Zum Hauptinhalt
Agriculture and rural development

Unterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Die GAP 2023–2027 bietet verschiedene Initiativen speziell für Junglandwirtinnen und Junglandwirte. In ihren GAP-Strategieplänen gestalten die EU-Länder solche Maßnahmen entsprechend den Bedingungen vor Ort.

Kombination verschiedener Initiativen

Die Strategien zugunsten von Junglandwirten umfassen im Allgemeinen verschiedene Initiativen oder Maßnahmen, darunter:

  • Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte,
  • Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum.

Direktzahlungen

Die EU-Länder müssen einen Betrag in Höhe von mindestens 3 % ihrer Mittel für Direktzahlungen zur Unterstützung von jungen Landwirten bereitstellen. Diese Unterstützung kann als Einkommensstützung, Investitionsförderung oder Startbeihilfe für Junglandwirte vergeben werden (nur 50 % der einschlägigen Investitionsbeihilfen würden auf dieses Ziel angerechnet).

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte

Die ergänzende Einkommensstützung ist ein freiwilliges System im Rahmen von Direktzahlungen, mit dem Junglandwirte, die erstmals einen Betrieb gründen und zum Erhalt von Einkommensgrundstützung berechtigt sind, diese aufstocken können. Die ergänzende Einkommensstützung kann in Form einer jährlichen Zahlung je beihilfefähige Hektarfläche oder als jährlicher Pauschalbetrag gewährt werden.

Nationale Maßnahmen

Nationale Faktoren können sich auf den Generationswechsel auswirken, darunter Zugang zu Land und das jeweilige Erbrecht. Die EU-Länder müssen daher das Zusammenspiel zwischen nationalen Strategien (z. B. Steuererleichterungen, Altersversorgungssysteme für Landwirte, Darlehen, Regulierungen im Hinblick auf Pacht, Kauf oder Erbschaft) und den GAP-Initiativen und -Maßnahmen auf Kohärenz überprüfen.

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, speziell für Junglandwirte

Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die in die GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023–2027 integriert werden können, bieten zusätzliche Möglichkeiten, jungen Landwirtinnen und Landwirten den Start zu erleichtern:

  • Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum: Diese freiwillige Initiative der EU-Länder zur Finanzierung der Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP 2023–2027 soll direkte Startbeihilfen für Landwirte und Unternehmen bereitstellen.
  • Kooperationsprogramme: Im Rahmen der Betriebsnachfolge gilt dies insbesondere für den Generationswechsel auf Betriebsebene.

Junglandwirte und Junglandwirtinnen können Investitionsbeihilfen erhalten und Erzeugerorganisationen gründen oder ihnen beitreten, um ihre Marktposition und Wirtschaftslage zu stärken.

Die GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023–2027 können Beihilfen für die Entwicklung von Unternehmen im ländlichen Raum und Beratung für den Einstieg in die Landwirtschaft umfassen.

Um ländliche Gebiete für junge Menschen attraktiv zu machen, werden in einem spezifischen Ziel der GAP 2023–2027 die EU-Länder aufgefordert, Beschäftigung, Wachstum und lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten zu fördern, um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen und die Abwanderung junger Menschen im ländlichen Raum zu verhindern.

Weitere Informationen

Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU

Initiative der Kommission und der EIB für Junglandwirte

Im April 2019 kündigten die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission Finanzhilfen in Höhe von fast 1 Mrd. Euro für die Landwirtschaft und die Bioökonomie in ganz Europa an.

Das Darlehenspaket der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist in mehreren EU-Ländern auf großes Interesse gestoßen, und trotz des durch die COVID-19-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Abschwungs konnten die Finanzierungsziele in relativ kurzer Zeit erreicht werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt (Frühjahr 2023) wurden 98 % der Mittel mit zwischengeschalteten Finanzinstituten in den nachstehenden Ländern unterzeichnet:

  • Frankreich (375 Mio. Euro für drei Maßnahmen),
  • Italien (350 Mio. Euro für vier Maßnahmen),
  • Griechenland (210 Mio. Euro für vier Maßnahmen) und
  • Kroatien (20 Mio. Euro). 

Das Mindestfinanzierungsziel für Junglandwirte wurde leicht überschritten; es wurden 11 % der Gesamtkreditvergabe erreicht. Darüber hinaus waren rund 30 % der Mittel für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt worden.

GAP 2023–2027 Eine neue Arbeitsweise

Die GAP 2023–2027 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Um die EU-Landwirtschaft zu befähigen, sich an die veränderlichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Bedürfnisse einer globalisierten Welt anzupassen, wurde ein vereinfachter Ansatz eingeführt. Der Schwerpunkt wird von der Einhaltung von Vorschriften auf Ergebnisse und Leistung verlegt. Diese neue Arbeitsweise beruht auf Folgendem:

  • Die 10 Schlüsselziele der GAP 2023–2027, darunter der Generationswechsel, bilden die Grundlage der Politik und verdeutlichen den europäischen Ehrgeiz der GAP als Ganzes;
  • Die GAP-Strategiepläne ermöglichen den EU-Ländern, ihre eigene Strategie anhand der 10 Schlüsselziele der GAP 2023–2027 und ihrer Initiativen zu gestalten. 

Jeder Strategieplan umfasst eine große Bandbreite zielgerichteter Initiativen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des betreffenden Landes ausgerichtet sind. Diese Initiativen liefern greifbare Ergebnisse in Bezug auf die GAP-Ziele auf EU-Ebene und tragen gleichzeitig zu den ehrgeizigen Zielen des europäischen Grünen Deals bei.

Online-Dashboard

Die Europäische Kommission hat ein Online-Dashboard eingerichtet, um die von jedem EU-Land in seinem genehmigten GAP-Strategieplan festgelegten Ziele sowie die Ziele auf EU-Ebene darzustellen. Das Dashboard listet auch den Generationswechsel (R.36) als einen der mit den 10 spezifischen Zielen verbundenen 44 „Ergebnisindikatoren“ der GAP-Rechtsvorschriften auf. Gemäß den Zielen sollen bis zu 380 000 Junglandwirtinnen und Junglandwirte mit GAP-Unterstützung einen Betrieb gründen.

Quelle: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die EU-Länder müssen nicht alle 44 Ziele in ihre nationalen GAP-Strategiepläne aufnehmen. Die Planung der Ziele hängt vom Bedarf und den geplanten Maßnahmen ab, die auf nationaler Ebene beschlossen wurden.

a person holding a tablet in a field analyzing data
  • News article

The Commission launched an online dashboard presenting the targets set at national level by each approved CAP Strategic Plan, as well targets at EU level.

  • Lesedauer: 3 Min

Junglandwirte – Definition

In der Verordnung (EU) 2021/2115 zu den GAP-Strategieplänen werden die Mindestelemente der Kriterien für die Einstufung als „Junglandwirt“ auf EU-Ebene festgelegt. Diese Begriffsbestimmung umfasst die Anforderungen für alle einschlägigen Initiativen im Rahmen der Einkommensstützung (auch als „erste Säule“ bezeichnet) und der Entwicklung des ländlichen Raums (auch als „zweite Säule“ bezeichnet). Dadurch wird die Kohärenz gewährleistet, wenn die EU-Länder das Ziel des Generationswechsels in ihren GAP-Strategieplänen formulieren.

Zunächst muss ein Junglandwirt ein „Landwirt“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 sein. Die EU-Länder müssen bei der Festlegung ihrer Begriffsbestimmung eines jungen Landwirts folgende in Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegten Pflichtelemente beachten:

  • ein Junglandwirt kann höchstens 35 bis 40 Jahre alt sein – die EU-Länder legen die genaue Altersgrenze fest,
  • ein Junglandwirt muss ein „Leiter des Betriebs“ sein, d. h. muss eine wirksame Kontrolle über den Betrieb ausüben, und die EU-Länder müssen die entsprechenden Einzelheiten festlegen, 
  • ein Junglandwirt muss über eine angemessene Ausbildung und/oder Fertigkeiten verfügen, und die EU-Länder müssen dies im Detail ausführen.

Junge Menschen in der Landwirtschaft

Landwirte unter 40 Jahren bewirtschaften nur 11 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in der Europäischen Union (EU); der Anteil der jungen Landwirtinnen beträgt dabei lediglich 3 %. Junge Menschen von der Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu überzeugen ist eine große Herausforderung.

Quelle: Eurostat.

Angesichts der Überalterung der Beschäftigten und Betriebsinhaber in der Landwirtschaft intensiviert die EU ihre Anreize für junge Menschen, den Beruf des Landwirts zu ergreifen:

  • Gründung wirtschaftlich tragbarer landwirtschaftlicher Betriebe: Die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelerzeugung erfordert junge, motivierte und gut ausgebildete Menschen, die in attraktiven ländlichen Gebieten wohnen, dort verbleiben und wirtschaftlich lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe gründen.
  • Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung in Europa: Die Unterstützung der nächsten Generation europäischer Landwirte fördert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft, sondern gewährleistet auch eine sichere Nahrungsmittelversorgung für die kommenden Jahre. Junge Landwirtinnen und Landwirte sind normalerweise offen für Innovation, Wandel und neue Technologien.

Zu den wichtigsten Herausforderungen für Junglandwirte von heute gehören:

  • Schwierigkeiten beim Zugang zu Land,
  • hohe Grundstückspreise,
  • geringe Rentabilität und schwieriger Zugang zu Krediten,
  • Schwierigkeiten für Junglandwirte mit Familien beim Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen (Wasser, sanitäre Einrichtungen, Telekommunikation, Breitband) und zu sozialen Unterstützungsdiensten (medizinische Versorgung und Langzeitpflege, Bildungsangebote).

Die Schaffung und Entwicklung neuer, rentabler Wirtschaftstätigkeiten im Agrarsektor durch Junglandwirte ist daher von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit des EU-Agrarsektors und ihrer ländlichen und abgelegenen Gebiete.

Unterstützung des digitalen Wandels in der Landwirtschaft

Die Ziele des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) sind die Unterstützung des digitalen Wandels in der Landwirtschaft, die Förderung und Weiterentwicklung innovativer Projekte, die Verbreitung der Projektergebnisse und ihre möglichst umfassende Nutzung.

Angesichts des Wandels in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der wachsenden Bedeutung neuer Technologien begleitet das AKIS die Landwirte beim digitalen Wandel und hilft ihnen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten.

Weitere Informationen

Forschung und Innovation

Bewertung von AKIS

Dokumente

27. SEPTEMBER 2018
Young farmer payments

Arrangementer

  • Info-Tage
  • Samstag, 4. Mai 2024, 10:00 - 18:00 (CEST)
  • Bruxelles / Brussel, Belgium