Important legal notice
 
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Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit

(UNTERZEICHNER)
Der Unterzeichnete [Name, Anschrift], vertreten durch [Name und Titel der unterzeichnenden Person],
Inhaber von Anordnungsbefugnissen, Entscheidungsbefugnissen, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Durchsetzungsmöglichkeiten oder eines Vertretungsmandats
und aufgrund dessen teilhabend an der Verantwortung für die Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union,

(PRÄAMBEL)
der Auffassung, dass die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Europa unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese Zahl möglichst schnell zu verringern,
der Auffassung, dass eine zwischen den zahlreichen Beteiligten, die auf der einen oder anderen Grundlage Verantwortung in diesem Bereich tragen, koordinierte Maßnahme eher geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen,
der Überzeugung, dass es wirksame Maßnahmen gibt, die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften anzuhalten, und auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Verringerung der Risikoexposition von Verkehrsteilnehmern, ergriffen werden sollten, und dass die Wirkung solcher Maßnahmen vervielfacht wird, wenn sich eine kritische Zahl von Beteiligten dafür engagiert,
sich dem Ziel einer Verringerung der Zahl der Verkehrstoten um mindestens 50 % bis 2010 anschließend,
im Vertrauen auf das Verantwortungsgefühl der betroffenen Einzelpersonen und Organisationen,
im Bewusstsein, dass die Maßnahmen zugunsten der Straßenverkehrssicherheit sehr geringe Kosten verglichen mit den menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten der Unsicherheit im Straßenverkehr haben,

(ZIEL)
VERPFLICHTET SICH, DIE MASSNAHMEN IN SEINEM VERANTWORTUNGS- UND TÄTIGKEITSBEREICH TATKRÄFTIG UMZUSETZEN, UM FORTSCHRITTE BEI DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT ZU BESCHLEUNIGEN,

VERPFLICHTET SICH INSBESONDERE, NACH MASSGABE SEINER VERANTWORTUNG UND SPEZIFISCHEN SITUATION UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT MINDESTENS EINEM DER FOLGENDEN GRUNDSÄTZE:

(GRUNDSÄTZE)

  1. Ergreifung der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.
  2. Aufnahme von Aktionen zur Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungs¬kriterien, insbesondere im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die Straßenverkehrssicherheit. 
  3. Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die Straßenverkehrs¬sicherheit zuständigen Organisationen. 
  4. Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
        • Erstausbildung und Weiterbildung sowie Information der Fahrer,
        • Ausrüstung und Ergonomie von Kraftfahrzeugen,
        • Gestaltung der Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält. 
  5. Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen. 
  6. Leistung eines Beitrags zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrs¬vorschriften durch Personen, die in seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise ermöglichen. 
  7. Schaffung eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen und die Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert. 
  8. Bemühungen, soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können. 
  9. Leistung eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht. 
  10. Akzeptanz einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln für die Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.

(KONKRETE SELBSTVERPFLICHTUNG)
Zur Umsetzung der folgenden Maßnahme(n):

Ergreifen der Initiative bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über die geltenden rechtlichen Anforderungen hinausgehen,

nämlich ...............................................................................................................[vom Unterzeichneten zu vervollständigen].

(Ort, Datum)
(Unterschrift)

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Die Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit ist auch Ihre  ERSC logo