Finnland: Organisation

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In Finnland sind alle Einwohner durch jene Systeme der sozialen Sicherheit geschützt, die Mindestrenten (gesetzliche Renten), Kranken- und Mutterschaftsleistungen sowie Familienleistungen verwalten. Außerdem haben alle Beschäftigten Anspruch auf beschäftigungsabhängige Leistungen, so zum Beispiel Erwerbsrenten und Leistungen bei Berufsunfällen. Alle Einwohner einer Gemeinde haben Zugang zum Gesundheitswesen sowie zu Sozialdiensten.

Die Verantwortung für die soziale Sicherheit in Finnland trägt das Ministerium für Soziales und Gesundheit.

Renten

In Finnland gibt es zwei Systeme: Das staatliche Rentensystem und das Erwerbsrentensystem. Beide Systeme zahlen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten. Das gesetzliche Rentensystem zahlt Renten an Personen mit Wohnsitz in Finnland mit dem Ziel, ein Mindesteinkommen zu garantieren. Das andere System hingegen basiert auf der Erwerbstätigkeit und ist verdienstabhängig. Die staatliche Rente wird mit der Rente aus dem Erwerbsrentensystem kombiniert. Staatliche Renten werden von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) verwaltet, das Erwerbsrentensystem steht unter der Leitung privater Versicherungsgesellschaften.Oberstes Organ des Erwerbsrentensystems ist das zentrale Rentensicherungsinstitut (ETK). Der staatliche Sektor verfügt über eigene Rentenanstalten.

Gesundheitswesen und Krankenversicherung

Prinzipiell sind die Gemeinden für die Versorgung mit Gesundheitsdiensten verantwortlich. Alle Einwohner einer Gemeinde haben Anspruch auf eine gesundheitliche Versorgung. Das öffentliche Gesundheitswesen wird durch die private Gesundheitsversorgung ergänzt. Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten für Arzthonorare, Untersuchungen und medizinische Behandlungen im privaten Bereich, ersetzt einen Teil der Kosten für Medikamente und Fahrten sowohl in Verbindung mit der öffentlichen als auch mit der privaten ärztlichen Versorgung und gewährt schließlich auch Beihilfen im Krankheitsfall, bei Mutterschaft, Vaterschaft und Elternschaft. Für die Verwaltung der Krankenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt (Kela) zuständig.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenleistungen setzen sich aus einer verdienstabhängigen Beihilfe, einer Mindestbeihilfe und einer Arbeitsmarktunterstützung zusammen. Die meisten Arbeitnehmer gehören einer Arbeitslosenkasse ihres eigenen Sektors gedeckt, und in diesem Fall haben sie Anspruch auf eine verdienstabhängige Beihilfe, die von der Arbeitslosenkasse gezahlt wird. Die Mindestbeihilfe sowie die Arbeitsmarktunterstützung werden von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Alle abhängig Beschäftigten und Landwirte sind pflichtversichert. Abgesehen von den Landwirten können Selbständige einer Versicherung auf freiwilliger Basis beitreten. Das Versicherungssystem für Arbeitsunfälle wird von privaten Versicherungsgesellschaften verwaltet.

Familienleistungen

Kindergeld wird für jedes in Finnland wohnhafte Kind unter 17 Jahren gezahlt. Die Höhe der Leistung hängt von der Anzahl der bezugsberechtigten Kinder in einer Familie ab. Das Kindergeld wird von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt.

 

SOSIAALI-JA TERVEYSMINISTERIÖ
Snellmaninkatu 4 - 6
PL 267
FIN-00171 Helsinki

TYÖMINISTERIÖ
Eteläesplanadi 4
PL 524
FIN-00101 Helsinki

YMPÄRISTÖMINISTERIÖ
Ratakatu 3
PL 399
FIN-00121 Helsinki

ELÄKETURVAKESKUS (ETK)
FIN-00065 Eläketurvakeskus

KANSANELÄKELAITOS (KELA)
Nordenskiöldinkatu 12
FIN-00250 Helsinki

TAPATURMAVAKUUTUSLAITOSTEN LIITTO (TVL)
Bulevardi 28
FIN-00121 Helsinki