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Der Führerschein |
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Der Führerschein nach dem EU-Muster
Nein, die alten einzelstaatlichen Führerscheine bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer gültig. Es ist jedoch vorgeschrieben, den Führerschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer umzutauschen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Umtausch früher vorzunehmen, wenn man einen ausdrücklichen Antrag stellt. Dann erhält man einen neuen Führerschein nach dem EU-Muster mit Klassen, die denen entsprechen, die auf dem alten Modell eingetragen waren. Es gibt keine Änderungen, weder was Ihre Rechte betrifft noch was die gegenseitige Anerkennung betrifft. Allerdings wird der Besitz eines neuen Führerscheins nach dem EU-Muster die Anerkennung Ihrer Rechte und Ihren Umgang mit den Behörden Ihres Wohnsitzstaates vereinfachen. Diese Frage ergibt sich aus der nationalen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings wird bei internationalen Reisen sehr empfohlen, ihn bei sich zu haben, weil dies in den meisten Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist. Die einzelstaatlichen Klassen,
selbst wenn sie im Führerschein enthalten sind, sind noch nicht
durch das Gemeinschaftsrecht harmonisiert worden. Man darf nicht
sie mit den harmonisierten fakultativen Unterklassen (A1, B1, C1,
C1+E, D1, D1+E) verwechseln, die bei einer Änderung des
Wohnsitzstaates gegenseitig anerkannt werden. Die Entscheidung für das Modell in Form einer Plastikkarte oder in Papierform liegt beim Mitgliedstaat. Der Bürger, der seinen Führerschein umtauschen möchte, kann nicht zwischen den zwei harmonisierten Modellen wählen. Er wird das Modell erhalten, das von seinem Wohnsitzstaat gewählt wurde.
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| zuletzt aktualisiert am : 03-02-2009 |