Schweden: Organisation

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Das System der sozialen Sicherung in Schweden liegt mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten. Die Versicherung deckt die Risiken bei Krankheit und Elternschaft ab; leistet Grund- und Zusatzrenten, Renten bei Invalidität, Teilrenten und gewährt Schutz im Falle von Arbeitsunfällen.

Jede Person über 16 Jahre mit Wohnsitz in Schweden ist unabhängig von der Nationalität Mitglied in der Versicherung.

Der Nationale Sozialversicherungsrat, eine staatliche Stelle, ist verantwortlich für die zentrale Verwaltung der sozialen Sicherung und nimmt die Aufsichtsfunktion wahr. Auf der regionalen Ebene gibt es 25 regionale Sozialversicherungsämter; auf lokaler Ebene bestehen insgesamt ca. 320 Versicherungsämter.

In Schweden wird die Sozialversicherung im wesentlichen durch Arbeitgeberbeiträge finanziert; das Grundrentensystem wird jedoch größtenteils durch Steuereinkünfte über das Staatsbudget finanziert. Im vergangenen Jahr wurden Beitragszahlungen, die von den Versicherten selbst geleistet werden, eingeführt. Sie decken bisher nur einen geringen Teil der Ausgaben für die Versicherung.

In Schweden obliegt die medizinische Versorgung den Landkreisen; sie haben ein eigenes Besteuerungsrecht.

Für die Arbeitslosenversicherung ist das Ministerium für Arbeit zuständig. In der Arbeitslosenversicherung gibt es zwei Arten von Leistungen: Eine allgemeine Unterstützung und ein optionales einkommensabhängiges Arbeitslosengeld. Die allgemeine Unterstützung wird Personen gewährt, die über 20 Jahre alt und nicht freiwillig versichert sind. Beide Teile werden hauptsächlich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Das optionale einkommensabhängige Arbeitslosengeld ist freiwillig, allerdings treten die Mitglieder der verschiedenen Gewerkschaften gemeinsam in die Versicherung ein.

Die Sozialhilfe, die in Schweden nicht als ein Bestandteil der Sozialversicherung betrachtet wird, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales. Die Aufsicht wird durch den Nationalen Rat für Gesundheit und Wohlfahrt wahrgenommen. Die lokale Verwaltung der Sozialhilfe, einschließlich der Pflege und Betreuung von Kindern und Familien, der Pflege von älteren oder behinderten Menschen, liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Sie wird hauptsächlich durch Gemeindesteuern finanziert.

 

Arbetsmarknadsdepartementet
S-10333 Stockholm

Socialdepartementet
S-10333 Stockholm

Riksförsäkringsverket
S-10351 Stockholm

Arbetsmarknadsstyrelsen
S-17199 Solna 

Socialstyrelsen
S-10630 Stockholm