Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung). Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:
Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007. |
Keine Angaben |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen
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Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
0,5 g/l Fahrer allgemein | |
0,2 g/l Fahranfänger | |
0,2 g/l Berufskraftfahrer |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy)
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Gesperrte Fahrstreifen (z. B. für Bauarbeiten), Fahrstreifen, deren Benutzung verboten ist (z. B. Seitenstreifen einer Autobahn) oder die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind (Busspur, Fahrradweg usw.) dürfen nicht befahren werden. |
Fahrräder | |
MopedsFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein. | |
Motorräder mit oder ohne BeiwagenFahrer/-innen brauchen keinen Schutzhelm, wenn das Fahrzeug mit einer Kastenstruktur ausgestattet ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch angeschnallt sein. | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge |
Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung | |
Benutzung eines Mobiltelefons mit einer Freisprecheinrichtung |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck Sicherheitsweste (Für nicht in Luxemburg zugelassene Autos. Verwendung einer Sicherheitsweste nur unter bestimmten Umständen Vorschrift.) | |
WinterreifenpflichtFür alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis). |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.