Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Polen

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Anschnallpflicht besteht jedoch nicht für

  • Personen, die aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sind
  • sichtbar Schwangere
  • Taxifahrer, wenn sie Fahrgäste im Taxi befördern
  • Fahrlehrer und Fahrprüfer bei Fahrstunden und Fahrprüfungen
  • Polizei, Agentur für Innere Sicherheit, Beamte des Nachrichtendienstes, des militärischen Abschirmdienstes und des militärischen Nachrichtendienstes, Beamte der Behörde für Korruptionsbekämpfung und des Grenzschutzes, Finanzkontrollinspektoren, Zollbeamte und Strafvollzugsbeamte sowie Personal der polnischen Streitkräfte – immer dann, wenn sie inhaftierte Personen befördern
  • Beamte des Sicherheitsbüros der Regierung während der Ausübung dienstlicher Aufgaben
  • Beamte der Militärpolizei während der Erledigung dienstlicher Aufgaben
  • Ärzteteams, die medizinische Versorgung leisten
  • Sicherheitspersonal beim Geldtransport
  • kranke oder behinderte Personen auf einer Krankentrage oder im Rollstuhl
  • Kinder unter 3 Jahren als Busfahrgäste
  • Kinder bis zu 4 Jahren als Fahrgäste in einem öffentlichen überörtlichen Bus, wenn sie keinen eigenen Sitz benutzen

Kindersitze sind nicht Pflicht in:

  • Taxis
  • Bussen
  • Krankenwagen
  • Polizeifahrzeugen
  • Grenzschutzfahrzeugen
  • Fahrzeugen der Stadtpolizei
  • Fällen, in denen ein Arzt eine Bescheinigung zur Freistellung von der Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes oder einer anderen Kinderrückhalteeinrichtung ausgestellt hat

Rot bedeutet „Stopp“; Sie dürfen die Ampel nicht passieren.

Rot und Gelb zusammen bedeutet auch „Stopp“, gibt aber an, dass die Ampel bald auf Grün umspringen wird.

Grün bedeutet, dass Sie weiterfahren dürfen, falls Sie die Kreuzung während der Grünphase verlassen können und Sie durch das Einfahren in die Kreuzung keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Gelb bedeutet „Stopp“. Nur wenn Sie so nahe an der Ampel sind, dass Sie eine Vollbremsung machen müssten, um anzuhalten, dürfen Sie beim Erscheinen des Gelblichts weiterfahren. Gelb gibt außerdem an, dass die Ampel gleich auf Rot umspringt.

Grüner Pfeil unter rotem Licht: Sie dürfen in Richtung des Pfeils abbiegen, sofern Sie vor der Ampel zunächst anhalten und andere Verkehrsteilnehmer, die Grünlicht haben, nicht behindern.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h
20

20 km/h in Wohngebieten

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen


Autobahnen//zweispurige Schnellstraßen
  • Schnellstraßen: 120 km/h
  • Autobahn: 140 km/h; 100 km/h auf Straßen mit einer Richtungsfahrbahn (Schnellstraße) Kein Eintrag für Vierradfahrzeuge
Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je RichtungMit einem Kind unter 7 Jahren als Passagier gelten für Krafträder (auch mit Anhänger), Quads und Mopeds folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 40 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h
20

20 km/h in Wohngebieten

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen


Autobahnen/zweispurige Schnellstraßen
  • Autobahnen: 140 km/h
  • Zweispurige Schnellstraßen: 120 km/h
Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h
20

20 km/h in Wohngebieten

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen


Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h
20

20 km/h in Wohngebieten

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung
Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen


Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung


Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 50 km/h
20

20 km/h in Wohngebieten

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen


Autobahnen und Schnellstraßen für Busse mit besonderer technischer Ausrüstung
< 0,2 g/l

Fahrer allgemein

< 0,2 g/l

Fahranfänger

< 0,2 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

Opioide (Morphin und Heroin)

Amphetamin und seine Analoge (Metamphetamin, Ecstasy)

Kokain

THC (Cannabis)

Benzodiazepine

Alle Stoffe, die ähnliche Auswirkungen haben wie Alkohol

Radfahrer

50

Radfahrer müssen vorhandene Radwege oder Radstreifen benutzen, wenn sie für die Richtung, in die sie fahren oder abbiegen möchten, ausgewiesen sind. Das Fahren auf der Straße neben einem anderen Fahrrad oder Moped ist ausnahmsweise gestattet, wenn es andere Straßenbenutzer nicht behindert oder die Straßenverkehrssicherheit anderweitig beeinträchtigt.

Radfahrer dürfen ausnahmsweise Bürgersteige oder Fußwege benutzen, wenn

  • sie ein Rad fahrendes Kind unter 10 Jahren begleiten
  • die Breite eines Gehwegs neben einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 2 m beträgt und kein getrennter Radweg oder Radstreifen vorhanden ist
  • das Radfahren auf der Straße wegen der Witterungsbedingungen (Schnee, starker Wind, Starkregen, Eis, dichter Nebel) gefährlich ist

Radfahrer, die einen Bürgersteig oder Fußweg benutzen, müssen langsam und sehr vorsichtig fahren und Fußgängern Vorrang einräumen.

Radfahrer dürfen nicht

  • auf der Straße neben einem anderen Verkehrsteilnehmer fahren
  • freihändig oder nicht mit beiden Füßen auf den Pedalen oder Fußstützen fahren
  • sich an anderen Fahrzeugen festhalten

In einigen Städten und Gemeinden gibt es aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radstreifen in Gegenrichtung.

Manchmal gibt es auch gemeinsame Fuß- und Radwege. Radfahrer, die diese benutzen, müssen besondere Vorsicht walten lassen und Fußgängern Vorrang gewähren.

Fußgänger

5050

Fußgänger müssen Bürgersteige oder Fußwege, wenn vorhanden, und andernfalls den Seitenstreifen oder das Bankett benutzen. Ist kein Seitenstreifen/Bankett vorhanden oder ist er/es zeitweilig nicht benutzbar, dürfen Fußgänger die Straße benutzen, solange sie möglichst nahe am Straßenrand und in deutlichem Abstand von sich nähernden Fahrzeugen bleiben.

Fußgänger auf dem Seitenstreifen/Bankett oder der Straße müssen auf der linken Seite der Straße gehen.

Fußgänger dürfen Radwege benutzen, wenn weder ein Bürgersteig noch ein Seitenstreifen/Bankett vorhanden ist oder diese unbenutzbar sind. Abgesehen von behinderten Personen müssen Fußgänger auf einem Radweg Radfahrern Vorrang einräumen.

Fußwege/Fußgängerzonen

50

Fußwege/Fußgängerzonen sind ausdrücklich Fußgängern vorbehalten, und jeglicher Fahrzeugverkehr ist verboten.

Wohngebiete

50

In ausgewiesenen Wohngebieten haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen; sie dürfen die volle Breite der Straße benutzen und sie an beliebiger Stelle überqueren. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Straße ohne Begleitung Erwachsener benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h.

Fahrstreifen für den öffentlichen Verkehr

50

Bestimmte Fahrstreifen sind öffentlichen Verkehrsdiensten vorbehalten.

Autobahnfahrstreifen

Fahren, anhalten oder parken auf dem Seitenstreifen ist nur bei einer Panne erlaubt.

Fahrräder
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.


Fußgängern ist es untersagt, beim Betreten oder Überqueren einer Straße, eines Gleises oder eines Fußgängerüberwegs ein Telefon oder sonstiges elektronisches Gerät zu benutzen, wenn sie dadurch so abgelenkt sind, dass sie die Lage auf der Straße, auf den Gleisen oder am Fußgängerüberweg nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit wahrnehmen können.

Tagfahrlicht (Abblendlicht im Dunkeln) ist Pflicht
Sicherheitsausrüstung für AutosFeuerlöscher
Warndreieck
Sicherheitsausrüstung für FußgängerFußgänger auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften müssen nach Eintritt der Dämmerung reflektierende Kleidung tragen, es sei denn, sie laufen auf Fußgängern vorbehaltenen Straßenstrecken oder auf dem Gehweg.
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Fußgänger
Rettungsgasse und Reißverschluss

Fahrzeugführer/innen müssen eine Rettungsgasse bilden und sich im Reißverschlussverfahren einordnen – siehe unten. So kommen Rettungsdienste schneller zum Unfallort und der Verkehrsfluss bleibt erhalten.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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