Kapitel IV: Krankheit - Geldleistungen

Gesetzgebung

Berechtigte

Bedingungen

Karenztage

Leistungen

Besteuerung

 

 

 

TopGesetzgebung

1. Erstes Gesetz

2. Grundlegende Gesetze

Gesetz von 1892.

Gesetz vom 20. Dezember 1989 mit Änderungen.

TopBerechtigte

1. Anwendungsbereich

Alle Arbeitnehmer und Selbständige (einschließlich mithelfender Ehepartner).

2. Versicherungspflicht- grenze

Keine Pflichtgrenze.

TopBedingungen

Arbeitnehmer:

Mindestarbeitszeit von 120 Stunden während der 13 Wochen unmittelbar vor Krankheitsbeginn oder

Personen, die gerade eine Berufsausbildung von mindestens 18 Monaten Dauer beendet haben, sowie Personen, die im Rahmen einer Berufsausbildung ein bezahltes Praktikum absolvieren oder

Arbeitslose mit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder ähnliche Leistungen (Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit).

Selbständige:

Nachweis einer beruflichen Tätigkeit von bestimmtem Umfang, die mindestens 6 Monate während der letzten 12 Monate ausgeübt wurde, davon mindestens 1 Monat unmittelbar vor Krankheitsbeginn.

Freiwillige Versicherung für Selbständige und mithelfende Ehepartner: 6 Monate Versicherungszeit (Ausnahmen: Arbeitsunfälle und Personen, die seit kurzem selbständig sind und innerhalb von 3 Monaten nach Aufgabe des Arbeitnehmerstatus der Versicherung beigetreten sind).

TopKarenztage

Arbeitnehmer: Keine Karenztage.

Selbständige: Karenzfrist von 3 Wochen. Freiwillige Versicherung für Selbständige und mithelfende Familienangehörige für diese Zeit möglich.

Durch Zahlung eines zusätzlichen Beitrags erwirbt der Selbständige einen Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Krankheit.

TopLeistungen

1. Dauer der Leistungen

52 Wochen während eines Zeitraums von 18 Monaten. Bei Rentenempfängern und Personen, die 67 Jahre oder älter sind, begrenzt auf 13 Wochen in einem Zeitraum von 12 Monaten. Die ersten beiden Wochen einer Krankheit werden nicht berücksichtigt (Periode zu Lasten der Arbeitgeber). Unter bestimmten Bedingungen ist eine Verlängerung der Leistungsgewährung möglich, z.B. falls ein Rehabilitationsverfahren eingeleitet oder eine Frührente beantragt wurde oder bei einem Arbeitsunfall.

Kontrolle durch die Gemeinde. Nach 8 Wochen Abwesenheit aus Krankheitsgründen - und danach jeweils nach 8 Wochen - Festlegung der eventuell zu ergreifenden Maßnahmen durch die Gemeinde. Nach sechsmonatiger Krankheitsdauer wird dem Kranken von der Gemeinde ein Plan über zukünftige Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen.

2. Höhe der Leistungen

Arbeitnehmer:

Das Krankengeld pro Tag wird auf der Basis des tatsächlichen Stundenlohns abzüglich der Beiträge in die Arbeitsmarktfonds bis zur Obergrenze von DKK 2.688 (ECU 357) pro Woche bzw. DKK 72,65 (ECU 9,70) pro Stunde (37 Stunden pro Woche) und der Anzahl der Arbeitsstunden berechnet. Die Zahlung erfolgt für 2 Wochen durch den Arbeitgeber.

Selbständige:

Das Krankengeld pro Tag wird auf der Basis des tatsächlichen Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu der oben genannten Grenze berechnet. Selbständige, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben (s.o.), haben Anspruch auf mindestens 2/3 des Höchstbetrags.

Arbeitslose und Personen, die von unterschiedlichen Leistungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leben, haben auf den gleichen Betrag Anspruch, den sie erhalten hätten, wenn sie nicht krank geworden wären, höchstens jedoch auf den obengenannten Höchstbetrag.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Tarifverträge sehen für mehrere Arbeitnehmergruppen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor. In diesen Fällen haben die Arbeitgeber Anspruch auf das Krankentagegeld der Versicherung.

4. Andere Leistungen

Geminderte (Teil-)Leistungen bei nicht vollständiger Arbeitsunfähigkeit.

Sterbegeld: Siehe Tabelle VIII "Hinterbliebene" (Andere Leistungen).

TopBesteuerung

1. Besteuerung von Geldleistungen

Leistungen sind voll steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Keine Einkommensgrenze und keine Steuerermäßigung.