Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Österreich

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Einparken
  • Personen, die aufgrund ihres Umfangs keine Sicherheitsgurte anlegen können, oder Menschen mit Behinderungen.
  • Fahrer von Rettungsfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen
  • Taxifahrer im Dienst
  • Liniendienste unter 100 km
  • körperlich schwer behinderte Kinder bei Beförderung auf dem Rücksitz
  • Kinder in Krankenwagen oder Einsatzfahrzeugen auf dem Rücksitz
  • Kinder in Taxis auf dem Rücksitz
  • Fahrgäste in Bussen, die den Sitz für kurze Zeit verlassen.

Grünes Blinklicht warnt vor einem unmittelbar bevorstehenden Wechsel zu Gelb.

Gelblicht: Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn sie auf Gelb umspringt.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 100 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht von weniger als 750 kg (Typ O1)
  • 70 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg und 80 km/h mit Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg, wenn das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (Typ O2)
Autobahnen/Schnellstraßen
  • 100 km/h für Personenkraftwagen oder Lieferwagen mit leichtem Anhänger von weniger als 750 kg (Typ O1)
  • 80 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg und 100 km/h mit Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg, wenn das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
< 0,5 g/l

Fahrer allgemein (ab 0,8 g/l Entzug des Führerscheins)

0,1 g/l

Fahranfänger (weniger als 3 Jahre Fahrpraxis)

0,1 g/l

Berufskraftfahrer

Verbotene Drogen

Fahren unter Einfluss von leistungsmindernden Drogen jeglicher Art ist verboten. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich bestimmter Arten von Drogen.

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von öffentlichen Verkehrsdiensten – z. B. Bussen – benutzt werden.

Außerdem gibt es weitere Arten von Fahrstreifen, die bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sind.

Mopeds
Fahrräder(Nur für Kinder bis 12 Jahre.)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Motorräder und Mopeds müssen auch tagsüber mit Licht fahren.
Sicherheitsausrüstung für AutosVerbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste
Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t (Lastwagen zwischen dem 1. November und dem 15. April, Busse zwischen dem 1. November und dem 1. März). Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen ist die Verwendung von Winterreifen nur dann vorgeschrieben, wenn die Straßen verschneit oder vereist sind.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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