Österreich: Organisation

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Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung

Die österreichische Sozialversicherung umfaßt die Kranken-, Unfall- und die Rentenversicherung. Die Durchführung obliegt 28 Versicherungsträgern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung ausgestattet sind. Manche Versicherungsträger haben die Verwaltung für zwei oder alle drei Versicherungszweige wahrzunehmen. Es bestehen 24 Krankenkassen, 7 Rentenversicherungsträger und 4 Unfallversicherungsträger. Die Pflichtversicherung ist abhängig von der ausgeübten Beschäftigung vorgesehen; es besteht für den Versicherten keine Wahlfreiheit zwischen den Versicherungsträgern. Aus historischen Gründen gliedert sich die Sozialversicherung nicht nur territorial, sondern auch berufsständisch; Sonderversicherungsanstalten gibt es für Eisenbahner, Bergarbeiter und öffentlich Bedienstete sowie für Landwirte, Gewerbetreibende und Notare. Die Krankenkassen führen neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch den Einzug der Beiträge für die Unfall- und Rentenversicherung, aber auch für die Arbeitslosenversicherung durch. Die Krankenkassen sind auch für die Auszahlung des Karenzgeldes (Leistung der Arbeitslosenversicherung für Kindererziehung) zuständig. Die Leistungen der Krankenversicherung werden in erster Linie durch Vertragspartner erbracht. 

Alle Versicherungsträger sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefaßt, der die allgemeinen Interessen der Sozialversicherung wahrnimmt und sie nach außen vertritt. Der Verband ist mit trägerübergreifenden Kompetenzen ausgestattet, um die Handlungen der österreichischen Sozialversicherung als Strategie-Holding besser koordinieren zu können. Die österreichische Sozialversicherung steht unter der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit, Gesundheitund Soziales.

Arbeitslosenversicherung

Die ebenfalls unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehende Arbeitslosenversicherung (Zuständigkeit insbesondere für Arbeitslosengeld) wurde mit 1.7.1994 ausgegliedert. Für die Durchführung ist nunmehr das Arbeitsmarktservice zuständig. Der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices sind dabei 9 Landes- und ca. 100 regionale Geschäftsstellen untergeordnet.

Familienbeihilfen

Für die Familienbeihilfen sind das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie und die diesem direkt unterstellten Finanzlandesdirektionen und Finanzämter zuständig.

Pflegegeld

Zum 1. Juli 1993 ist das Bundespflegegeldgesetz in Kraft getreten. Das Pflegegeld wird je nach dem Hilfs- und Betreuungsaufwand in 7 Stufen als teilweiser Ausgleich der pflegebedingten Mehraufwendungen geleistet. Weiters wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart, ein umfassendes Pflegeleistungssystem an Geld- und Sachleistungen zu schaffen. Die Auszahlung des Pflegegeldes für Rentenbezieher erfolgt durch den jeweils zuständigen Renten- bzw. Unfallversicherungsträger. Die Bundesländer gewähren Pflegegeld an jene Einwohner, die nicht Anspruch auf Pflegegeld des Bundes haben.

 

Neben den genannten Sozialversicherungszweigen bzw. dem Pflegegeld gibt es die Sozialhilfe der Bundesländer.

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sektion II
Stubenring 1
A-1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sektion III
Stubenring 1
A-1010 Wien 

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sektion IV
Stubenring 1
A-1010 Wien

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
Sektion V/1
Franz-Josefs-Kai 51
A-1010 Wien

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21
A-1031 Wien

Bundesgeschäftsstelle des
Arbeitsmarktservices
Treustr. 35 - 43
A-1200 Wien