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Wenn die Kommission einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht feststellt oder durch eine Beschwerde Kenntnis davon erhält, so versucht sie das zugrunde liegende Problem im Wege eines strukturierten Dialogs (EU-Pilot) mit dem betreffenden EU-Land möglichst rasch auszuräumen.
Die Mitgliedstaaten können weitere tatsächliche oder rechtliche Informationen über einen möglichen Verstoß gegen das Unionsrecht vorlegen. Ziel ist dabei, rasch eine mit dem EU-Recht konforme Lösung zu finden und so ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Wenn der betreffende Mitgliedstaat anderer Auffassung ist als die Kommission oder nichts unternimmt, um die mutmaßliche Vertragsverletzung abzustellen, so kann die Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte, die im EU-Vertrag vorgesehen sind und jeweils auf förmliche Entscheidung hin unternommen werden:
1. Aufforderungsschreiben |
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2. Mit Gründen versehene Stellungnahme |
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3. Klage beim Gerichtshof |
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4. Urteil des Gerichtshofs |
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5. Erneute Befassung des Gerichtshofs |
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