Der ET-2020-Rahmen bietet Möglichkeiten zum Austausch bewährter Verfahren im Bildungsbereich, zur Erhebung und Weitergabe von Fachwissen sowie zur Förderung bildungspolitischer Reformen auf nationaler und regionaler Ebene.
Der Rahmen basiert auf dem Konzept des lebenslangen Lernens. Ausschlaggebend sind daher Lernergebnisse vom frühen Kindesalter bis zur Berufs- und Hochschulbildung von Erwachsenen, und zwar in allen Kontexten: formell, nichtformal und informell.
Im Rahmen von ET 2020 werden vier gemeinsame EU-Ziele verfolgt:
- Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
- Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung erhöhen
- Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements
- Förderung von Innovation und Kreativität – einschließlich unternehmerischen Denkens – auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
ET 2020 unterstützt auch die Erreichung der folgenden Benchmarks auf europäischer Ebene bis 2020:
- mindestens 95 % der Kinder sollen an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen
- der Anteil der 15-Jährigen mit unzureichenden Kenntnissen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften soll unter 15 % liegen
- der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger im Alter zwischen 18 und 24 Jahren soll unter 10 % sinken
- mindestens 40 % der 30‑ bis 34-Jährigen sollen über einen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss verfügen
- mindestens 15 % der Erwachsenen sollen am lebenslangen Lernen teilnehmen
- mindestens 20 % der Hochschulabsolventen und 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit einer beruflichen Erstqualifizierung sollen einen Auslandsaufenthalt zu Studien- oder Ausbildungszwecken absolviert haben
- der Anteil der Absolventen in einem Beschäftigungsverhältnis (20- bis 34-Jährige mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II), die ihre Ausbildung vor ein bis drei Jahren abgeschlossen haben, soll mindestens 82 % betragen
Der Rahmen wird durch eine Vielzahl von Instrumenten umgesetzt, darunter:
- Arbeitsgruppen, bestehend aus von den EU-Ländern benannten Experten und anderen wichtigen Interessenträgern
- Peer-Learning-Aktivitäten, die jeweils von einem Mitgliedstaat ausgerichtet werden, um bewährte Verfahren auf nationaler Ebene zu präsentieren oder ein bestimmtes Thema mit anderen Mitgliedstaaten zu erörtern
- Peer Reviews, in deren Rahmen eine Gruppe von Mitgliedstaaten einen anderen Mitgliedstaat zu einer bestimmten nationalen Herausforderung berät
- Peer-Counselling, bei dem Berufskolleginnen und -kollegen aus einigen wenigen nationalen Verwaltungen zusammenkommen, um ein Mitgliedsland auf dessen Wunsch bei der Gestaltung oder Umsetzung einer politischen Maßnahme zu beraten
- Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung berichtet jährlich über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der ET 2020-Ziele und -Benchmarks. Diese Analyse fließt in die Bewertung des breiteren sozioökonomischen Fortschritts der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters ein.
- Im Rahmen der Arbeitsgruppen oder von Tätigkeiten des Voneinander-Lernens wurden gemeinsame Referenzinstrumente und Konzepte entwickelt.
- Konsultation und Zusammenarbeit mit Interessenträgern (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Organisationen der Sozialpartner) etwa beim Europäischen Bildungsgipfel und im Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Über das Programm Erasmus+ werden Finanzmittel für strategische Unterstützung und innovative Projekte bereitgestellt.