Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). |
Keine Angaben |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Fußgängerzonen | |
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Fußgängerzonen | |
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
Autobahnen/Schnellstraßen |
0,5 g/l Fahrer allgemein | |
0,2 g/l Fahranfänger (weniger als 3 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen | |
0,2 g/l Berufskraftfahrer (Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern) |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Fahren unter Einfluss von Drogen oder Arzneimitteln ist verboten. Neue Vorschriften werden voraussichtlich Speichel- und Blutproben als Nachweis zulassen. |
Auf dreispurigen Autobahnen dürfen Lastkraftwagen über 3,7 t und Busse über 7,5 t den dritten (inneren) Fahrstreifen nicht benutzen. |
Fahrräder | |
Mopeds | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge | |
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.Dies gilt jedoch nur für Motorräder. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.