Häufig gestellte Fragen
Durch Ihre Antworten können die EBTP-Konsultationen dazu beitragen, die allgemeine Qualität der Rechtsvorschriften zu verbessern und ein besseres Geschäftsumfeld zu schaffen.
Wenn die Kommission neue Strategien und Rechtsvorschriften entwirft, muss sie herausfinden, welche Fragen für die Unternehmen von Bedeutung sind.
Ihre Beiträge zu den EBTP-Konsultationen werden der Kommission helfen, sich ein besseres Bild davon zu machen, wie sich die Rechtsvorschriften auf Ihre Unternehmen auswirken.
Sobald die Strategie steht, können Sie uns mitteilen, wie sie sich in der Praxis auswirkt und welche möglicherweise unerwarteten Nebenwirkungen sie zeigt.
Ja, sofern es in der Europäischen Union (oder Norwegen oder Island) niedergelassen ist.
Wenn Sie sich als Mitglied registrieren wollen, müssen Sie nur Ihren nationalen Koordinator kontaktieren und der Kommission in einem Anmeldeformular einige grundlegende Informationen über Ihr Unternehmen übermitteln.
Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Ihre Kontaktdaten werden in der EBTP-Datenbank gespeichert und von Irem nationalen Koordinator überprüft. Er wird Sie möglicherweise um weitere Auskünfte bitten.
Sobald Ihre Mitgliedschaft akzeptiert wurde, werden Sie per E-Mail davon unterrichtet und zur Teilnahme an der nächsten EBTP-Konsultation aufgefordert. Mit dieser E-Mail erhalten Sie ebenfalls einen Benutzernamen und ein Passwort.
Pro Jahr werden sechs bis acht Konsultationen zu den verschiedensten Themen aus dem Bereich der üblichen Geschäftstätigketien durchgeführt.
Ungefähr 15 Minuten – jede Konsultation ist eigentlich nur ein kurzer Fragebogen.
Normalerweise vier Wochen.
Informen Sie Ihren nationalen EBTP-Koordinator. Er kümmert sich um die Aktualisierung.
NEIN – das EBTP steht nur Einzelunternehmen offen. Unternehmensvertreter oder Handelsverbände können jedoch gerne ihre Mitglieder über die Möglichkeit eines EBTP-Beitritts informieren.
Ihre EBTP-Mitgliedschaft besteht so lange fort, wie Sie es wünschen. Um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, schicken Sie eine E-Mail an Ihren nationalen Koordinator mit der Bitte, Sie von der EBTP-Mitgliederliste zu streichen.
Im Wesentlichen:
- Ihr Hauptbetätigungsfeld (Wirtschaftssektor)
- die Anzahl Ihrer Beschäftigten
- ob Sie Waren / Dienstleistungen einführen oder ausführen und dabei die EU-Binnengrenzen oder die EU-Außengrenzen überschreiten
- Kontaktdaten eines Mitarbeiters Ihres Unternehmens, an den die Konsultationsanfragen übermittelt werden sollen.
Diese Informationen werden zur Überprüfung der statistischen Repräsentativität des Panels herangezogen. Sie ermöglichen eine genauere Analyse der Ergebnisse. Um Ihre Informationen zu aktualisieren, wenden Sie sich bitte an Ihren nationalen Koordinator.
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Statistiken – eine Zusammenfassung aller Antworten – innerhalb von einer Woche nach Abschluss der Konsultation auf der EBTP-Website veröffentlicht
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Zusammenfassender Bericht – drei bis vier Wochen später – mit den wichtigsten Ergebnissen und weiteren Informationen über die politischen Folgen und Folgemaßnahmen
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Nachrichtenblatt – zweimal jährlich – Überblick über den derzeitigen Stand der jüngsten Konsultationen und weitere Einzelheiten dazu, wie die Ergebnisse des EBTP in neue Strategien integriert wurden
- Für informelle Rückmeldungen kontaktieren Sie bitte Ihren nationalen Koordinator.
Die Kommission versucht, so gut wie möglich zu erklären, wie die EBTP-Konsultationen genutzt wurden und welche Rolle sie im Entscheidungsprozess gespielt haben. Jedes Mal wenn die Ergebnisse von EBTP-Konsultationen in Berichten verwendet werden, die zur Vorbereitung und Beschreibung künftiger Strategievorschläge herangezogen werden, wird darauf deutlich hingewiesen.
Ferner wird die Kommission erläutern, wie Ergebnisse der EBTP-Konsultationen bei Bewertung und Vergleich verschiedener möglicher Strategien berücksichtigt wurden.
Wir konsultieren nur zu Fragen, die einen direkten Bezug zu Unternehmen aufweisen. Dennoch decken diese Themen ein großes Spektrum ab. Jede Konsultation (6 bis 8 pro Jahr) widmet sich einem anderen Thema.
Bisher ging es um Finanzthemen (beispielsweise Verfügbarkeit von Bankkrediten für Unternehmen, Zahlungsverzug, Zahlungen in der Eurozone usw.), das ordnungspolitische Umfeld (beispielsweise Vorschriften für Rechnungsführung und Rechnungsprüfung, Belastung der Unternehmen durch Verwaltungsaufwand usw.), Beschäftigung und Arbeitsrecht (Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Vielfalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz usw.), Steuern, Umweltvorschriften, Verbraucherschutz usw.
NEIN – Es steht Ihnen frei, sich nur an den Konsultationen zu beteiligen, die Sie interessieren.
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