Kapitel II: Finanzierung

Finanzierungsprinzip

Beiträge: Prozentsätze und Bemessungsgrenzen

Beteiligung des Staates

Finanzierungssysteme für langfristige Leistungen:

 

 

 

TopFinanzierungsprinzip

1. Krankheit und Mutterschaft

Finanzierung aus Steuern.

Seit dem 1. Januar 1994 decken die Beiträge aller Arbeitnehmer und Selbständigen zu den Arbeitsmarktfonds die Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.

2. Invalidität

Finanzierung aus Steuern.

3. Alter, Hinterbliebene

Volksrente:

Finanzierung aus Steuern.

Zusatzrente:

Beiträge.

4. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Versicherungsprämie zu Lasten des Arbeitgebers.

5. Arbeitslosigkeit

Die Leistungen werden vom Staat getragen, doch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie die Beiträge an die zum 1. Januar1994 eingeführten Arbeitsmarktfonds tragen zur Gesamtfinanzierung bei, um die Ausgaben des Staates für diese Leistungen zu decken.

6. Familienbeihilfen

Finanzierung aus Steuern.

TopBeiträge: Prozentsätze und Bemessungsgrenzen

1. Krankheit und Mutterschaft

Keine Beiträge.

Die allgemeine Krankenversicherung wird aus Steuern finanziert.

Seit dem 1. Januar 1994 decken die Beiträge der Arbeitnehmer und Selbständigen an die Arbeitsmarktfonds die Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.

2. Invalidität

Keine Beiträge.

Die Sozialrente wird aus Steuern finanziert.

3. Alter, Hinterbliebene

Volksrente:

Keine Beiträge, Finanzierung aus Steuern.

Zusatzrente:

Beitrag von DKK 223,25 (ECU 30) im Monat, davon:

1/3 Arbeitnehmer

2/3 Arbeitgeber.

Arbeitgeber, die auch während der Zeit, in der die Kommune Tagegeld gewährt, ihren Beitragsteil für arbeitsunfähige Arbeitnehmer zahlen, erhalten eine staatliche Entschädigung.

4. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Risikoabhängige Versicherungsprämie zu Lasten des Arbeitgebers.

5. Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmer und Selbständige: Jährlich festgesetzter Pauschalbeitrag auf der Grundlage des gesetzlichen Höchstsatzes des Tagegeldes; z.Z. das 7,24-fache dieses Satzes pro Jahr.

Arbeitgeber: Pauschalbeitrag in Höhe eines bestimmten Anteils der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (MOMS) des Unternehmens und der Lohnsumme.

Die seit dem 1. Januar 1994 (auch von Nicht-Versicherten) gezahlten Beiträge an die Arbeitsmarktfonds dienen der Deckung der Ausgaben des Staates für die Geldleistungen.

6. Familienbeihilfen

Keine Beiträge, finanziert aus Steuern.

7. Sonstige Beiträge zur sozialen Sicherheit im allgemeinen

Keine.

TopBeteiligung des Staates

1. Krankheit und Mutterschaft:

Sachleistungen

Finanzierung durch die Gemeinden auf lokaler und regionaler Ebene, mit Ausnahme der Selbstbeteiligung der Versicherten.

2. Krankheit und Mutterschaft:

Geldleistungen

Die Gemeinden tragen die Kosten für Mutterschaftsleistungen und für die Geldleistungen bei Krankheiten ab der dritten Woche; der Staat erstattet ihnen 50 % der Kosten im Krankheitsfall und 100% bei Mutterschaft.

Im öffentlichen Sektor tragen die Arbeitgeber die Kosten für die gesamte Krankheitsdauer (im Sinne des Krankengeldgesetzes gelten als "Arbeitgeber des öffentlichen Sektors" alle öffentlichen Organe und Institutionen sowie private Einrichtungen, deren Ausgaben mindestens zur Hälfte durch öffentliche Mittel gedeckt sind). Der Staat erstattet den Gemeinden 100 % der Kosten für Leistungen im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von 8 Wochen.

In der freiwilligen Versicherung decken die Beiträge 40 % der Kosten.

Ab dem 1.1.1994 Beiträge an die Arbeitsmarktfonds zur Deckung der staatlichen Kosten.

3. Invalidität

Volksrente: Der Staat trägt die gesamten Ausgaben für Renten an Personen über 67 Jahren und 50 % der Ausgaben für Renten an Personen unter 67 Jahren.

4. Alter, Hinterbliebene

Volksrente:

Der Staat trägt die gesamten Ausgaben.

Zusatzrente:

Keine Beteiligung des Staates.

5. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Keine Beteiligung des Staates.

Die zugelassenen Versicherungsgesellschaften zahlen pro Fall einen Pauschalbetrag als Verwaltungskostenbeitrag an das Nationale Amt (Arbejdsskadestyrelsen).

6. Arbeitslosigkeit

Deckung eines eventuellen Defizits.

7. Familienbeihilfen

Finanzierung durch den Staat.

TopFinanzierungssysteme für langfristige Leistungen:

1. Invalidität

Umlageverfahren.

2. Alter, Hinterbliebene

Volksrente:

Umlageverfahren.

Zusatzrente:

Mischsystem aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.

3. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Mischsystem aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.