Gesetz von 1911.
Gesetz über Sozialbeiträge und Sozialleistungen von 1992.
Alle Einwohnerinnen.
Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay, SMP):
Nur für Arbeitnehmerinnen.
Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance):
Erst seit kurzem versicherte Arbeitnehmerinnen oder Selbständige oder Arbeitnehmerinnen, die kein gesetzliches Mutterschaftsgeld erhalten.
Keine Leistungsbedingungen.
Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay, SMP):
Voraussetzung: Am Ende der 15. Woche vor der Woche der voraussichtlichen Entbindung muß die Arbeitnehmerin 26 Wochen lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein mit einem durchschnittlichen Einkommen von mindestens GBP 62 (ECU 93) pro Woche.
Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance):
Die Arbeitnehmerin erhält kein gesetzliches Mutterschaftsgeld und befindet sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder ist selbständig tätig und hat in einem Zeitraum von 66 Wochen vor der Woche der voraussichtlichen Entbindung mindestens 26 Wochen lang Beiträge entrichtet.
Kostenlose Versorgung im Rahmen des nationalen Gesundheitsdienstes.
Gesetzliches Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsbeihilfe sind zahlbar für eine Höchstdauer von 18 Wochen. Arbeitnehmerinnen können die Leistungen bei Mutterschaft ab der 11. Woche vor der voraussichtlichen Entbindungswoche bis zur Niederkunft in Anspruch nehmen. Sollten sie innerhalb der 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindungswoche im Zusammenhang mit der Schwangerschaft erkranken, beginnen die Leistungen bei Mutterschaft (und der Mutterschaftsurlaub) automatisch.
Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay, SMP): 90% des Einkommens in den ersten 6 Wochen des Mutterschutzes; GBP 55,70 (ECU 84) für die verbleibenden Wochen (bis zu 12).
Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance): GBP 55,70 (ECU 84) pro Woche, wenn die Mutter in der 15. Woche vor der voraussichtlichen Entbindungswoche angestellt war; GBP 48,35 (ECU 50,10) für selbständig tätige Mütter, oder wenn sie inzwischen ihr Arbeitsverhältnis beendet hat.
Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay) ist steuerpflichtig.
Die Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance) ist nicht steuerpflichtig.
Arbeitgeber-Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay): Siehe Tabelle IV "Krankheit - Geldleistungen".
Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance): nicht anwendbar.