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Parkausweismodell: Behinderten zur Mobilität verhelfen


In diesen Tagen tauchen immer häufiger neue Parkausweise für Behinderte auf Windschutzscheiben in der ganzen EU auf. Seit Jahresbeginn sind die Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder, nämlich Island, Norwegen und Liechtenstein, zu dem standardisierten blauen Parkausweis übergegangen. Unterschiedlich sind dabei nur die Länderabkürzungen. Maßgeblich ist hier eine Empfehlung des Rates von 19981. Es geht darum, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere bei Reisen von einem Land in ein anderes. Außerdem sollen sie in die Lage versetzt werden, in den Genuß der Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen, die ihnen in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem ist der Parkausweis geeignet, Polizisten und sonstigen Kontrolleuren die Feststellung zu erleichtern, daß Ausweisinhaber aus irgendeinem der erwähnten Länder berechtigt sind, die Parkerleichterungen zu nutzen. Auf diese Weise läßt sich die unberechtigte Ausstellung von Strafzetteln vermeiden. Selbstverständlich sind weiterhin die betreffenden Behörden dafür zuständig, den Parkausweis auszustellen und zu entscheiden, wer als Inhaber in Frage kommt.

Die neue Karte ist so gestaltet, daß die Inhaber persönliche Angaben nur auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite machen müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, daß eine sichtbare Angabe des Namens möglicherweise zu einer Bedrohung der persönlichen Sicherheit führen könnte. Bei der Entgegennahme der neuen Karte erhalten die Behinderten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche Verkehrszeichen sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (und den drei beteiligten EWR-Ländern) achten müssen. Das Merkblatt ist von der Kommission erstellt worden.

1 Empfehlung des Rates vom 4. Juni 1998 betreffend einen Parkausweis für Behinderte (98/376/EG): ABl. L 167 vom 12.06.98.


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