Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Slowenien

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Ausnahmen sind aus medizinischen Gründen möglich, z. B. wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass Sie keinen Sicherheitsgurt benutzen können.

Die Verkehrsteilnehmer müssen die Ampelfarben beachten.

Rote Ampel und Verkehrszeichen für Rechtsabbiegen bei rotem Licht. Rechts abbiegen bei roter Ampel ist zulässig, wenn die Fahrbahn frei ist.

Fahrer von Notfall- und Begleitfahrzeugen sowie begleiteten Fahrzeugen müssen die Verkehrsregeln und Ampelsignale nicht einhalten. Sie müssen jedoch ihre Fahrweise und ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie ihre Fahrzeuge jederzeit kontrollieren können und andere Verkehrsteilnehmer oder deren Eigentum nicht gefährden.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h in bebauten Gebieten
  • 30 km/h in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • 20 km/h im gemeinsamen Verkehrsraum
  • 10 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h in bebauten Gebieten
  • 30 km/h in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • 20 km/h im gemeinsamen Verkehrsraum
  • 10 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h in bebauten Gebieten
  • 30 km/h in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • 20 km/h im gemeinsamen Verkehrsraum
  • 10 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h in bebauten Gebieten
  • 30 km/h in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • 20 km/h im gemeinsamen Verkehrsraum
  • 10 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Frachtfahrzeuge ohne Anhänger und mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: diese Fahrzeuge dürfen mit bestimmten Geschwindigkeiten fahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs oder in einem Dokument der zuständigen Behörde oder zugelassenen staatlichen Einrichtung genannt ist.

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h für Busse des öffentlichen Nahverkehrs
  • 60 km/h wenn Fahrgäste im Bus stehen
  • 70 km/h für Gelenkbusse
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 80 km/h für Gelenkbusse
  • 100 km/h für Busse ohne Anhänger, die für diese Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind
Fahrer allgemein
  • 0,5 g/kg Blut
  • 0,24 mg/l Atem
Fahranfänger
  • 0,0 g/kg
  • 0,0 mg/l
Berufskraftfahrer
  • 0,0 g/kg
  • 0,0 mg/l
Testfahrer/in eines automatisierten Fahrzeugs oder eines automatisierten Fahrsystems
  • 0,0 g/kg
  • 0,0 mg/l

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Alle anderen, in der amtlichen Liste aufgeführten Betäubungsmittel, psychoaktiven Arzneimittel und Substanzen und ihre Metaboliten

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Linienverkehrsdiensten benutzt werden.

Der Seitenstreifen auf Autobahnen darf nur in Notfällen benutzt werden.

Fahrräder und leichte Kraftfahrzeuge(obligatorisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einem Rückhaltesystem oder einer geschlossenen Kabine)
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
  • Verbot der Verwendung von Vorrichtungen oder Geräten, die das Hör- oder Sehvermögen des Fahrers/der Fahrerin oder seine/ihre Fähigkeit zur Steuerung des Fahrzeugs beeinträchtigen
  • Fahrer/innen müssen von allen Handlungen Abstand nehmen, die das Hör- oder Sehvermögen oder die Fähigkeit zur Steuerung des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
  • Beim Fahren ist die Lautstärke des Radios oder anderer Audiogeräte so zu begrenzen, dass Verkehrsgeräusche wahrgenommen werden können.

Fahrer von Kraftfahrzeugen oder einer Gruppe von Fahrzeugen im Straßenverkehr müssen die Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht einschalten.

Obligatorische Sicherheitsausrüstung für Autos:
  • Ersatzrad und geeignetes Werkzeug/Gerät für den Reifenwechsel oder Pannenset, das auch mit einem defekten Reifen die Weiterfahrt ermöglicht;
  • Warndreieck;
  • Verbandskasten für Fahrzeuge verschiedener Klassen;
  • verschiedene Ersatzlampen;
  • Sicherheitsweste.
WinterreifenpflichtVom 15. November bis 15. März, und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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