Geistiges Eigentum
Stand: 05/2010Überblick
Unternehmen können ihr geistiges Eigentum folgendermaßen schützen:
- Gewerbliche Schutzrechte - Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutz, Topografien integrierter Schaltkreise und geografische Angaben, die in jedem einzelnen EU-Land eingetragen sein müssen (Geschmacksmuster und Marken können auch bei der EU eingetragen werden)
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Urheberrechte - literarische und künstlerische Werke sowie Musikwerke, Fernsehsendungen, Software, Datenbanken, Werbeideen und multimediale Produkte werden automatisch geschützt und bedürfen keiner amtlichen Eintragung
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Geschäftsstrategien - z. B. Betriebsgeheimnisse, Prozesswissen, Geheimhaltungsverträge oder Schnellfertigung
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Betriebsgeheimnisse
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Geheimhaltungsverträge
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Informationen über geistiges Eigentum - Weltorganisation für geistiges Eigentum
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Patente sind nationale Rechte, die von den nationalen Patentämtern erteilt werden. Eine einheitliche Gewährung von Patentrechten in der EU gibt es nicht. Eine Anmeldung für ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) bietet jedoch nationalen Schutz in den vom Antragsteller ausgewählten Ländern, die Mitglied des EPA sind. Durch den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty - PCT) wird die internationale Anmeldung vereinfacht.
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Patenterteilungsverfahren - Europäisches Patentamt
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PCT - Internationale Patentanmeldung
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Nationale Behörden der EU-Länder - Patentanmeldung
- Vertiefung des Patentsystems in Europa
Marken- und Geschmacksmusterrechte können auf nationaler oder EU-Ebene eingetragen werden. EU-weit geltende Rechte werden vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) eingetragen. Hierbei handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte.
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Gemeinschaftsmarken (HABM)
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Gemeinschaftsgeschmackmuster (HABM)
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EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
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Nationale Behörden der EU-Länder - Patentanmeldung
Die EU bemüht sich um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und bekämpft daher Fälschungen und Piraterie, die inzwischen ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen haben und beträchtliche Auswirkungen auf Innovation, Wachstum, Beschäftigung sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher haben. Abhängig von den Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Landes und der Herkunft der nachgeahmten Waren sind folgende Behörden zuständig: Zollamt, Marktaufsichtsamt (Gewerbeaufsicht), Polizei bzw. Patent- und Markenamt.
- Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
- Zollrechtlicher Schutz gegen Nachahmungen und Piraterie
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Zollämter in den EU-Ländern
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Die Rechte des geistigen Eigentums werden nach wie vor hauptsächlich durch nationale und nicht durch EU-Rechtsvorschriften geschützt. Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte in jedem einzelnen EU-Land können kompliziert und kostspielig sein. Deshalb ist eine weitere Vereinheitlichung erstrebenswert.
Rechte des geistigen Eigentums werden durch internationale Übereinkommen geregelt, die auf Betreiben der Welthandelsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen werden.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Webportal InnovAccess enthält zahlreiche Informationen die über einschlägige Rechtsvorschriften und Eintragungsverfahren sowie über Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler Ebene.
Auf den Webseiten der Europäischen Kommission finden Sie weitere Online-Ressourcen mit Informationen über Rechte des geistigen Eigentums.
Rechtstexte
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Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (Amtsblatt L 11 vom 14.1.1994, S. 1-36)
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Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Amtsblatt L 289 vom 28.10.1998, S. 28-35)
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Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Amtsblatt L 3 vom 5.1.2002, S. 1-24)
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Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Amtsblatt L 157 vom 30.4.2004, S. 45-86)
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Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Amtsblatt L 196 vom 2.8.2003, S. 7-14)
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Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
Wichtige Dokumente
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Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 "Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte" (KOM(2008) 465 endg.)
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Mitteilung der Kommission vom 3. April 2007 "Vertiefung des Patentsystems in Europa" (KOM(2007) 165 endg.)
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Schlussfolgerungen des Rates - 2982. Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung), Brüssel, 3./4. Dezember 2009
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Mitteilung der Kommission "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt" (KOM(2009) 467 endg.)
Hilfe
Das IPR-Helpdesk bietet Partnern internationaler Forschungsprojekte Unterstützung in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums (insbesondere im Zusammenhang mit EU-finanzierten Projekten), einschließlich einer Helpline und einschlägiger Unterlagen.
Für EU-Unternehmen, die in China geschäftlich tätig oder dort mit Problemen im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum konfrontiert sind, wurde ein eigenes Helpdesk eingerichtet.
Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen über den Schutz des geistigen Eigentums informieren und beraten lassen.
SOLVIT hilft Unternehmern bei Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Binnenmarktvorschriften durch nationale Behörden entstehen können.













