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In der Entschließung wird unterstrichen, daß die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung einen umfassenden Rahmen darstellen, innerhalb dessen Strategien zur Beschäftigung von Behinderten ausgebaut werden sollten. Daher werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, im Rahmen ihrer nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und nichtstaatlichen im Behindertenbereich tätigen Organisationen Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen besonders zu fördern. Die Entschließung stellt heraus, daß die bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten der Europäischen Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, und einschlägiger Gemeinschaftsinitiativen in vollem Umfang genutzt werden müssen, um gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der Rat fordert die Kommission auch auf, die Entwicklung der Beschäftigung behinderter Menschen zusammen mit den Mitgliedstaaten insbesondere im Rahmen der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und im Einklang mit dem Grundsatz des "Mainstreaming" anhand vergleichbarer Daten zu beobachten und zu analysieren und neue Strategien und Aktionen zu entwickeln. Die Entschließung bekräftigt, daß die Chancengleichheit bei Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte verstärkt wird, wenn bestimmten entscheidenden Punkten wie Einstellung von Arbeitnehmern und Aufrechterhaltung ihres Beschäftigungsverhältnisses, Aufstiegsmöglichkeiten, berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Selbstentfaltung sowie Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen und Anpassung des Arbeitsplatzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Schließlich nimmt der Rat zur Kenntnis, daß die Kommission beabsichtigt, einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument über die Chancengleichheit bei Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen vorzulegen. |
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