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Die soziale Sicherheit im eigentlichen Sinne ist eine staatliche Angelegenheit und fällt
in den Zuständigkeitsbereich des Ministers, dem die soziale Vorsorge anvertraut ist (mit
Ausnahme des Bereichs "Arbeitslosigkeit", für den der Arbeitsminister
zuständig ist).
Hauptaufgabe der Nationalen Anstalt für soziale Sicherung (Office national de Sécurité sociale), eine Einrichtung im öffentlichen Interesse, ist die Beitragserhebung bzw. -einziehung (ausgenommen sind die Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung) und die Verteilung der finanziellen Mittel auf die zentralen Organe, die mit der Verwaltung der verschiedenen Bereiche der sozialen Sicherheit betraut sind.
Diese Anstalt und diese Organe werden paritätisch von einem Verwaltungsgremium geleitet, das sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Vertretern der Arbeitnehmer zusammensetzt. Diese Vertreter werden vom König benannt. In einigen Fällen gehören dem Gremium auch Vertreter von Organisationen an, die ein besonderes Interesse an einem bestimmten Versicherungszweig haben oder an dessen Ausführung beteiligt sind; dies gilt besonders für den Bereich der Familienbeihilfen und für das Gesundheitswesen.
Der Vorsitz des Gremiums wird einer unabhängigen Person anvertraut, bei der es sich häufig um einen Parlamentarier oder Richter handelt.
Das Gremium ist insofern unabhängig, als daß es eigene Entscheidungsbefugnisse im Verwaltungsbereich hat. Die Politik, die Gesetzgebung und die allgemeine Verordnungsgewalt bleiben jedoch im Prinzip dem Parlament, dem König oder dem zuständigen Minister vorbehalten.
Ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, daß der zuständige Minister das Gremium normalerweise zu allen Vorentwürfen von Gesetzen und Erlassen konsultieren muß, die mit dem Aufgabenbereich der Einrichtung zusammenhängen.
Der zuständige Minister führt seine Aufsicht im Gremium selbst durch einen Regierungskommissar durch, der darauf zu achten hat, daß die Entscheidung des besagten Gremiums nicht gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt oder dem Interesse der Allgemeinheit schadet. Sollte dies der Fall sein, kann die strittige Entscheidung durch den Minister aufgehoben werden.
Der Bereich Krankheit, Mutterschaft und Invalidität wird vom nationalen Institut der Kranken- und Invaliditätsversicherung (Institut national dassurance maladie-invalidité, INAMI) geleitet, das vor allem die finanziellen Mittel auf die verschiedenen für Leistungsgewährung zuständigen Versicherungsträger verteilt (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die einem der fünf anerkannten nationalen Verbände angehören, regionale Geschäftsstellen der Hilfskasse der Kranken- und Invaliditätsversicherung oder Gesundheitspflegekasse der staatlichen belgischen Eisenbahngesellschaft). Jeder mit Ausnahme der Beschäftigten der belgischen Eisenbahn kann den Versicherungsträger frei wählen.
Der Bereich der Alters- und Hinterbliebenenrenten wird von der nationalen Rentenanstalt (Office national des pensions) geleitet, die für die Bewilligung und Auszahlung der Renten zuständig ist. Der Rentenantrag wird durch den Antragsteller über die für ihn zuständige kommunalen Verwaltung gestellt.
Arbeitsunfälle: Die Arbeitgeber müssen zugunsten ihres Personals bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft oder einer zugelassenen Gemeinschaftskasse eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle abschließen. Der Fonds für Arbeitsunfälle verwaltet diesen Bereich und hat vor allem die Aufgabe, für Schadensersatzleistungen aufzukommen, falls der Arbeitgeber hier ausfällt.
Berufskrankheiten: Der Fonds für Berufskrankheiten hat in diesem Versicherungsbereich eine Monopolstellung. Daneben führt er die Aufgaben aus, die im Bereich der Prävention durch das Gesetz festgelegt sind.
Mit der Ausführung der Gesetze sind zum einen die nationale Anstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (Office national dallocations familiales pour travailleurs salariés) und die Sonderausgleichskassen, zum anderen die freien Ausgleichskassen betraut. Hauptaufgabe der nationalen Anstalt ist es, die finanziellen Mittel auf die verschiedenen Ausgleichskassen zu verteilen und die Rolle einer Ausgleichskasse gegenüber den ihr angegliederten Arbeitgebern zu übernehmen. Außerdem ist sie für die Aufsicht über die Ausgleichskassen zuständig. Für einige Berufszweige wurden Sonderkassen (öffentliche Einrichtungen) gegründet, denen die betroffenen Arbeitgeber beitreten müssen. Die freien Ausgleichskassen sind Einrichtungen, die auf Initiative der Arbeitgeber gegründet und vom König zugelassen wurden, die jedoch ausschließlich das Ziel verfolgen dürfen, die durch das Gesetz vorgesehenen Vorteile zu gewähren.
Der Bereich der Arbeitslosigkeit wird vom nationalen Anstalt für Beschäftigung (Office national de lemploi) verwaltet. Die dieser Anstalt unterstellten regionalen Dienststellen entscheiden über den Anspruch des Antragstellers. Die Leistungszahlungen erfolgen entweder über die jeweilige zugelassene Gewerkschaftsorganisation des Arbeitnehmers oder über die Hilfskasse für die Zahlung von Arbeitslosengeldern, die den Antrag erhalten hat.
Die Sozialhilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministers. Das Existenzminimum wird von der jeweils zuständigen öffentlichen Stelle für Sozialhilfe (Centre public daide sociale) bewilligt.
Ministere des affaires sociales, de la sante publique et de lenvironnement
Rue de la Vierge Noire, nº 3c
B-1000 Bruxelles
et
Cité administrative de lEtat
Quartier Esplanade
Boulevard Pachéco, 19
B-1010 Bruxelles
Ministère de lEmploi et du Travail
Rue Belliard, 51
B-1040 Bruxelles
Office national de sécurité sociale
Boulevard de Waterloo, 76
B-1000 Bruxelles
Institut national dassurance
maladie-invalidité
Avenue de Tervuren, 211
B-1150 Bruxelles
Office national des pensions
Tour du Midi
B-1060 Bruxelles
OFFICE NATIONAL dAllocations familiales pour travailleurs salariès
Rue de Trèves, 70
B-1040 Bruxelles
Fonds des maladies professionnelles
Avenue de lAstronomie, 1
B-1030 Bruxelles
Fonds des accidents du travail
Rue du Trône, 100
B-1040 Bruxelles
Office national de lemploi
Boulevard de lEmpereur, 7
B-1000 Bruxelles