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Der Führerschein


 

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Fragen und Antworten

  1. Der Führerschein nach dem EU-Muster
  2. Die gegenseitige Anerkennung
  3. Die Fahrzeugklassen
  4. Die Ausstellung des Führerscheins
  5. Die Erneuerung des Führerscheins
  6. Der Diebstahl oder der Verlust des Führerscheins
  7. Entzug, Aufhebung und Aussetzung des Führerscheins
  8. Mindestalter
  9. Situationen mit Drittstaatenbezug

Der Führerschein nach dem EU-Muster

  1. Bin ich verpflichtet, meinen alten Führerschein gegen einen neuen Führerschein nach dem EU-Muster auszutauschen?

    Nein, die alten einzelstaatlichen Führerscheine bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer gültig. Es ist jedoch vorgeschrieben, den Führerschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer umzutauschen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Umtausch früher vorzunehmen, wenn man einen ausdrücklichen Antrag stellt. Dann erhält man einen neuen Führerschein nach dem EU-Muster mit Klassen, die denen entsprechen, die auf dem alten Modell eingetragen waren.

  2. Was sind die Auswirkungen des Umtausches meines Führerscheins gegen ein EU-Modell?

    Es gibt keine Änderungen, weder was Ihre Rechte betrifft noch was die gegenseitige Anerkennung betrifft. Allerdings wird der Besitz eines neuen Führerscheins nach dem EU-Muster die Anerkennung Ihrer Rechte und Ihren Umgang mit den Behörden Ihres Wohnsitzstaates vereinfachen.

  3. Bin ich verpflichtet, meinen Führerschein bei all meinen Fahrten bei mir zu haben?

    Diese Frage ergibt sich aus der nationalen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings wird bei internationalen Reisen sehr empfohlen, ihn bei sich zu haben, weil dies in den meisten Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist.

  4. Sind die auf meinem Führerschein eingetragenen einzelstaatlichen Klassen in den anderen Ländern gültig?

    Die einzelstaatlichen Klassen, selbst wenn sie im Führerschein enthalten sind, sind noch nicht durch das Gemeinschaftsrecht harmonisiert worden. Man darf nicht sie mit den harmonisierten fakultativen Unterklassen (A1, B1, C1, C1+E, D1, D1+E) verwechseln, die bei einer Änderung des Wohnsitzstaates gegenseitig anerkannt werden.
    Eine einzelstaatliche Klasse kann zum Beispiel eine Klasse "T" (Traktor) sein, die weder einer harmonisierten gemeinschaftlichen Klasse noch einer Unterklasse entspricht. In diesem Fall ist der Mitgliedstaat, in dem man den Umtausch des Führerscheins vornehmen möchte, nicht verpflichtet, diese Klasse anzuerkennen.

  5. Habe ich ein Anrecht auf einen Führerschein in Form einer Plastikkarte?

    Die Entscheidung für das Modell in Form einer Plastikkarte oder in Papierform liegt beim Mitgliedstaat. Der Bürger, der seinen Führerschein umtauschen möchte, kann nicht zwischen den zwei harmonisierten Modellen wählen. Er wird das Modell erhalten, das von seinem Wohnsitzstaat gewählt wurde.

 

 

zuletzt aktualisiert am : 03-02-2009