Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist ein Kernelement der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und das wichtigste Instrument zur kostenwirksamen Verringerung der Treibhausgasemissionen der Industrie. Es ist der weltweit erste bedeutende und bislang auch der größte Kohlenstoffmarkt.
Das EU-EHS
Genaue Informationen finden Sie im
EU-EHS-Informationsblatt und
EU-EHS-Handbuch.
Das EU-EHS ist ein Handelssystem mit festen Obergrenzen (cap and trade).
Das Gesamtvolumen der Emissionen bestimmter Treibhausgase, die unter das EU-EHS fallende Anlagen ausstoßen dürfen, wird durch eine Obergrenze („Cap“) beschränkt. Die Obergrenze wird im Laufe der Zeit verringert, so dass die Gesamtemissionen zurückgehen.
Innerhalb dieser Obergrenzen erhalten oder erwerben Unternehmen Emissionszertifikate, mit denen sie nach Bedarf handeln können. Sie können auch in begrenzten Mengen internationale Gutschriften aus emissionsmindernden Projekten in der ganzen Welt erwerben. Durch die Begrenzung der Gesamtzahl der verfügbaren Zertifikate wird sichergestellt, dass diese auch einen Wert haben.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, am Jahresende genügend Zertifikate für seine gesamten Emissionen vorzulegen. Anderenfalls drohen hohe Strafgebühren. Hat ein Unternehmen seine Emissionen reduziert, so kann es die überzähligen Zertifikate für künftige Zwecke entweder behalten oder an ein anderes Unternehmen verkaufen, das Zertifikate benötigt.
Der Handel ermöglicht die nötige Flexibilität, um sicherzustellen, dass Emissionen dort verringert werden, wo dies die geringsten Kosten verursacht. Ein angemessener Preis für CO2-Emissionen fördert auch Investitionen in saubere, kohlenstoffarme Technologien.
Das 2005 eingerichtete EU-EHS ist das weltweit erste und größte internationale Emissionshandelssystem, über das mehr als drei Viertel des internationalen Kohlenstoffhandels abgewickelt werden.
Das EU-EHS gibt auch der Entwicklung des Emissionshandels in anderen Ländern und Regionen Impulse. Die EU strebt eine Verknüpfung des EU-EHS mit anderen kompatiblen Systemen an.
Das EU-EHS hat gezeigt, dass eine Bepreisung von Kohlendioxidemissionen und ein Handel mit entsprechenden Emissionsrechten funktionieren kann. Die Emissionen der vom System erfassten Anlagen gehen planmäßig zurück – gegenüber dem Beginn von Phase 3 um ca. 8 % (siehe Zahlen für 2016).
Im Jahr 2020 werden die Emissionen der erfassten Sektoren 21 % unter dem Niveau von 2005 liegen.
Im Jahr 2030, nach der Überarbeitung des Systems, werden die Emissionen 43 % niedriger liegen.
Berichte über die Fortschritte der EU bei der Senkung der Emissionen
Das Emissionshandelssystem erstreckt sich auf die folgenden Industriezweige und Gase, wobei der Schwerpunkt auf Emissionen liegt, die mit großer Genauigkeit gemessen, erfasst und überprüft werden können:
Die Beteiligung am EU-EHS ist für Unternehmen der betreffenden Industriezweige obligatorisch, aber
Das EU-EHS ist nun in seiner dritten Phase, die sich von den Phasen 1 und 2 erheblich unterscheidet.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber den vorigen zwei Phasen sind:
Der Rechtsrahmen des EU-EHS wurde Anfang 2018 für seinen nächsten Handelszeitraum (Phase 4) überarbeitet, um die Emissionsreduktionsziele der EU für 2030 im Einklang mit dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu verwirklichen und dadurch einen Teil des Beitrags der EU zum Übereinkommen von Paris von 2015 zu leisten.
Schwerpunkte der Überarbeitung:
Die gesuchten Informationen liegen in folgenden Sprachen vor:
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