Ihr Recht auf konsularischen Schutz
Als EU-Bürger/in haben Sie ein Anrecht darauf, auch bei der Botschaft oder beim Konsulat eines anderen EU-Landes um Hilfe zu bitten, wenn Sie außerhalb der EU in Schwierigkeiten geraten, Rat oder Schutz benötigen, und Ihr eigenes Land dort keine Vertretung unterhält. Mehr erfahren