Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Malta

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer oder Fahrgäste eines Kraftfahrzeugs bei lokaler Auslieferung oder Abholung von Waren oder Post, wenn es für diesen Zweck konstruiert oder angepasst ist.
  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Manövrieren des Kraftfahrzeugs über eine kurze Strecke bei beschränktem Platz
  • erfahrene Fahrer, die den Inhaber eines vorläufigen Führerscheins überwachen, wenn dieser eines der im vorstehenden Punkt erwähnten Manöver ausführt
  • Fahrer in Besitz einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung
  • Angehörige der Polizei oder des Strafvollzugswesens beim Schutz oder der Begleitung von Personen
  • Fahrer der Feuerwehr im Dienst, die entsprechende Kleidung oder Ausrüstung tragen
  • Arzt oder Helfer, der sich um Patienten in einem Krankenwagen kümmert
  • Fahrer bei der Fahrprüfung
  • Behinderte, die einen speziellen Gurt für Behinderte tragen oder keinen normalen Sicherheitsgurt anlegen können
  • Fahrer eines zugelassenen Taxis oder Mietwagens bei der Beförderung von Fahrgästen
  • Rot- und Gelblicht gleichzeitig kündigen das bevorstehende Umspringen auf Grünlicht an, doch sie gelten weiterhin als Rotlicht.
  • Grünlicht gibt an, dass die Fahrzeuge geradeaus fahren oder nach rechts oder links abbiegen dürfen.
  • Gelblicht kündigt das bevorstehende Umspringen auf Rotlicht an und gilt bereits als Rotlicht.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Personenkraftwagen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Personenkraftwagen
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Personenkraftwagen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Lieferwagen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Lieferwagen
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Lieferwagen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,8 g/l

Fahrer allgemein

0,8 g/l

Fahranfänger

0,8 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Das maltesische Recht führt keine bestimmten Drogen auf, aber nach der Straßenverkehrsordnung gelten alle Rauschmittel mit Ausnahme von Alkohol als Droge.

  • Wenn der innere Fahrstreifen einer Straße mit Mittelstreifen als Fahrspur für bevorrechtigte Fahrzeuge gekennzeichnet ist, darf er nur von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, (außer fahrerlosen Fahrzeugen), Pferdetaxis (Karozzin), Fahrrädern, Motorrädern, Feuerwehrfahrzeugen, Krankenwagen, Rettungsfahrzeugen und anderen bevorrechtigten Dienstfahrzeugen benutzt werden.
  • Ein Fahrstreifen für bevorrechtigte Fahrzeuge wird durch ein Schild angegeben, das anzeigt, welche Fahrzeuge den Fahrstreifen zu welcher Zeit benutzen dürfen.
  • Personen, die ein nicht oben angegebenes Fahrzeug lenken, dürfen einen solchen Fahrstreifen nur im Notfall benutzen.
FahrräderSchutzhelme sind Pflicht für Pedelecs und E-Bikes und für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz.
Zweiradfahrzeuge der Klasse L1e (Mopeds)
Zweiradfahrzeuge der Klassen L3e und L4e (Motorräder mit/ohne Beiwagen)
Motordreiräder der Klassen L2e und L5e (leichte und schwere Dreiradfahrzeuge)
Motorvierräder der Klassen L6e und L7e (leichte und schwere Vierradfahrzeuge)
Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung
Sicherheitsausrüstung für AutosMietwagen müssen mit Feuerlöscher, Warndreieck und Verbandskasten ausgerüstet sein.
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerSicherheitsweste (nur im Dunkeln)
Schutzhelm für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz
Vorder- und Rücklicht und Rückstrahler hinten (nur im Dunkeln)
Diese Vorschriften gelten in der Regel nicht für Rennräder, es sei denn, sie werden bei Nacht benutzt

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
Seite weiterempfehlen