Kapitel III: Krankheit - Sachleistungen

Gesetzgebung

Berechtigte

Bedingungen

Organisation

Leistungen

 

 

 

TopGesetzgebung

1. Erstes Gesetz

2. Grundlegende Gesetze

Gesetz von 1911.

Gesetz von 1970 über das öffentliche

Gesundheitswesen.

Nachtragsgesetz von 1991 über das

öffentliche Gesundheitswesen.

Nachtragsgesetz von 1996 (Nr.3) über das

öffentliche Gesundheitswesen.

TopBerechtigte

1. Anwendungsbereich

Alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland.

Bedürftige Personen mit einem Einkommen unter einem bestimmten Niveau: alle Leistungen kostenlos.

Übrige Bevölkerung: begrenzte Anzahl kostenloser Leistungen.

2. Versicherungspflicht- grenze

Keine Pflichtgrenze.

3. Anspruchsberechtigte Familienmitglieder

Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder des Versicherten.

4. Sonderbestimmungen für Rentenempfänger

Höhere Einkommensgrenzen für Personen nach Vollendung des 66. Lebensjahres.

TopBedingungen

1. Wartezeit

Einzige Bedingung: gewöhnlicher Aufenthalt in Irland.

2. Beginn der Kostenübernahme

Von Beginn der Krankheit an.

3. Dauer der Kostenübernahme

Unbegrenzt.

TopOrganisation

1. Ärzte

Zulassung

Beteiligung der Ärzte am Gesundheitsdienst aufgrund eines zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Irischen Ärzteverband geschlossenen Vertrages.

Vergütung

Die Ärzte erhalten pro Patient eine jährliche Kopfpauschale, deren Höhe mit der Irischen Ärztekammer vereinbart wird.

2. Krankenhäuser

Der öffentliche Gesundheitsdienst wird von Krankenhäusern der regionalen Gesundheitsbehörden und in denen der Wohlfahrtspflege (z.B. von religiösen Orden) geleistet.

Private Krankenhäuser erbringen keine Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

TopLeistungen

1. Arztwahl und Vergütung des Arztes

Voll Anspruchsberechtigte können aus einer Liste von Ärzten im jeweiligen Bezirk auswählen. Die Honorierung erfolgt durch die örtliche Gesundheitsbehörde (Health Board). Siehe unten "Organisation: 1. Ärzte - Vergütung".

Begrenzt Anspruchsberechtigte wählen sich ihren eigenen Arzt und bezahlen direkt.

2. Kostenbeteiligung des Patienten

Allgemeinmedizin: Keine Selbstbeteiligung für voll Anspruchsberechtigte. Andere zahlen die vollen Kosten, außer bei schweren oder chronischen Erkrankungen und Behinderungen.

Fachärzte: Keine Selbstbeteiligung bei fachärztlichen Leistungen im Krankenhaus.

3. Krankenhauspflege

Voll Anspruchsberechtigte: Keine Selbstbeteiligung.

Begrenzt Anspruchsberechtigte: Selbstbeteiligung in Höhe von IEP 25 (ECU 32) pro Nacht in einem Mehrbettzimmer bis höchstens IEP 250 (ECU 324) im Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.

Bei Facharztbesuchen nach Unfall und Notfall ohne Überweisung durch einen praktischen Arzt wird eine Gebühr von IEP 20 (ECU 26) erhoben. Ambulante Krankenhausbehandlungen sind kostenlos.

Private Krankenhäuser:

Die Patienten tragen alle Kosten (mit Ausnahme von bestimmten Pflegeeinrichtungen, bei denen Zuschüsse zu den Verpflegungskosten gewährt werden).

Ansteckende Krankheiten: kostenlose Behandlung für alle. Zeitlich unbegrenzt.

4. Sanatorium

Siehe "Krankenhauspflege".

5. Kuraufenthalt

Ärztliche Untersuchung für Vorschulkinder und Schüler öffentlicher Schulen.

Alle erforderlichen Nachuntersuchungen für Erkrankungen, die bei den oben genannten Untersuchungen erkannt wurden.

Landesweite Skoliose-Erkennung.

Bei infektiösen Krankheiten kostenlose Immunisierung, Diagnose und Krankenhausbehandlung für alle.

Siehe auch "Andere Leistungen".

6. Zahnbehandlung

Keine Selbstbeteiligung für voll Anspruchsberechtigte, Kinder unter 6 Jahren und Schüler öffentlicher Schulen bis zum Alter von 14 Jahren.

Ferner keine Selbstbeteiligung für Zahnsteinentfernung, Untersuchungen und Polieren, falls bestimmte Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind. Begrenzte Selbstbeteiligung bei Füllungen, Extraktionen und anderen Leistungen.

7. Arzneimittel

Voll Anspruchsberechtigte: Keine Selbstbeteiligung.

Begrenzt Anspruchsberechtigte: Erstattung der Kosten, die IEP 90 (ECU 117) pro Quartal übersteigen. Chronisch Kranke: Erstattung von Kosten, die monatlich IEP 32 (ECU 41) übersteigen. Keine Selbstbeteiligung an ärztlich verordneten Arzneimitteln zur Behandlung bestimmter geistiger Krankheiten bzw. Behinderungen (nur für Jugendliche unter 16 Jahren) und bestimmter langfristiger Erkrankungen bezüglich zur Behandlung verschriebener Arzneimittel.

8. Prothesen, Brillen, Hörgeräte

Keine Selbstbeteiligung für voll Anspruchsberechtigte, Kinder unter 6 Jahren sowie für Schüler öffentlicher Schulen.

Begrenzte Selbstbeteiligung der Versicherten, die bestimmte Beitragsvoraussetzungen erfüllen.

9. Sonstige Leistungen

Kostenlose ambulante und stationäre Behandlung von an bestimmten chronischen Krankheiten und Behinderungen leidenden Kindern, medizinische Versorgung nach der Entbindung sowie Krankenhauspflege von Säuglingen unter 6 Wochen und Kindern, die von Kinderkliniken und nach Schuluntersuchungen überwiesen wurden.

Kostenlose Hauspflege unter bestimmten Bedingungen.

Kostenloser Transport zum Krankenhaus unter bestimmten Bedingungen.