Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
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Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften
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Autobahnen/Schnellstraßen
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Innerhalb geschlossener Ortschaften
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Außerhalb geschlossener Ortschaften
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Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
0,8 g/l Fahrer allgemein | |
0,8 g/l Fahranfänger | |
0,8 g/l Berufskraftfahrer |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Das maltesische Recht führt keine bestimmten Drogen auf, aber nach der Straßenverkehrsordnung gelten alle Rauschmittel mit Ausnahme von Alkohol als Droge.
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FahrräderSchutzhelme sind Pflicht für Pedelecs und E-Bikes und für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz. | |
Zweiradfahrzeuge der Klasse L1e (Mopeds) | |
Zweiradfahrzeuge der Klassen L3e und L4e (Motorräder mit/ohne Beiwagen) | |
Motordreiräder der Klassen L2e und L5e (leichte und schwere Dreiradfahrzeuge) | |
Motorvierräder der Klassen L6e und L7e (leichte und schwere Vierradfahrzeuge) |
Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung | |
Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung |
Sicherheitsausrüstung für AutosMietwagen müssen mit Feuerlöscher, Warndreieck und Verbandskasten ausgerüstet sein. | |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSicherheitsweste (nur im Dunkeln) Schutzhelm für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz Vorder- und Rücklicht und Rückstrahler hinten (nur im Dunkeln) Diese Vorschriften gelten in der Regel nicht für Rennräder, es sei denn, sie werden bei Nacht benutzt |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.