Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Anschnallpflicht besteht jedoch nicht
Kindersitze sind nicht Pflicht für
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Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h in der Flämischen Region und in der Wallonischen Region, 30 km/h in der Region Brüssel-Hauptstadt. | |
20 km/h in Wohngebieten | |
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen (“rue cyclable”/ “fietsstraat”) | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt auf öffentlichen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, getrennt durch Straßenmarkierungen, und auf den anderen öffentlichen Straßen. | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Flämischen Region auf öffentlichen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, getrennt durch Straßenmarkierungen, und auf den anderen öffentlichen Straßen. | |
Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei, nicht durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
20 km/h in Wohngebieten | |
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften Öffentliche Straßen mit mindestens zwei, durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung, und andere öffentliche Straßen | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Region Flandern Öffentliche Straßen mit mindestens zwei, durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung, und andere öffentliche Straßen | |
Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei, nicht durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
20 km/h in Wohngebieten | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften Öffentliche Straßen mit mindestens zwei, durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung, und andere öffentliche Straßen | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Region Flandern Öffentliche Straßen mit mindestens zwei, durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung, und andere öffentliche Straßen | |
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen | |
Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei, nicht durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung |
Schwerlastfahrzeuge
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h in der Flämischen Region und in der Wallonischen Region, 30 km/h in der Region Brüssel-Hauptstadt. | |
20 km/h in Wohngebieten | |
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen (“rue cyclable”/ “fietsstraat”) | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt Auf öffentlichen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, getrennt durch Straßenmarkierungen, und auf den anderen öffentlichen Straßen. ! Für schwere Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen ist die Geschwindigkeit auf den anderen öffentlichen Straßen auf 60 km/h beschränkt. | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Flämischen Region Auf öffentlichen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, getrennt durch Straßenmarkierungen, und auf den anderen öffentlichen Straßen. ! Für schwere Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen ist die Geschwindigkeit auf den anderen öffentlichen Straßen auf 60 km/h beschränkt. | |
Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei, nicht durch Straßenmarkierungen getrennten Fahrstreifen pro Richtung |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h in der Flämischen Region und in der Wallonischen Region, 30 km/h in der Region Brüssel-Hauptstadt. | |
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen (“rue cyclable”/ “fietsstraat”) | |
20 km/h in Wohngebieten | |
Auf Kraftfahrstraßen, auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt und auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, die anders als durch Straßenmarkierungen getrennt sind in der Flämischen Region. | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt: auf den anderen öffentlichen Straßen. | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften in der Flämischen Region auf öffentlichen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in beide Richtungen, getrennt durch Straßenmarkierungen, und auf den anderen öffentlichen Straßen. | |
Für Busse, wovon alle Sitzplätze mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind und mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100 km/h auf Kraftfahrstraßen. |
0,5 g/l Fahrer allgemein | |
0,5 g/l Fahranfänger | |
0,2 g/l Berufskraftfahrer |
Verbotene DrogenTHC (Cannabis) (≥1 ng/ml) Methylamphetamin (≥25 ng/ml) MDMA (Ecstasy) (≥25 ng/ml) Amphetamin (≥25 ng/ml) Morphin oder 6-Acetylmorphin (≥10 ng/ml) Kokain oder Benzoylecgonin (≥25 ng/ml) |
Typische Verkehrszeichen Typische Verbotszeichen: Für alle Fahrzeuge gesperrt. In beiden Richtungen für alle Fahrzeuge gesperrt. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei Rädern und Motorräder mit Beiwagen gesperrt. Für Geländefahrzeuge mit vier Rädern, offener Karosserie, Lenker ähnlich dem eines Mopeds und einem Sattel (Quad) gesperrt. Für Motorräder gesperrt. Für Mopeds gesperrt. Für Radfahrer gesperrt. Für alle Fahrzeuge gesperrt. Für Reiter gesperrt. Für Schubkarren gesperrt. Für Fußgänger gesperrt. Für Fahrzeuge gesperrt, die schwerer sind als das angegebene Höchstgewicht. Für Busse gesperrt. Für alle Lieferfahrzeuge gesperrt. Für gefährliche Güter befördernde Fahrzeuge gesperrt. Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, entzündbare oder explosive Ladung befördern. Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, wassergefährdende Güter befördern. Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Länge überschreiten. Für Fahrzeuge (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Breite überschreiten Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Höhe überschreiten. Abbiegen in die angegebene Richtung verboten.
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FahrradstraßenIn Fahrradstraßen dürfen Radfahrer die gesamte Fahrbahnbreite nutzen in Einbahnstraßen und die rechte Hälfte der Fahrbahn bei Verkehr in beide Richtungen. Die Fahrradstraßen sind für Motorfahrzeuge zugänglich, aber
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FußgängerbereicheZugang zu Fußgängerbereichen haben in der Regel nur Fußgänger. Wenn angegeben, sind diese Bereiche zugänglich für Lieferanten, Taxis (um Personen ein- oder aussteigen zu lassen) und Radfahrer. Sie müssen dann mit Schrittgeschwindigkeit fahren und den Fußgängern Vorrang gewähren. Radfahrer müssen vom Rad absteigen, wenn die Dichte des Fußgängerverkehrs ihre Durchfahrt erschwert. | |
Fahrspuren für die öffentlichen VerkehrsmittelEinige Fahrspuren sind Linienbussen und/oder Straßenbahnen vorbehalten. Fahrspur für Busse Fahrspur für Busse und Straßenbahnen AutobahnenDer Zugang zu Autobahnen ist den Fahrzeugführern von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und den Führern von Fahrzeugen oder Zügen miteinander verbundener Fahrzeuge, die auf ebener Strecke eine Geschwindigkeit von 70 km/h nicht erreichen können, untersagt. Auf Autobahnen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, außer wenn Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit vorschreiben. | |
Verkehrsberuhigte BereicheIn verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die ganze Breite der Straße benutzen und Spiele sind dort ebenfalls erlaubt. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie anhalten. | |
Wege, die landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fußgängern, Radfahrern, Führern von Speed Pedelecs und Reitern vorbehalten sind.Diese Wege dürfen nur durch die Kategorien von Verkehrsteilnehmern benutzt werden, deren Sinnbild auf den Verkehrsschildern abgebildet ist. Sie dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen, jedoch ohne jemanden zu gefährden oder zu behindern. Kindern gegenüber haben sie erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. |
Fahrräder, elektrische Tretroller, Segways, Einräder und elektrische Rollstühle | |
Mopeds(außer solche mit Fahrgastzelle) | |
Motorräder mit oder ohne Beiwagen(außer solche mit Sicherheitsgurt und Fahrgastzelle) | |
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(außer solche mit Fahrgastzelle) | |
Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge(außer solche mit Fahrgastzelle) | |
Speed Pedelecs: Fahrradhelm oder Helm für Kleinkrafträder |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
Sicherheitsausrüstung für Autos:
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Sicherheitsausrüstung für Radfahrer und Fahrer von elektrischen Tretrollern (auch für Fahrer von Segways, Einrädern, elektrischen Rollstühlen usw.):
Führer von Fahrzeugen wie elektrischen Tretrollern, Segways, Einrädern, elektrischen Rollstühlen usw. werden je nach gefahrener Geschwindigkeit als Fußgänger oder Radfahrer betrachtet:
Es ist verboten, elektrische Tretroller an einem Ort abzustellen, an dem andere Verkehrsteilnehmer, und insbesondere Fußgänger, behindert werden. Das Parken in festgelegten Zonen ist manchmal verboten. Wenn Sie einen elektrischen Tretroller mieten, informieren Sie sich bitte auf der Webseite der betreffenden Stadt, um die möglichen Abstellorte nach dem Ablauf der Mietdauer in Erfahrung zu bringen. In einigen Städten gibt es ein örtliches Parkverbot und/oder es werden Zonen ausgewiesen, in denen Sie Ihren Tretroller abstellen können. | |
Sicherheitsweste Fahrzeugführer müssen auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen, wo Halten und Parken verboten sind, bei Verlassen des Fahrzeugs eine retroreflektierende Sicherheitsweste tragen. | |
SicherheitskleidungMotorradfahrer und -fahrgäste müssen Handschuhe, eine Jacke mit langen Ärmeln und eine Hose oder einen Kombi, sowie Stiefel oder Stiefeletten tragen, die die Fußknöchel schützen. | |
Reißverschlussverfahren In Belgien wird das Reißverschlussverfahren angewendet, wenn der Verkehr stark verlangsamt, infolge einer Straßenverengung. Bei richtiger Anwendung sorgt das Reißverschlussverfahren für einen sichereren und flüssigeren Verkehr. Die Fahrzeugführer, die bei stark verlangsamtem Verkehr auf einer Fahrspur fahren, die endet oder auf der ein Weiterfahren nicht möglich ist, dürfen sich erst unmittelbar vor der Verengung auf die benachbarte freie Fahrspur einordnen. Die Fahrzeugführer, die auf der freien Fahrspur fahren, müssen unmittelbar vor der Verengung einem sich einfügenden Fahrer abwechselnd die Vorfahrt gewähren; falls der Verkehr sowohl auf der linken als auch auf der rechten Fahrspur unterbrochen ist, muss erst einem Fahrzeugführer auf der rechten Fahrspur Vorfahrt gewährt werden und anschließend einem Fahrzeugführer auf der linken Fahrspur. | |
ÜberholverbotFür Führer von Fahrzeugen und Zügen miteinander verbundener Fahrzeuge für den Güterverkehr mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Straßen mit mindestens vier Fahrspuren mit oder ohne Mittelstreifen, bei Regen, Schneefall oder anderen Formen von Niederschlag. | |
Fahren zwischen KolonnenBei haltendem oder langsam fahrendem Verkehr dürfen Motorradfahrer zwischen zwei Fahrzeugreihen durchfahren. Sie dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren und der Geschwindigkeitsunterschied zu den anderen Fahrzeugen darf höchstens 20 km/h betragen. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen muss dies zwischen den beiden am weitesten links gelegenen Fahrspuren erfolgen. | |
Zone mit niedrigem Emissionsniveau In eine Zone mit niedrigem Emissionsniveau dürfen bestimmte Kraftfahrzeuge nicht oder nur unter bestimmten Umständen einfahren, weil sie eine hohe Umweltbelastung verursachen. Das unberechtigte Einfahren in eine Zone mit niedrigem Emissionsniveau wird mit einer Geldbuße bestraft. Für das Einfahren in eine solche Zone ist häufig eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs erforderlich. | |
Rettungsgasse Fahrzeugführer sind dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren in der befahrenen Richtung, sobald sich ein Stau bildet. Hierdurch können die Hilfsdienste zügig und problemlos zu ihrem Ziel gelangen. Die Fahrzeugführer, die die linke Fahrspur befahren, müssen sich so weit wie möglich links halten während die Fahrzeugführer der rechten oder mittleren Fahrspur sich so weit wie möglich rechts halten (jedoch ohne die eigene Fahrspur zu verlassen). |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.