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Programm JUGEND IN AKTION

Häufig gestellte Fragen zum Europäischen Freiwilligendienst

EFD 2007-2013
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Nähere Auskünfte zum EU-Programm „Jugend in Aktion“ 2007-2013 enthält das Programm-Handbuch.

 

1. Was ist der Europäische Freiwilligendienst (EFD)?

Der EFD ist ein partnerschaftliches Projekt zwischen zwei oder mehr Organisationen, das jungen Menschen die Gelegenheit bietet, einen Freiwilligendienst in einem anderen Land abzuleisten.

Ziel ist die Förderung von Solidarität, Toleranz, gegenseitigem Verständnis und aktivem bürgerschaftlichem Engagement (vor allem der „europäischen Staatsbürgerschaft“).

Ein Schwerpunkt liegt auf Schulungen sowie der persönlichen und aufgabenbezogenen Betreuung, was den jungen Menschen dabei hilft, Fähig- und Fertigkeiten zu entwickeln, die ihnen in ihrer weiteren schulischen oder beruflichen Laufbahn nützlich sein werden.


2. Wie kann ich mich bewerben?

EFD-Projekte sind Partnerschaften zwischen zwei oder mehr Projektträgern (Organisationen), die selber für das Anwerben von Freiwilligen für ihr Projekt sorgen müssen. Wenn Sie Freiwillige/r werden wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Nehmen Sie Kontakt mit einer Organisation auf, die Freiwillige für ein bereits bewilligtes Projekt sucht.
ODER
b) Nehmen Sie Kontakt mit einer Organisation auf, um ein Projekt ins Leben zu rufen.

Als Freiwillige/r nehmen Sie am EFD über eine Entsendeorganisation des Landes teil, in dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, und über eine Aufnahmeorganisation, die Sie während des Dienstes im Aufnahmeland betreut.

Wenn Sie mit einer Organisation in Verbindung treten wollen, finden Sie hier eine Liste der akkreditierten Organisationen: http://ec.europa.eu/youth/evs/aod/


3. Welche Voraussetzungen müssen Freiwillige erfüllen?

Alter: Die Freiwilligen müssen an dem Tag, an dem die Antragsfrist endet, zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. (Junge Menschen mit geringeren Chancenkönnen schon ab 16 Jahren teilnehmen.)

Herkunftsland: Die Freiwilligen müssen einen rechtmäßigen Wohnsitz im Land der Entsendeorganisation haben.


4. Müssen die Freiwilligen etwas bezahlen?

Die Teilnahme am EFD ist für die Freiwilligen kostenlos: Sie werden untergebracht, verpflegt, versichert und erhalten zudem ein Taschengeld. Das einzige, was Sie vielleicht übernehmen müssten, ist ein kleiner Teil (höchstens 10 %) der Reisekosten.


5. Wie lange dauert ein EFD-Projekt?

• Dienstzeit im Ausland: 2-12 Monate (bzw. mindestens 2 Wochen für junge Menschen mit geringeren Chancen und für Gruppen von 10 oder mehr Freiwilligen)
• Gesamtdauer des Projekts, einschließlich Vor- und Nachbereitung: max. 24 Monate


6. Was für Arbeiten kommen auf die Freiwilligen zu?

Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Kultur, Jugend, Sport, Kinder, kulturelles Erbe, Kunst, Tierschutz, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit usw.


7. In welche Länder können Freiwillige gehen?

Die teilnahmeberechtigten Länder sind auf den Seiten 17 und 18 des Programm-Handbuchsaufgeführt.

Der Freiwilligendienst kann in einem „Programmland“, in einem „benachbarten Partnerland“ oder in einem „anderen Partnerland weltweit“ stattfinden; Freiwillige aus Partnerländern müssen ihren Dienst jedoch in einem Programmland ableisten.


8. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Freiwilligendienst muss
• in einem Land stattfinden, das nicht das Herkunftsland der/des Freiwilligen ist;
• unbezahlt und gemeinnützig sein;
• zwischen 2 und 12 Monate dauern (außer für junge Menschen mit geringeren Chancenund für große Gruppen; siehe auch Frage 5);
• einen eindeutigen europäischen oder internationalen Mehrwert aufweisen;
• der Allgemeinheit zugute kommen;
• so gestaltet sein, dass er keinen „regulären“ Arbeitsplatz ersetzt.


9. Können junge Menschen mit geringeren Chancen am EFD teilnehmen?

Ja. Der EFD steht allen jungen Menschen offen, unabhängig von ihrem Hintergrund und ihren Vorkenntnissen.

Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um jungen Menschen mit geringeren Chancen, darunter auch behinderten Menschen, die Teilnahme zu erleichtern.


10. Was lernen die Freiwilligen beim EFD?

Die Freiwilligen erwerben neue bzw. verbessern vorhandene Fähig- und Fertigkeiten, die ihre persönliche, schulische und/oder berufliche Entwicklung fördern, und zwar dank
• persönlicher Betreuung (durch eine Mentorin oder einen Mentor);
• einer aufgabenspezifischen Begleitung (durch eine Betreuerin oder einen Betreuer);
• Sprachkursen.

Außerdem gibt es gemeinsame Schulungen für alle Freiwilligen (organisiert meist von der Nationalen Agentur oder SALTO), die u. a. folgende Themenbereiche abdecken:
•  Grundlagen des gesellschaftlichen Engagements und der Freiwilligenarbeit
•  Konfliktbeilegung
•  Gruppendynamik
•  interkulturelles Lernen
•  Werte des EFD

Das Lernen im Rahmen des EFD wird als „nicht formales Lernen“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um freiwilliges Lernen, das zwar sorgfältig geplant ist, aber außerhalb des formalen Bildungssystems und durch aktive Beteiligung stattfindet.


11. Erhalten die Freiwilligen nach Abschluss des Projekts eine Urkunde oder ein Zeugnis?

Die Freiwilligen haben nach Ableistung ihres Dienstes Anspruch auf einen Youthpass. Die EU möchte mit diesem Youthpass erreichen, dass freiwillige Aktivitäten als Bildungserfahrung und eine Periode nicht formalen Lernens anerkannt werden. Darüber hinaus erhält die/der Freiwillige einen Leistungsbericht (Erfolgsbericht), den sie/er gemeinsam mit der aufnehmenden bzw. koordinierenden Einrichtung ausfüllt.


Organisationen

12. Wie kann sich eine Organisation bewerben?

Unabhängig von der Zahl der beteiligten Entsende-/Aufnahmeorganisationen und der Freiwilligen gibt es pro Projekt nur einen Antrag und nur eine Finanzhilfevereinbarung.
Für jedes Projekt gibt es eine koordinierende Organisation, die im Namen aller Partner den Antrag auf Finanzhilfe stellt sowie die finanzielle und administrative Verantwortung für das Projekt trägt.

Die Partner eines Projekts sind
• eine oder mehrere Entsendeorganisationen,
• eine oder mehrere Aufnahmeorganisationen,
• eine koordinierende Organisation (Antragsteller; kann die Entsende- oder Aufnahmeorganisation sein),
• ein oder mehrere Freiwillige.

Die koordinierende Organisation muss akkreditiert sein (siehe Frage 14).

Je nach dem Status der Organisation und der geografischen Abdeckung müssen die Anträge entweder bei der Nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur gestellt werden.


13. Welche Arten von Organisationen können eine/n Freiwillige/n entsenden oder aufnehmen?

• Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, die rechtmäßig in einem Programm- oder einem Partnerland niedergelassen sind
• lokale, regionale oder nationale Behörden in Programm- oder in Partnerländern
• internationale Regierungsorganisationen in Programm- oder in Partnerländern

Mindestens eine der Organisationen muss aus einem EU-Mitgliedstaat sein. Bei jedem Projekt muss es mindestens ebenso viele Organisationen in Programmländern geben wie in Partnerländern.


14. Muss die Organisation eine akkreditierte EFD-Organisation sein?

• Jede Organisation in einem Programmland oder in einem benachbarten Partnerland in Osteuropa, im Kaukasus oder in Südosteuropa), die EFD-Freiwillige entsenden oder aufnehmen oder die ein EFD-Projekt koordinieren möchte, muss akkreditiert sein.
• Organisationen in anderen Partnerländern weltweit können ohne Akkreditierung als Projektpartner am EFD teilnehmen.
• Um akkreditiert zu werden, müssen interessierte Organisationen eine Interessenbekundung (siehe Programm-Handbuch) abgeben.


15. Antragsfristen

Auf nationaler Ebene ausgewählte Projekte:
Projektbeginn Termin für die Einreichung des Antrags
1. Mai - 30. September 1. Februar
1. Juli - 30. November  1. April
1. September - 31. Januar 1. Juni
1. Dezember - 30. April 1. September
1. Februar - 31. Juli 1. November
Auf europäischer Ebene ausgewählte Projekte:
Projektbeginn Termin für die Einreichung des Antrags
1. Juli - 30. November 1. Februar
1. November - 30. März 1. Juni
1. Januar - 31. Juli 1. September


16. Was ist die EFD-Charta?

Die EFD-Charta beschreibt
• die allgemeinen EFD-Grundsätze;
• die Aufgaben der EFD-Projektpartner (Organisationen);
• die wichtigsten EFD-Qualitätsstandards.

Die EFD-Organisationen müssen sich an die in dieser Charta festgelegten Grundsätze halten.


17. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Weitere Informationen finden Sie im Programm-Handbuch.

Sie können außerdem jederzeit mit den verschiedenen Stellen Kontakt English (en) aufnehmen, die dafür da sind, Ihnen mit Rat, Tat und Schulungen zur Seite zu stehen: Ihre Nationale Agentur (oder die Exekutivagentur, falls es in Ihrem Land keine Nationale Agentur gibt), das Eurodesk-Netz und die SALTO-Ressourcenzentren.

Diese Stellen können Auskünfte oder Ratschläge erteilen, wenn es darum geht, wie Sie Ihre Projektideen entwickeln, eine Partnerorganisation finden oder das Antragsformular ausfüllen. Sie stehen bereit, um Ihnen vor dem Projektstart, aber auch danach, zu helfen.