Straßenverkehrssicherheit - grenzüberschreitende Vollstreckung : FRAGEN – ANTWORTEN
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Open AllClose All- Was bedeutet die grenzüberschreitende Vollstreckung genau?
- Verfolgung und Bestrafung von Verkehrsdelikten, die mit einem Fahrzeug in einem Mitgliedstaat begangen wurden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist.
- Warum beabsichtigt die Kommission in diesem Feld tätig zu werden?
- Das Ziel die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 zu halbieren wird wahrscheinlich nicht erreicht; ein starkes Handeln ist erforderlich, um einen Anstoß zur Verringerung der Zahl der Verkehrstoten zu geben.
- Welche Delikte sind im Richtlinien-Vorschlag enthalten?
- Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Überfahren der roten Ampel. Der Vorschlag befasst sich nur mit finanziellen Sanktionen; Punkte verbunden mit einem Führerschein und der Entzug desselben werden nicht behandelt.
- Wie wird die Kommission die Effektivität der grenzüberschreitenden Vollstreckungsaktionen sicher stellen?
- Ein elektronisches Netzwerk zum Datenaustausch ermöglicht es, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Wenn Name und Adresse bekannt sind, wird eine Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß, die einem durch die Richtlinie eingeführten Modell entspricht, an den Fahrzeughalter geschickt. Diese Benachrichtigung wird in der Amtssprache oder in einer der Amtssprachen des Wohnsitzlandes verfasst.
- Was passiert wenn der Täter nicht der Inhaber des Fahrzeugzertifikates ist?
- Die Benachrichtigung über einen Verkehrsverstoß, welche an den Fahrzeughalter gesendet wird, enthält ein Antwortformular, das ihm die Möglichkeit gibt, falls er zum Zeitpunkt der Begehung des Verstoßes nicht gefahren ist, die relevanten Daten zur Identifizierung des Fahrers zu übermitteln.
- Was genau erwartet die Kommission von den Mitgliedstaaten?
- Die Mitgliedstaaten werden zwei Jahre Zeit haben, um das Datenaustauschsystem einzurichten und in Betreib zu nehmen. Der Austausch erfolgt durch die nationalen Behörden, die für die Fahrzeugpapiere verantwortlich sind.
- Es gibt relativ wenige ausländische Fahrer? Lohnt sich der Aufwand, die Zeit und die Kosten sie zu verfolgen? Kann eine echte Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit als Folge dieser Initiative erwartet werden?
- Ausländische Fahrer stellen rund 5% des Straßenverkehrs in der EU, wobei der Anteil der ausländischen Fahrer bei den Geschwindigkeitsübertretungen 2,5 – 30% beträgt, oder rund 15% des Durchschnittswerts aller Geschwindigkeitsübertretungen. Entsprechend sind ausländische Fahrer relativ häufiger in Verkehrsverstöße verwickelt als inländische. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass diese Richtlinie einen positiven Effekt auf das Verhalten aller, nicht nur der ausländischen Fahrer haben wird.
- Sind von dieser Initiative noch andere Vorteile zu erwarten?
- Diese Initiative, deren Ziel die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ist, wird auch die Nichtverfolgung von ausländischen Fahrern abschaffen, was derzeit ein Gefühl von Ungerechtigkeit im Hinblick auf die inländischen Fahrer erzeugt und die öffentliche Akzeptanz der Vollstreckung reduziert. Sie gewährleistet die Gleichbehandlung von aus- und inländischen Fahrern.
- Es gibt bereits einen Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, welcher auch die Verkehrsstrafen abdeckt. Macht dieses Instrument nicht die aktuelle Richtlinie überflüssig?
- Der Rahmenbeschluss des Rates sieht vor, dass eine rechtskräftigen Verurteilung in einem Mitgliedstaat zur Zahlung einer Geldstrafe von einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen ist. Im Falle einer Nichtzahlung durch den Täter gilt er als letztes Mittel. Die Richtlinie regelt frühere Stadien, sie bezweckt die Ermittlung des Täters und fordert ihn zur Zahlung der Geldstrafe in erster Instanz auf.
- Welche Maßnahmen werden die Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen, um die Datenschutzrechte der Fahrer sicherzustellen?
- Die Vorschriften in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre werden respektiert. Der Richtlinien-Vorschlag gibt den betroffenen Personen das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer persönlichen Daten, die durch das System registriert und ausgetauscht wurden.

