Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Luxemburg

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung).

Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:

  • Fahrer/-innen und Fahrgäste von Kraftfahrzeugen, die in geschlossenen Ortschaften Dienstleistungen von Haus zu Haus erbringen, die mit häufigem Ein- und Aussteigen verbunden sind,
  • Personen mit einer Bescheinigung des Verkehrsministeriums, in der ernste medizinische Gründe angegeben sind,
  • Fahrer/-innen beim Rückwärtsfahren,
  • Polizisten/Polizistinnen, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Feuerwehrleute, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Behinderte mit eingeschränkter Mobilität, die Rollstühle oder Spezialsitze verwenden,
  • Begleitpersonen in Omnibussen, die Fahrgäste betreuen oder überwachen,
  • Fahrgäste in Omnibussen, die ihre Sitzplätze nur kurzfristig benutzen.

Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007.

Keine Angaben

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 110 km/h im Regen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 110 km/h im Regen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,2 g/l

Fahranfänger

0,2 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

  • Amphetamin
  • MDA
  • freies Morphin
  • Kokain
  • Benzoylekgonin

Gesperrte Fahrstreifen (z. B. für Bauarbeiten), Fahrstreifen, deren Benutzung verboten ist (z. B. Seitenstreifen einer Autobahn) oder die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind (Busspur, Fahrradweg usw.) dürfen nicht befahren werden.

Fahrräder
MopedsFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein.
Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein.
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Sicherheitsweste (Für nicht in Luxemburg zugelassene Autos. Verwendung einer Sicherheitsweste nur unter bestimmten Umständen Vorschrift.)
WinterreifenpflichtFür alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis).

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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