Italien: Organisation

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Mit Ausnahme des Gesundheitswesens ist das System der sozialen Sicherheit in Italien nicht nach einheitlichen Kriterien organisiert. Für jeden Bereich, und dies gilt besonders für den Bereich der Renten, gibt es eine gesonderte Verwaltung für die Beitragseinziehung und die Bewilligung der Leistungen. Dagegen fallen die Anwendung der Gesetze und die Aufsicht in die Zuständigkeit der Ministerien, insbesondere in die des Arbeitsministeriums.

Gesundheitswesen

Für das Gesundheitswesen ist das Gesundheitsministerium zuständig, das die finanziellen Mittel verwaltet und auf die Regionen und Gemeinden verteilt, deren "Lokale Gesundheitseinheiten" mit der Bewilligung der Leistungen betraut sind.

Krankheit und Mutterschaft - Geldleistungen

Das Arbeitsministerium ist in diesem Bereich für die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zuständig. Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (Istituto nazionale della sicurezza sociale, INPS) trägt die Verantwortung für die Beiträge und Leistungen, die von einer eigens für diesen Bereich eingerichteten Stelle verwaltet werden. Beamte haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen bei Krankheit oder Mutterschaft, sondern erhalten weiterhin ihre Bezüge vom Staat.

Rentensysteme

Für diesen Bereich ist das Arbeitsministerium zuständig. Mit der Verwaltung sind folgende Einrichtungen betraut:

das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INPS) für das allgemeine System und für einige Sondersysteme: für jedes System wurde eine eigene Verwaltung eingerichtet;

dias Nationale Institut für die Vorsorge für Führungskräfte in der Industrie (INPDAI), zuständig für leitende Angestellte in Industrieunternehmen;

das Nationale Institut für die Vorsorge für Journalisten (INPGI), zuständig für Journalisten (zum 1.1.1995 wurde dieses System privatisiert);

das Nationale Institut für die Vorsorge und Hilfe für Beschäftigte im Unterhaltungssektor (INPALS), zuständig für Schauspieler und Fußballspieler.

Die Verwaltung der Rentenleistungen der Beamten und der Leistungen für die Angestellten der lokalen Einrichtungen wird dem Nationalen Institut für die Vorsorge für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung (INPDAP) anvertraut.

Für Landwirte, Handwerker und im kaufmännischen Bereich Beschäftigte gibt es innerhalb der INPS spezielle Systeme. Für Freie Berufe existieren eigene Systeme, die zur Zeit privatisiert werden.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Dieser Bereich untersteht dem Arbeitsministerium. Mit der Verwaltung der Beiträge und Leistungen ist das Nationale Institut der Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) betraut.

Familienleistungen

Zuständig für diesen Bereich ist das Arbeitsministerium. Beiträge und Leistungen werden von einer bei der INPS eigens für diesen Bereich eingerichteten Stelle verwaltet. Ein Teil der Leistungen wird direkt vom Staat finanziert.

Arbeitslosigkeit

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums. Beiträge und Leistungen werden von einer bei der INPS eigens für diesen Bereich eingerichteten Stelle verwaltet, die auch für alle von der INPS bewilligten beitragsunabhängigen Leistungen (vorgezogene Altersrenten, Sozialrenten, Mindestrenten) zuständig ist.

Mindestsicherung

Für diesen Bereich ist das Innenministerium zuständig. Die Leistungen werden auf lokaler Ebene bewilligt und von den Regionen bzw. Gemeinden verwaltet.

 

MinistEro del lavoro e della previdenza sociale
Via Flavia, n. 6
I-00187 Roma

MinistEro della SanitA
P. le Dell’Industria, n. 20
I-00144 Roma

MinistEro dell’Interno
Palazzo del Viminale
I-00184 Roma

Istituto nazionale della sicurezza Sociale (INPS)
Via Ciro il Grande, n. 21
I-00144 Roma

Istituto nazionale contro gli infortuni sul lavoro (INAIL)
Via IV Novembre, n. 144
I-00187 Roma

ISTITUTO NAZIONALE DELLA PREVIDENZA PER I DIRIGENTI DI AZIENDE INDUSTRIALI (INPDAI)
Viale delle Provincie, 196
I-00162 ROMA

 ISTITUTO NAZIONALE DI PREVIDENZA PER I DIPENDENTI DELL’AMMINISTRAZIONE PUBBLICA (INPDAP)
Via S. Croce in Gerusalemme, 55
I-00100 ROMA