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Parkausweismodell: Behinderten zur
Mobilität verhelfen
In diesen Tagen tauchen immer häufiger neue Parkausweise für
Behinderte auf Windschutzscheiben in der ganzen EU auf. Seit Jahresbeginn
sind die Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder, nämlich Island,
Norwegen und Liechtenstein, zu dem standardisierten blauen Parkausweis
übergegangen. Unterschiedlich sind dabei nur die
Länderabkürzungen. Maßgeblich ist hier eine Empfehlung des
Rates von 19981. Es geht darum, die Mobilität von Menschen
mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere bei Reisen von einem Land in
ein anderes. Außerdem sollen sie in die Lage versetzt werden, in den
Genuß der Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen, die ihnen
in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem ist
der Parkausweis geeignet, Polizisten und sonstigen Kontrolleuren die Feststellung
zu erleichtern, daß Ausweisinhaber aus irgendeinem der erwähnten
Länder berechtigt sind, die Parkerleichterungen zu nutzen. Auf diese
Weise läßt sich die unberechtigte Ausstellung von Strafzetteln
vermeiden. Selbstverständlich sind weiterhin die betreffenden Behörden
dafür zuständig, den Parkausweis auszustellen und zu entscheiden,
wer als Inhaber in Frage kommt.
Die neue Karte ist so gestaltet, daß die Inhaber persönliche
Angaben nur auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite machen
müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, daß eine sichtbare
Angabe des Namens möglicherweise zu einer Bedrohung der persönlichen
Sicherheit führen könnte. Bei der Entgegennahme der neuen Karte
erhalten die Behinderten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben
darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche
Verkehrszeichen sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (und den drei beteiligten
EWR-Ländern) achten müssen. Das Merkblatt ist von der Kommission
erstellt worden.
1 Empfehlung des Rates vom 4. Juni 1998 betreffend
einen Parkausweis für Behinderte (98/376/EG): ABl. L 167 vom
12.06.98.
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