Fluggastrechte
Die EU-Rechtsvorschriften verlangen, dass alle Reisenden von der Identität des Luftfahrtunternehmens, das einen Flug zu oder von einem EU-Flughafen oder als Teil einer Reise mit Beginn oder Ende in der EU tatsächlich ausführt, in Kenntnis zu setzen sind. Wechselt das Luftfahrtunternehmen, sollte der Fluggast über die Identität des neuen Unternehmens so früh wie möglich unterrichtet werden.
Weitere Informationen zu den Rechten von Fluggästen in der EU
Hintergrundinformationen
Rechtsvorschriften
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Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Dezember 2005
über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der
Richtlinie 2004/36/EG -
Verordnung (EG) Nr. 473/2006 der Kommission vom 22. März 2006
zur
Festlegung der Durchführungsbestimmungen bezüglich der in Kapitel II der
Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates
genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der
Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist -
Verordnung (EG) Nr. 474/2006 der Kommission vom 22. März 2006
zur
Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen
Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist -
in ihrer geänderten Fassung ...
Verordnung (EU) Nr. 273/2010 der Kommission vom 30. März 2010
zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste
der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine
Betriebsuntersagung ergangen ist

























