Eingabehilfen
Website-Extras
Sprachenauswahl
Navigationsleiste
Die EU wird ein einheitliches Führerscheinmuster und Mindestanforderungen für den Führerscheinerwerb einführen. Damit sollen unsichere Verkehrsteilnehmer von Europas Straßen ferngehalten werden – ganz gleich, wo sie ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt von der neuen Regelung unberührt, Sie dürfen weiterhin dieselben Fahrzeuge lenken.
Ab dem 19. Januar 2013 werden alle in EU-Ländern ausgestellten Führerscheine gleich aussehen und Plastik-Scheckkartenformat haben.

Die verwaltungsmäßige Gültigkeitsdauer für Führerscheindokumente wird vereinheitlicht, sie wird für Krafträder und Pkw zehn bis fünfzehn Jahre betragen. Dies wird die Behörden in die Lage versetzen, das Führerscheindokument mit neuen Sicherheitsmerkmalen zu versehen und somit Fälschungen oder Manipulationen zu erschweren. Ungeeigneten Fahrern oder Fahrern, denen der Führerschein entzogen wurde, wird es so schwerer fallen, die Behörden im eigenen Land oder in einem anderen EU-Land zu täuschen.
Zum Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer sieht der neue europäische Führerschein auch stufenweisen Zugang zum Lenken von Motorrädern und anderen zweirädrigen Kraftfahrzeugen vor. "Stufenweiser Zugang" bedeutet, dass Fahrer zunächst mit einem schwächeren Motorrad Erfahrung sammeln müssen, bevor sie auf ein schwereres Modell umsteigen können. Für Mopeds wird die neue Klasse AM eingeführt.
Die EU hat auch die Häufigkeit ärztlicher Untersuchungen für Lkw- und Busfahrer harmonisiert. Diese Untersuchungen sind künftig bei jeder Erneuerung des Führerscheins vorgeschrieben.