Ihre Rechte als Passagier
auf Flugreisen

Nichtbeförderung
Je nach Flugstrecke und Wartezeit bis zur Weiterbeförderung haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 und 600 EUR. Wenn Passagiere, die freiwillig auf ihre Reservierung verzichten, sich für die Weiterbeförderung entscheiden, haben sie auch Anspruch auf Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft, beispielsweise auf Essen, Telefonnutzung, eine oder bei Bedarf mehrere Hotelübernachtungen sowie Beförderung zwischen Flughafen und Unterbringungsort.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte als Passagier verletzt wurden?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ansprüche gemäß den Fluggastrechten verletzt wurden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wenden Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft oder – bei Problemen im Zusammenhang mit Personen mit eingeschränkter Mobilität – an den Flughafen.
- Wenn Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei einer einzelstaatlichen Durchsetzungsstelle (EDS) einreichen.
HINWEIS: Beschwerden sind grundsätzlich in dem Land einzureichen, in dem der Vorfall stattfand.
