Finanzierung aus Steuern.
Seit dem 1. Januar 1994 decken die Beiträge aller Arbeitnehmer und Selbständigen zu den Arbeitsmarktfonds die Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.
Finanzierung aus Steuern.
Volksrente:
Finanzierung aus Steuern.
Zusatzrente:
Beiträge.
Versicherungsprämie zu Lasten des Arbeitgebers.
Die Leistungen werden vom Staat getragen, doch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie die Beiträge an die zum 1. Januar1994 eingeführten Arbeitsmarktfonds tragen zur Gesamtfinanzierung bei, um die Ausgaben des Staates für diese Leistungen zu decken.
Finanzierung aus Steuern.
Keine Beiträge.
Die allgemeine Krankenversicherung wird aus Steuern finanziert.
Seit dem 1. Januar 1994 decken die Beiträge der Arbeitnehmer und Selbständigen an die Arbeitsmarktfonds die Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.
Keine Beiträge.
Die Sozialrente wird aus Steuern finanziert.
Volksrente:
Keine Beiträge, Finanzierung aus Steuern.
Zusatzrente:
Beitrag von DKK 223,25 (ECU 30) im Monat, davon:
1/3 Arbeitnehmer
2/3 Arbeitgeber.
Arbeitgeber, die auch während der Zeit, in der die Kommune Tagegeld gewährt, ihren Beitragsteil für arbeitsunfähige Arbeitnehmer zahlen, erhalten eine staatliche Entschädigung.
Risikoabhängige Versicherungsprämie zu Lasten des Arbeitgebers.
Arbeitnehmer und Selbständige: Jährlich festgesetzter Pauschalbeitrag auf der Grundlage des gesetzlichen Höchstsatzes des Tagegeldes; z.Z. das 7,24-fache dieses Satzes pro Jahr.
Arbeitgeber: Pauschalbeitrag in Höhe eines bestimmten Anteils der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (MOMS) des Unternehmens und der Lohnsumme.
Die seit dem 1. Januar 1994 (auch von Nicht-Versicherten) gezahlten Beiträge an die Arbeitsmarktfonds dienen der Deckung der Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.
Keine Beiträge, finanziert aus Steuern.
Keine.
Finanzierung durch die Gemeinden auf lokaler und regionaler Ebene, mit Ausnahme der Selbstbeteiligung der Versicherten.
Die Gemeinden tragen die Kosten für Mutterschaftsleistungen und für die Geldleistungen bei Krankheiten ab der dritten Woche; der Staat erstattet ihnen 50 % der Kosten im Krankheitsfall und 100% bei Mutterschaft.
Im öffentlichen Sektor tragen die Arbeitgeber die Kosten für die gesamte Krankheitsdauer (im Sinne des Krankengeldgesetzes gelten als "Arbeitgeber des öffentlichen Sektors" alle öffentlichen Organe und Institutionen sowie private Einrichtungen, deren Ausgaben mindestens zur Hälfte durch öffentliche Mittel gedeckt sind). Der Staat erstattet den Gemeinden 100 % der Kosten für Leistungen im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von 8 Wochen.
In der freiwilligen Versicherung decken die Beiträge 40 % der Kosten.
Ab dem 1.1.1994 Beiträge an die Arbeitsmarktfonds zur Deckung der staatlichen Kosten.
Volksrente: Der Staat trägt die gesamten Ausgaben für Renten an Personen über 67 Jahren und 50 % der Ausgaben für Renten an Personen unter 67 Jahren.
Volksrente:
Der Staat trägt die gesamten Ausgaben.
Zusatzrente:
Keine Beteiligung des Staates.
Keine Beteiligung des Staates.
Die zugelassenen Versicherungsgesellschaften zahlen pro Fall einen Pauschalbetrag als Verwaltungskostenbeitrag an das Nationale Amt (Arbejdsskadestyrelsen).
Deckung eines eventuellen Defizits.
Finanzierung durch den Staat.
Umlageverfahren.
Volksrente:
Umlageverfahren.
Zusatzrente:
Mischsystem aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.
Mischsystem aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.