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Agriculture and rural development

Qualitätsregelungen erklärt

Ziele der EU-Qualitätsregelungen

Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen.

Produktbezeichnungen können eine „geografische Angabe“ (g. A.) tragen, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt wurden. Dadurch wird das Verbrauchervertrauen gestärkt, können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätserzeugnisse erkennen und Erzeuger ihre Waren besser vermarkten.

Produkte, die in Betracht gezogen werden oder denen bereits eine geografische Angabe zuerkannt wurde, sind in Qualitätsproduktregistern aufgeführt. Diese Register enthalten auch geografische und Produktionsspezifikationen für jedes Produkt.

Durch die Anerkennung als geistiges Eigentum spielen geografische Angaben eine immer wichtigere Rolle in Handelsverhandlungen zwischen der EU und anderen Staaten.

Andere Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten zum Beispiel in Berggebieten oder auf Inseln hergestellt werden.

Geografische Angaben

Geografische Angaben verleihen Rechte des geistigen Eigentums für bestimmte Erzeugnisse, deren Eigenschaften eng mit dem Erzeugungsgebiet verbunden sind.

Geografische Angaben umfassen:

Im Rahmen des EU-Systems geografischer Angaben werden die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt, die aus bestimmten Regionen stammen und bestimmte Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt. Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen bzw. das Herstellungsverfahren in dem Gebiet stattfinden muss. Die Angabe g. A. wird für Spirituosen und aromatisierte Weine verwendet.

Image: Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U)
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.

  • Erzeugnisse:Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikation: Jeder Verarbeitungsschritt, also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung, muss in der jeweiligen Region erfolgen. Für Weine bedeutet dies, dass die Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
  • Beispiel: Olivenöl „Kalamata“ (g. U.) wird vollständig in der Region von Kalamata in Griechenland und unter Verwendung von Oliven aus diesem Gebiet hergestellt.
  • Kennzeichnung/Etikettierung: obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, fakultativ für Wein.
Image: Logo der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.)
Geschützte geografische Angabe (g. g. A.)

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine.
  • Spezifikation: Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen. Für Wein bedeutet dies, dass mindestens 85 % der Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
  • Beispiel: Westfälischer Knochenschinken (g. g. A.) wird in Nordrhein-Westfalen nach jahrhundertealten Verfahren hergestellt, aber das Fleisch braucht nicht ausschließlich von Tieren zu stammen, die dort geboren und aufgezogen wurden.
  • Kennzeichnung/Etikettierung: obligatorisch für Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, fakultativ für Wein.
Image: Logo der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.)
Geografische Angabe für Spirituosen und aromatisierte Weine (g. A.)

Die geografische Angabe schützt den Namen einer Spirituose oder eines aromatisierten Weinerzeugnisses mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist.

  • Erzeugnisse: Spirituosen und aromatisierte Weine.
  • Spezifikation: Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte der Destillation oder Verarbeitung in besagter Region erfolgen. Die Rohstoffe müssen jedoch nicht aus dieser Region stammen.
  • Beispiel: Seit dem 6. Jahrhundert wird in Irland Irish Whiskey g. A. gebrannt, destilliert und gereift, doch die Rohstoffe stammen nicht ausschließlich aus Irland.
  • Kennzeichnung/Etikettierung: fakultativ für alle Erzeugnisse.

Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.)

Image: Logo der garantierten traditionellen Spezialität (g. t. S.)

Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und sein Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt.

  • Erzeugnisse: Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • Beispiel: Gueuze (g. t. S.) ist ein durch spontane Vergärung erhaltenes traditionelles Bier. Es wird im Allgemeinen in Brüssel (Belgien) und Umgebung hergestellt. Als g. t. S. ist zwar seine Herstellungsmethode geschützt, es könnte jedoch auch anderswo hergestellt werden.
  • Kennzeichnung/Etikettierung: obligatorisch für alle Erzeugnisse.

Sonstige Regelungen

Bergerzeugnis

Mit der Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ werden die Besonderheiten eines Erzeugnisses aus Bergregionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen hervorgehoben.

Diese Anerkennung bietet Vorteile für Landwirte und auch für die Verbraucher, da die Landwirte die Erzeugnisse besser vermarkten können und bestimmte Eigenschaften für den Verbraucher klar erkennbar sind.

Image: panoramic view of rural alpine landscape with cows grazing in fresh green meadows
  • Erzeugnisse: Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
  • Spezifikation: Rohstoffe und Futtermittel stammen aus Berggebieten. Bei Verarbeitungserzeugnissen sollte die Herstellung ebenfalls in solchen Gebieten erfolgen.

Bericht: Kennzeichnung von Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der Landwirtschaft in Berggebieten

Erzeugnis aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU

In den Gebieten in äußerster Randlage der EU findet Landwirtschaft aufgrund der Abgelegenheit und Insellage unter erschwerten geografischen und meteorologischen Bedingungen statt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus diesen Gebieten wurde ein eigenes Logo geschaffen – so erhält die Landwirtschaft der französischen überseeischen Departements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion und Martinique sowie der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln mehr Aufmerksamkeit.

Outermost regions logo
  • Erzeugnisse: Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
  • Spezifikation: In Gebieten in äußerster Randlage erzeugt
  • Kennzeichnung/Etikettierung: Beispiel für ein Logo für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU.

Freiwillige Zertifizierungsregelungen

Auch freiwillige Zertifizierungsregelungen auf nationaler Ebene oder von privaten Anbietern können dazu beitragen, dass sich die Verbraucher auf die Qualität der ausgewählten Erzeugnisse verlassen können.

Neben den EU-Regelungen gibt es eine Vielzahl privater und einzelstaatlicher Regelungen und Logos zur Lebensmittelqualität, die ein breites Spektrum an Initiativen abdecken und auf den Handel zwischen Unternehmen oder den Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern abzielen.

In Konsultation mit den Interessengruppen hat die Europäische Kommission Leitlinien entwickelt, in denen empfehlenswerte Verfahren für die Funktionsweise solcher Systeme vorgestellt werden.

Commission Communication: EU best practice guidelines for voluntary certification schemes for agricultural products and foodstuffs

Verordnungen zu den Qualitätsregelungen

Die Kommission hat für die Anwendung von Qualitätsregelungen eine Reihe von Verordnungen erlassen:

Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Verordnungen zu Wein

Verordnungen zu Spirituosen

Verordnungen zu Bergerzeugnissen

Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage

Vorschlag zur Stärkung des Systems der geografischen Angaben

Am 31. März 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für andere Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse an. Mit dem Vorschlag soll die Verwendung der geografischen Angaben in der gesamten EU erhöht werden, um vor allen Dingen im Internet ein besseres Schutzniveau für diese Erzeugnisse zu erzielen und die ländliche Wirtschaft zu unterstützen. 

Unter anderem hat die Kommission folgende Maßnahmen vorgeschlagen, um das bestehende System zu stärken und auszubauen:

  • mehr Nachhaltigkeit: Erzeuger können künftig in ihren Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben,
  • besserer Schutz von geografischen Angaben im Internet, besonders bei Verkäufen im Internet und gegen Eintragungen wider Treu und Glauben sowie Verwendung im System für Domänennamen,
  • mehr Anerkennung für Erzeugervereinigungen, die ihre geografischen Angaben verwalten, durchsetzen und weiterentwickeln können sollen, vor allem durch Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten,
  • ein vereinfachtes einheitliches Verfahren für die Eintragung einer geografischen Angabe, indem die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften zusammengeführt und für EU-Antragsteller und Nicht-EU-Antragsteller harmonisiert werden.

Der Vorschlag der Kommission ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses. Eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase wurde im Oktober 2020 veröffentlicht, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation von Januar bis April 2021 sowie zielgerichteten Konsultationen mit EU-Ländern und einschlägigen Organisationen von Interessenträgern.

Wie werden die Erzeugnisse geschützt?

Im Rahmen des EU-Systems der Rechte des geistigen Eigentums sind Namen von Erzeugnissen, die als geografische Angaben eingetragen sind, von Rechts wegen gegen Nachahmung und Missbrauch in der EU und in denjenigen Nicht-EU-Ländern geschützt, mit denen ein besonderes Schutzabkommen unterzeichnet wurde.

Für alle Qualitätsregelungen ergreifen die zuständigen Behörden der einzelnen EU-Länder die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eingetragenen Namen in ihren Hoheitsgebieten. Außerdem sollten sie die unrechtmäßige Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen unterbinden, die einen solchen eingetragenen Namen verwenden.

Auch nichteuropäische Produktnamen können als geografische Angaben eingetragen werden, wenn ihr Ursprungsland ein bilaterales oder regionales Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, das den gegenseitigen Schutz solcher Namen umfasst.

So wurden die Namen verschiedener Erzeugnisse (Wein, Lebensmittel, aromatisierte Weine und Spirituosen) geschützt, die in verschiedenen Ländern außerhalb der EU hergestellt werden, darunter Kolumbien oder Südafrika.

Auf der offiziellen Datenbank der EU-Register für geografische Angaben, eAmbrosia, sind die beantragten und die bereits in Unionsregister eingetragenen geografischen Angaben verzeichnet. Auf dem GIview-Portal können geografische Angaben sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, die im Rahmen von Abkommen geschützt sind, eingesehen werden.

Logos herunterladen

26. APRIL 2018
Geschützte Ursprungsbezeichnung
Deutsch
(3.74 MB - ZIP)
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26. APRIL 2018
Geschützte geografische Angabe
Deutsch
(3.78 MB - ZIP)
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26. APRIL 2018
Garantiert traditionelle Spezialität
Deutsch
(3.7 MB - ZIP)
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Unterlagen

13. APRIL 2022
Administrative agreement between the Directorate-General for Agriculture and Rural Development and the European Union Intellectual Property Office
English
(1.1 MB - PDF)
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30. MÄRZ 2022
Proposal for a regulation on EU geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes for agricultural products
English
(HTML)
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31. MÄRZ 2022
Annex to the proposal for a regulation on EU geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes for agricultural products
English
(142.02 KB - PDF)
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5. MAI 2022
Commission staff working document – executive summary of impact assessment report on proposal for a Regulation on geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes
English
(HTML)
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18. MAI 2022
Commission staff working document – impact assessment report on proposal for a Regulation on geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes
English
(HTML)
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2. MAI 2022
Commission staff working document – annex to the impact assessment report on proposal for a Regulation on geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes
English
(HTML)
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18. MAI 2022
Regulatory Scrutiny Board opinion – impact assessment report on proposal for a Regulation on geographical indications for wine, spirit drinks and agricultural products, and quality schemes
English
(253.41 KB - PDF)
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