 Stunden sowie für Personen, die Krankentagegeld oder Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen bzw. an einer Beschäftigungsförderungs- oder Ausbildungs- od. Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.

Personen, die eine Frührente oder die Übergangsleistung der Arbeitslosenversicherung beziehen, können dem System ebenso wie die Empfänger einer Invaliditätsrente, einer vorgezogenen Altersrente oder einer Teilrente auf freiwilliger Basis beitreten.

Abhängig Beschäftigte, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können nach vorausgegangener dreijähriger Mitgliedschaft freiwillig im Versicherungssystem bleiben.

Personen, die Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung beziehen: siehe Tabelle XII.

TopAusnahmen von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Zusatzrente:

Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 9 Stunden sind von der Versicherungspflicht befreit (siehe auch "Anwendungsbereich").

TopBedingungen

1. Wartezeit

Volksrente:

Mindestens drei Jahre Wohnsitz in Dänemark im Alter von 15 bis 67 Jahren.

Zusatzrente:

Keine.

2. Bedingungen für den Bezug einer vollen Rente

Volksrente:

Volle Rente, falls der Empfänger ab Vollendung des 15. Lebensjahres und bis zum Alter von 65 Jahren mindestens 40 Jahre in Dänemark ansässig war.

Zusatzrente:

Das System wurde zum 1. April 1964 eingeführt. Von 1964 bis 1997 müssen die Beitragszahlungen vollständig erfolgt sein.

3. Gesetzliche Altersgrenzen

Regelaltersrente

67 Jahre.

Vorzeitiger Rentenbezug

Vorgezogene Rente für Personen über 50 Jahre, wenn soziale oder gesundheitliche Gründe vorliegen (siehe Tabelle VI "Invalidität").

Rentenaufschub

Im Rahmen des Zusatzrentensystems ist ein Aufschub um 3 Jahre möglich.

TopLeistungen

1. Bestimmende Faktoren

Volksrente:

Dauer des Wohnsitzes in Dänemark im Alter zwischen 15 und 67 Jahren.

Zusatzrente:

Mitgliedschaft seit dem 1. April 1964.

2. Berechnungsmethode bzw. Rentenformel

Volksrente:

Grundrente: DKK 46.812 (ECU 6.218) pro Jahr. Dieser Betrag wird gekürzt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der vollen Rente (40 Jahre Wohnsitz in Dänemark) nicht erfüllt werden. In diesem Fall wird für jedes Jahr, in dem der Empfänger nach Vollendung des 15. Lebensjahres und bis zum Alter von 67 Jahren in Dänemark ansässig war, 1/40 der vollen Rentenhöhe gezahlt.

Zusatzrente:

DKK 16.620 (ECU 2.208) pro Jahr, falls der Empfänger seit dem 1. April 1964 im Zusatzrentensystem versichert ist und seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen einer Vollzeitbeschäftigung nachging.

Zusatzrenten unter DKK 1.150 (ECU 153) pro Jahr werden durch Zahlung eines Pauschalbetrages abgelöst.

3. Referenzeinkommen bzw. Berechnungsgrundlage

Keine.

4. Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten

Zusatzrente: siehe "Anwendungsbereich".

5. Zuschlag für Unterhalts- berechtigte:

Ehepartner

Keine.

Kinder

Volksrente: Keine.

Siehe jedoch Tabelle X "Familienbeihilfen. Sonderfälle. 2. Rentenempfänger": Sonderbeihilfen für Rentenempfänger.

Zusatzrente:

Keine.

6. Besondere Zulagen

Volksrente:

Rentenzuschlag: Falls das Einkommen des Rentenempfängers und seines Partners eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, wird ein Rentenzuschlag von DKK 20.568 (ECU 2.732) pro Jahr gezahlt. Für Alleinlebende: DKK 39.576 (ECU 5.257).

Alleinlebende erhalten eine jährliche Sonderzulage von DKK 6.828 (ECU 907).

Individuelle Zulage: Rentenempfänger, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, erhalten u.U. eine individuelle Zulage (z.B. für Arzneimittel- oder Heizkosten).

7. Mindestrente

Volksrente: 3/40 von DKK 67.380 (ECU 8.951).

Zusatzrente: DKK 1.150 (ECU 153).

8. Höchstrente

Volksrente: 40/40 = DKK 46.812 (ECU 6.218/Grundbetrag) + DKK 20.568 (ECU 2.732/Rentenzuschlag, der je nach Einkommen des Rentenempfängers und seines Partners gekürzt werden kann) = DKK 67.380 (ECU 8.951).

Zusatzrente: DKK 16.620 (ECU 2.208) pro Jahr.

9. Vorgezogene Rente

Leistungen: Grundrente, Rentenzuschlag, Rentensonderzulage, Leistung bei Frührente (falls der Rentenempfänger das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, siehe Tabelle VI "Höhe der Rente".)

10. Aufgeschobene Rente

Volksrente: kein Aufschub möglich.

Zusatzrente: nach Vollendung des 67. Lebensjahres alle 6 Monate Erhöhung der Rente um 5%, insgesamt jedoch höchstens um 30%.

TopRentenanpassung

Volksrente: Der Anpassungssatz für Sozialrenten und andere "Transfereinkommen" wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung festgelegt.

Zusatzrente: Anpassung nur bei ausreichenden Rücklagen.

TopTeilrente

Bedingungen:

Altersvoraussetzung 60 bis 67 Jahre;

wohnhaft in Dänemark;

Arbeitnehmer: während der vorangegangenen 20 Jahre mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem (ATP); während der vorangegangenen 12 Monate mindestens 9 Monate Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Dänemark. Selbständige: während der vorangegangenen fünf Jahre Ausübung einer Ganztagstätigkeit; davon mindestens 4 Jahre und darüber hinaus während der letzten 12 Monate mindestens 9 Monate Ausübung einer selbständigen Tätigkeit; Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in bestimmter Höhe; Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 18,5 Stunden.

Verkürzung der Arbeitszeit um mindestens 7 Stunden bzw. ein Viertel; verbleibende wöchentliche Arbeitszeit zwischen 12 und 30 Stunden.

Betrag: 1/37 eines Grundbetrages pro Stunde, um die sich die Wochenarbeitszeit verringert, oder DKK 3.097,74 (ECU 411) pro Jahr und gekürzte Stunde. Der Betrag entspricht 82 % des Krankengeldhöchstsatzes und wird einmal jährlich angepaßt. Für Selbständige beträgt die Teilrente DKK 57.312 (ECU 7.613) pro Jahr (entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 18,5 Stunden).

Finanzierung: Die Teilrente wird nicht über Beiträge, sondern aus Steuermitteln finanziert. Die Gemeinden erhalten vom Staat eine Kostenerstattung in Höhe von 100%.

TopKumulierung mit Lohn

Volksrente:

Der Grundrentenbetrag hängt vom Erwerbseinkommen des Rentenempfängers ab. Übersteigt das Erwerbseinkommen eines Alleinstehenden DKK 176.100 (ECU 23.393) bzw. eines Verheirateten DKK 134.900 (ECU 17.920) pro Jahr, wird die Rente je weitere DKK 100 (ECU 14) um DKK 60 (ECU 8,10) gekürzt.

Für den Rentenzuschlag gilt für Verheirtete eine Einkommensgrenze von DKK 88.000 (ECU 11.690) pro Jahr und Person, für Alleinstehende eine Grenze von DKK 43.900 (ECU 5.832). Für jedes weitere Erwerbseinkommen wird der Rentenzuschlag um 30 % des zusätzlichen Einkommens gekürzt.

Zusatzrente:

Kumulierung ohne Einschränkung zulässig.

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Rentenleistungen

Steuerpflichtige Renten werden ebenso behandelt wie Arbeitseinkommen.

Volksrente:

Grundbetrag und Rentenzuschlag sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Zusatzrente:

In voller Höhe steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Keine Einkommensgrenze, keine Steuerermäßigung.

TopSozialabgaben von der Rente

Keine.