Dieses Paket aus verbindlichen Rechtsvorschriften soll sicherstellen, dass die EU ihre Klima- und Energieziele bis 2020 verwirklicht.
Die drei wichtigsten Ziele des Pakets:
Diese Ziele, die die EU-Staats- und -Regierungschefs im Jahr 2007 festgelegt und zu denen sie im Jahr 2009 Rechtsvorschriften erlassen haben, sind auch Kernziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
Die EU ergreift Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, um diese Ziele zu erreichen.
Das Emissionshandelssystem ist das wichtigste Instrument der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen von Großkraftwerken und großen Industrieanlagen sowie im Luftverkehr.
Das System deckt rund 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU ab.
2020 sollen die betreffenden Branchen im Vergleich zu 2005 21 % weniger Emissionen verursachen.
Diese gelten für die nicht im EHS erfassten Wirtschaftszweige, auf die rund 55 % der EU-Gesamtemissionen entfallen, beispielsweise:
Im Rahmen der Lastenteilungsvereinbarung haben die EU-Länder verbindliche Jahresziele zur Verringerung der Emissionen in diesen Wirtschaftszweigen bis 2020 (gegenüber dem Stand von 2005) festgelegt.
Diese Ziele unterscheiden sich je nach Wohlstand der Länder und reichen von einer Verminderung um 20 % für die reichsten EU-Länder bis zu einer Steigerung um höchstens 20 % für die am wenigsten wohlhabenden Länder (wobei diese generell dazu angehalten sind, Anstrengungen zur Senkung ihrer Emissionen zu unternehmen).
Bei der jährlichen Fortschrittserfassung durch die Kommission müssen alle Länder über ihre Emissionen Rechenschaft ablegen.
Im Rahmen der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen haben die EU-Länder auch verbindliche nationale Ziele zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen an ihrem Energieverbrauch bis 2020 festgelegt.
Auch diese Ziele variieren je nach Ausgangslage und Fähigkeit der Länder, die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, von 10 % in Malta bis zu 49 % in Schweden.
Im Endeffekt wird die EU dadurch folgende Ziele erreichen können:
Mit diesen Programmen unterstützt die EU die Entwicklung CO2-armer Technologien:
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz:
Durch die Erfüllung der 2020-Ziele dürften sich auch Verbesserungen in folgenden Bereichen ergeben: